Sexueller Missbrauch

Die begangenen Missbrauchstaten katholischer Geistlicher und anderer Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Kirche haben bei den Opfern großes Leid verursacht und ihnen schwere Verletzungen zugefügt. Die Katholische Kirche verurteilt diese Taten zutiefst und will durch die Bereitstellung von materiellen und immateriellen Leistungen zum Ausdruck bringen, dass sie das Leid der Opfer sieht und anerkennt. Diese Hilfen haben das Ziel, zur Heilung der Folgen des sexuellen Missbrauchs beizutragen und bei der Bewältigung belastender Lebensumstände zu unterstützen.

Daher wurden zwei Arten von Hilfen eingerichtet. Dies ist zum einen die Möglichkeit, eine Psychotherapie oder Paarberatung in Anspruch zu nehmen, zum anderen werden materielle Leistungen gewährt. Beides kann unabhängig voneinander beantragt werden.

Auf der Homepage der Unabhängigen Kommission für Anerkennungsleistungen finden Sie den jeweiligen Antrag auf Anerkennung zum Download.

Voraussetzungen und Inhalte der Psychotherapie

Voraussetzungen:

  • Akuter therapeutischer Bedarf
  • Keine Kostenübernahme durch andere Kostenträger (z.B. die Krankenkassen)
  • Vorlage eines Behandlungsplans durch einen approbierten Psychotherapeuten

Umfang: Max. 50 Sitzungen bis zur Höhe des Stundensatzes für verhaltenstherapeutische Behandlungen entsprechend der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP), Stand August 2016: 100,56 €

Ablauf: Die entstandenen erstattungsfähigen Kosten werden jeweils gegen Vorlage der vom Psychotherapeuten und dem Patienten abgezeichneten Rechnung erstattet. Entstehende Fahrtkosten können im Einzelfall übernommen werden.

Voraussetzungen und Inhalt der Paarberatungen

Voraussetzungen:

  • Akuter therapeutischer Bedarf
  • Keine Kostenübernahme durch andere Kostenträger (z.B. die Krankenkassen)
  • Vorlage eines Behandlungsplans durch einen Paartherapeuten, der Psychologe oder Psychotherapeut sein muss

Umfang: Max. 25 Sitzungen bis zu max. 100 € Stundensatz

Ablauf: Die entstandenen erstattungsfähigen Kosten werden jeweils gegen Vorlage der vom Paarberater und dem Klienten abgezeichneten Rechnung erstattet. Entstehende Fahrtkosten können im Einzelfall übernommen werden.

Weiterführende Informationen

Pressemitteilungen der Deutschen Bischofskonferenz

30.01.2020 010


Deutsche Bischofskonferenz richtet Betroffenenbeirat ein
Aufruf zur Interessenbekundung endet am 7. Februar 2020
Als Konsequenz aus der im September 2018 veröffentlichten Studie „Sexueller Missbrauch an Minderjährigen durch katholische Priester, Diakone und männliche Ordensangehörige im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz“ (MHG-Studie) richtet die Deutsche Bischofskonferenz einen Betroffenenbeirat ein. Damit soll die Einbindung von Betroffenen sexualisierter Gewalt weiter ausgebaut und institutionalisiert werden. Der Aufruf wurde im Dezember vergangenen Jahres gestartet. Noch bis zum 7. Februar 2020 können Personen, die von sexuellem Missbrauch im Raum der katholischen Kirche in Deutschland betroffen sind, das Interesse an einer Mitarbeit anmelden. Auch Angehörige und gesetzliche Betreuerinnen und Betreuer sind zur Mitarbeit eingeladen.

Für Betroffene von sexuellem Missbrauch durch Kleriker und sonstige Beschäftigte im kirchlichen Dienst wird es so zukünftig die Möglichkeit geben, ihre Perspektiven und Positionen im Betroffenenbeirat bei der Deutschen Bischofskonferenz einzubringen. Der Beirat orientiert sich an den Standards entsprechender Gremien des Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM) und der Erzdiözese Köln. Er soll die Arbeit der Deutschen Bischofskonferenz in der Auseinandersetzung mit sexuellem Missbrauch begleiten und gemeinsam mit den zuständigen Gremien über Arbeiten in diesem Bereich beraten. Damit soll sichergestellt werden, dass die Sicht der Betroffenen bei Prävention, Intervention und Aufarbeitung von sexuellem Missbrauch verstärkt einbezogen wird.

