News Bild Sozialministerin Christine Haderthauer zu Gast beim Diözesankomitee der Katholiken im Bistum Regensburg - Familienpolitik der Zukunft: „Eltern wissen am besten, was gut für ihr Kind ist“

Sozialministerin Christine Haderthauer zu Gast beim Diözesankomitee der Katholiken im Bistum Regensburg - Familienpolitik der Zukunft: „Eltern wissen am besten, was gut für ihr Kind ist“

Home / News

Das Diözesankomitee der Katholiken im Bistum Regensburg hat am 12.06.2012 zu einer Vortrags- und Diskussionsveranstaltung mit Sozialministerin Christine Haderthauer ins Kolpinghaus Regensburg eingeladen, um über das Thema „Betreuungsgeld“ zu diskutieren und Hintergrundinformationen zu erhalten, wie diese Entscheidung begründet wird.

Zu Beginn ihres Impulsvortrags betonte Ministerin Haderthauer, dass über Familienpolitik sehr emotional gesprochen werde, da darin oft auch Selbstreflexion über die eigene Herkunft enthalten sei. Die Familienpolitik der Zukunft sei von dem Gedanken geprägt, dass Kinder in den ersten drei Jahren eine besondere Zuwendung bräuchten. In einem kurzen Aufriss ging sie auf die Entwicklung des Elterngeldes sowie verschiedene Paradigmenwechsel bei den Rechtsansprüchen von Kindertagesstättenplätzen bzw. Kinderkrippen. Wichtig sei, dass man den Familien nicht ständig sage, was sie falsch machten, sondern dass die Eltern am besten wüssten, was für ihre Kinder gut sei. Auch halte sie die Diskussion, ob eine Betreuung in den ersten drei Jahren eines Kindes besser in einer Krippe oder im häuslichen Bereich erfolge, unsinnig, da für manche Kinder eine Krippe besser sei, für manche die familiäre Betreuung. Moderne Familienpolitik müsse deshalb eine „Ermöglichungspolitik“ sei, die den Eltern ermögliche, selbst zu entscheiden, wie ihre Kinder betreut werden sollen.

Im weiteren Verlauf ihres Vortrags ging Ministerin Haderthauer auch auf die aktuell veröffentlichte Studie der OECD ein, die sich gegen familiäre Betreuung wendet. Dazu sagte die Ministerin, dass kein anderes Land mit Deutschland zu vergleichen sei, da es sehr unterschiedliche Voraussetzungen, z.B. bei Familienleistungen, aber auch bei Immobilien, gebe. Das oft als Beispiel für die Sozialleistungen genannte Schweden biete Krippenplätze erst für Kinder ab 1 ½ Jahren an, da die Betreuung jüngerer Kinder mit zu viel Arbeit verbunden sei. In Frankreich sei der Trend, Kinder wieder weniger in Krippenplätze zu schicken, da es Langzeitstudien gebe, die ein höheres Risiko von sozialen Auffälligkeiten bei Krippenkindern zeigten. So habe jedes Land seine eigene Philosophie für die Kinderbetreuung von unter 3jährigen Kindern.

Beim Thema Bildung bei Krippenkindern betonte die Ministerin, dass für diese Altersgruppe Bildung ausschließlich über Bindung erfolge. Die Bildungsinstanzen seien immer die Eltern, egal wie die Betreuung erfolge. Natürlich seien auch die sozialen Kontakte wichtig, diese seien aber in diesem Alter v.a. die Eltern. Man dürfe die Krippe auch nicht überfrachten, da bei Krippenkindern eine größere Elternkompetenz notwendig sei. Bei schwierigen Kindern müssten v.a. die Eltern fit gemacht werden.
In ihrem Vortrag ging Ministerin Haderthauer auch auf die Argumentation der Wirtschaft ein, dass angeblich Frauen für die Kinderbetreuung in Krippen seien. Es gebe immer eine Konkurrenz zwischen Kinderbetreuung und Arbeitsplatz. Dabei erhalte das Betreuungsgeld auch z.B. die arbeitende Krankenschwester, die die Betreuung in den Morgenstunden selbst organisiert, weil sie das Kind nicht in eine Krippe stecken wolle.

Bei der anschließenden Diskussion wurde die Forderung genannt, das Betreuungsgeld nicht auf Hartz-IV-Leistungen anzurechnen, da das Betreuungsgeld die Erziehungsleistung honoriere. Ministerin Haderthauer wies darauf hin, dass das Betreuungsgeld die Erziehungsverantwortung honoriere, nicht die Erziehungsleistung. Es gebe gute Gründe, bei Hartz-IV-Bezug das Betreuungsgeld anzurechnen. Das Betreuungsgeld sei keine Sozialleistung, sondern eine Familienleistung. Wegen der Wahlfreiheit würden Hartz-IV-Empfänger einen kostenlosen Krippenplatz bekommen, könnten aber alternativ auch selbst ihre Kinder betreuen, da sie in der Regel nicht arbeiten würden. Problematisch seien manche Regelungen bei Hartz-IV-Aufstockern, aber man dürfe sich nicht an Einzelfällen orientieren, sondern müsse Regelungen für die Gesamtgesellschaft finden.



Nachrichten