Hauptabteilung 6 Finanz- und Vermögensverwaltung (Bischöfliche Finanzkammer)
Eine der Hauptaufgaben der Hauptabteilung 6 Finanz- und Vermögensverwaltungist die Verwaltung des Haushaltes des Bistums Regensburg. Die Bischöfliche Finanzkammer kann die Gelder nicht nach eigenem Gutdünken verwenden oder vergeben. Die Diözese ist an vorgegebene Haushaltsgrundsätze gebunden, die in der Satzung für die gemeinschaftlichen kirchlichen Steuerverbände der bayerischen (Erz-)Diözesen klar geregelt sind. Danach wird vom Diözesansteuerausschuss unter Vorsitz des Diözesanbischofs jährlich ein Haushaltsplan beschlossen, in dem die Verwendung der Mittel festgelegt ist.
Ebenso hat dieses Gremium jährlich den Jahresabschluss samt Lagebericht zu überprüfen bzw. überprüfen zu lassen und dann über dessen Anerkennung und die Entlastung der Verwaltung zu entscheiden. Zudem: Eine unabhängige Rechnungsprüfung wacht darüber, dass das Geld ökonomisch und zweckgebunden ausgegeben wird.
Der Bischöflichen Finanzkammer ist vom Diözesanbischof zudem die Aufsicht über die kirchlichen Stiftungen im Bereich der Diözese übertragen worden. Es geht darum, die jeweils Verantwortlichen bei der Erfüllung ihrer Aufgaben verständnisvoll zu beraten, zu fördern, zu schützen und zu stärken.
Dabei ist darauf zu achten, dass die Angelegenheiten der Stiftung in Übereinstimmung mit den staatlichen und kirchlichen Bestimmungen erledigt werden. Hierzu gehört auch die Überprüfung der gewissenhaften und sparsamen Verwaltung des Stiftungsvermögens sowie der stiftungsmäßigen Verwendung seines Ertrages und sonstiger Einnahmen. Konkret bedeutet "Stiftungsaufsicht", dass Maßnahmen der Stiftungen, die grundsätzliche Bedeutung haben und erhebliche Verpflichtungen rechtlicher, wirtschaftlicher oder finanzieller Art (z.B. Anstellung von Personal; Investitionsmaßnahmen) erwarten lassen, durch die Bischöfliche Finanzkammer genehmigt werden müssen.
Die Stiftungsaufsichtliche Genehmigung muss generell vor einer Beauftragung schriftlich vorliegen.
Als Grundlage für die Verwaltung der kirchlichen Stiftungen dient die Ordnung für kirchliche Stiftungen in den bayer. (Erz-)Diözesen (KiStiftO) in der jeweils gültigen Fassung.
In baufachlichen Fragen werden die katholischen Kirchenstiftungen im Bistum Regensburg durch das Bischöfliche Baureferat der Diözese Regensburg beraten und unterstützt.
Bischöfliche Finanzkammer
Niedermünstergasse 1
93047 Regensburg
Sekretariat:
Frau Marion Gaßner, Frau Renate Geser, Frau Simone Vetter
Tel: +49 941 597-1101
Fax: +49 941 597-1102
E-Mail: finanzkammer(at)bistum-regensburg.de
Ordinariatsrat Erwin Saiko
Bischöflicher Finanzdirektor
Frau Claudia Fleischmann
Tel.: +49 941 597-1114
E-Mail: versicherungen(at)bistum-regensburg.de