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Die tägliche Arbeit in den Pfarrämtern, den Pfarrgemeinden und in den Kirchenverwaltungen ist mit einem nicht unerheblichen Verwaltungsaufwand verbunden. Diese reichen vom Erstellen der Kirchenrechnung über die Erstellung und Abrechnung von Arbeitsverträgen bis hin zur Regelung von Grundstücksangelegenheiten. Das Bischöfliche Ordinariat bietet mit verschiedenen Abteilungen Dienste und Hilfen an, die Ihnen die Arbeit vor Ort erleichtern sollen. Bitte nehmen Sie dieses Angebot frühzeitig in Anspruch.

Das Generalvikariat ist gleichsam der Kopf des Bischöflichen Ordinariats. Hier laufen alle Drähte zusammen und hier werden durch den Generalvikar als Stellvertreter des Bischofs alle Entscheidungen im Bereich der Verwaltung für die ganze Diözese getroffen. Die Strukturen und Funktionen des Bischöflichen Ordinariats als zentraler Verwaltungseinheit der Diözese dienen der Koordination der Tätigkeiten und Aufgaben der Diözese und ihrer Einrichtungen nach innen und außen. Dabei ist das Generalvikariat mit den Untergliederungen des Bischöflichen Ordinariats Dienstleister und Genehmigungsbehörde zugleich und unterstützt Pfarreien und kirchliche Einrichtungen der Diözese.

 

Zur Koordinierung der diözesanen Verwaltung dient die Ordinariatskonferenz, die meist dienstags tagt und in der die Leiter der einzelnen Hauptabteilungen und Bereiche den Bischof in wichtigen Fragen beraten und gemeinsam mit ihm Beschlüsse fällen.

Für Fragen und Probleme in speziellen Verwaltungsangelegenheiten stehen den Pfarreien und kirchlichen Einrichtungen der Diözese verschiedene Abteilungen des Bischöflichen Ordinariats mit ihren Ansprechpartnern/innen zur Verfügung: Auf der Seite www.sinnstiftung-regensburg.de sind alle Abteilungen und Ansprechpartner für die Belange der Kirchenstiftungen zu finden.

Kirchliche Einrichtungen und Pfarreien können einen besonderen Beitrag zum Klimaschutz und zur Bewahrung der Schöpfung leisten, wenn Sie einen Energieversorger wählen, der durch die Neuanlagenförderung regenerativer Kraftwerke den Anteil der erneuerbaren Energien erhöht und so Kohle- und Kernkraftwerke überflüssig macht. Darüber hinaus ist es wichtig, energieeffiziente Geräte und Technik einzusetzen und bewusst Strom einzusparen, um einen verantwortungsvollen Umgang mit Energie zu praktizieren. Gerne können Sie in allen Fragen rund um das Thema Ökostrom, Effizienzsteigerung und Energiesparen die Bischöfliche Umweltbeauftragte kontaktieren.

Zur Beratung, Unterstützung und Entlastung in Verwaltungsaufgaben stehen den Pfarreien, Pfarrern und Pfarrämtern mehrere Fachabteilungen des Bischöflichen Ordinariats mit ihren Ansprechpartnern zur Verfügung:

Die Datenschutzbeauftragten der Diözese ist behilflich bei Fragen um den betrieblichen Datenschutz.

Für die spezifischen Verwaltungsaufgaben im Pfarramt gibt es im Bereich der bayerischen Diözesen eigene EDV-Programme:

  • Meldewesen Plus (Kosten: Preis auf Anfrage)  
  • Friedhofsverwaltungsprogramm (kostenlos)   
  • Meßstipendienverwaltungsprogramm (kostenlos)  
  • Teilnahme am Intranet der bayer. (Erz-)Diözesen (Kosten: Grundgebühr/Minutenpreis/Volumenpreis)

Die EDV-Stelle bietet diese Programme den Pfarrämtern in der Diözese an, installiert sie vor Ort auf den PCs der Pfarrämter und kirchlichen Einrichtungen, schult deren Handhabung und hilft bei Problemen.

Hier finden Sie den Aktenplan für Registratur und Archiv der Seelsorgestellen im Bistum Regensburg.

Hier können Sie den Leitfaden zur Bildung und Gestaltung von Pfarreiengemeinschaften einsehen. (Die alten Orientierungspunkte sind hier einzusehen.)

In Fragen zur Aufbewahrung und Archivierung pfarramtlicher Matrikel und Dokumente beraten das Bischöfliche Konsistorium  und das Bischöfliche Zentralarchiv.

In den Zuständigkeitsbereich der Bischöflichen Finanzkammer fallen unter anderem Fragen zu

 

Bei allen Fragen um die Spendung und den Empfang von Sakramenten ist immer das jeweilige Pfarramt des Wohnortes erster Ansprechpartner vor Ort. Den Pfarrämtern und Pfarrern steht bei Anträgen aus dem Bereich der sogenannten Sakramentenverwaltung das Bischöfliche Konsistorium beratend zur Seite, zum Beispiel in diesen Fällen:

  • Anfragen zum (kirchenrechtlichen) Ledigenstand im Fall einer Vorehe eines Heiratswilligen;
  • Anträge auf Nihil obstat (bei Vorehen, Auslandstrauung, fehlende Taufscheinurkunde o.Ä.), auf Trauerlaubnis (z.B. bei Kirchenaustritt), auf Dispens u.Ä. bei einer zu schließenden Ehe;
  • Anträge auf nachträgliche kirchliche Gültigmachung einer Ehe (Convalidatio, Sanatio);
  • Anträge auf Wiederaufnahme in die Kirche nach Kirchenaustritt (Rekonziliation);
  • Anträge auf Eingliederung in die katholische Kirche durch die Taufe von Kindern im Schulalter und Jugendlichen ab 14 Jahren und Erwachsenen – diese ist in der Regel dem Diözesanbischof vorbehalten, der sie jedoch an den Ortspfarrer delegieren kann;
  • Anträge auf Aufnahme in die volle Gemeinschaft der katholischen Kirche (durch Konversion, d.h. Übertritt aus einer anderen christlichen Konfession nach dort erfolgter gültiger Taufe).

Entsprechende Formulare können die Pfarrämter über die Bischöfliche Administration (unter Tel.: +49 941 597 1312) beziehen.