Die Durchführung des Auswahlprozesses liegt in den Händen eines Gremiums, das sich aus unabhängigen Experten der Wissenschaft und der Politik, des Mitarbeiterstabs des UBSKM, Vertreterinnen und Vertretern von Betroffenen sowie Vertreterinnen und Vertretern der Deutschen Bischofs- und Ordensobernkonferenz zusammensetzt.

Ausführliche Informationen sowie ein Formular zur Interessenbekundung sind auf der Internetseite www.dbk.de (Themenseite Sexueller Missbrauch) verfügbar.


Die Deutsche Bischofskonferenz ist ein Zusammenschluss der katholischen Bischöfe aller (Erz-)Bistümer in Deutschland. Derzeit gehören ihr 69 Mitglieder (Stand: Januar 2020) aus den 27 deutschen (Erz-)Bistümern an. Sie wurde eingerichtet zur Förderung gemeinsamer pastoraler Aufgaben, zur Koordinierung der kirchlichen Arbeit, zum gemeinsamen Erlass von Entscheidungen sowie zur Kontaktpflege zu anderen Bischofskonferenzen. Oberstes Gremium der Deutschen Bischofskonferenz ist die Vollversammlung aller Bischöfe, die regelmäßig im Frühjahr und Herbst für mehrere Tage zusammentrifft.

Kaiserstraße 161
53113 Bonn
Postanschrift
Postfach 29 62
53019 Bonn
Tel: 0228-103 -214
Fax: 0228-103 -254
E-Mail: pressestelle(at)dbk.de
Home: www.dbk.de
Herausgeber
P. Dr. Hans Langendörfer SJ

Dokumente

Aufruf zur Mitwirkung im Betroffenenbeirat bei der Deutschen Bischofskonferenz
Erklärung zur Bereitschaft der Mitarbeit im Betroffenenbeirat bei der Deutschen Bischofskonferenz

Im Juli 2022 hat sich auch in Regensburg ein Betroffenenbeirat gegründet. Er besteht aus zehn Mitgliedern, die selbst Missbrauch durch Angehörige der katholischen Kirche erlebt haben: Zwei Frauen und acht Männer. Der jüngste ist 39, der älteste 72 Jahre alt.
 
Zur Webseite kommen
Sie hier
 
 

Wer von sexualisierter Gewalt durch deutsche Fidei Donum-Priester betroffen ist, wird gebeten, sich per E-Mail oder telefonisch (Tel.: 0228/103-436) an die Deutsche Bischofskonferenz zu wenden.

Die Kontaktdaten sind auf www.dbk.de unter Ansprechpersonen für Betroffene von sexualisierter Gewalt verfügbar.

Die Ansprechpartner für Verdachtsfälle sexuellen Missbrauchs haben folgende Aufgaben:

  • Er berät Geschädigte und öffnet ihnen den Zugang für konkrete Hilfen.
  • Er nimmt eine erste Plausibilitätsbewertung von Hinweisen vor, informiert die Bistumsleitung und berät zum weiteren Vorgehen.
  • Er prüft die Anträge auf materielle Leistungen in Anerkennung des Leids, das Opfern sexuellen Missbrauchs zugefügt wurde.  
  • Er berät kirchliche Einrichtungen dabei, Präventionsmaßnahmen zu verankern und zu verbessern. 

Wolfgang Sill

Wolfgang Sill ist Ansprechperson für Betroffene von sexuellem Missbrauch, sexueller Übergriffe und sexualbezogener Grenzverletzungen. Er plädiert: „Ich bitte Sie um Ihr Vertrauen. Bitte sprechen Sie mich an, wenn Sie sexuellen Übergriffe oder sexuelle Grenzverletzungen von einer Mitarbeiterin oder einem Mitarbeiter einer kirchlichen Einrichtung erfahren mussten. Wenden Sie sich bitte auch dann an mich, wenn Sie Hinweise auf solche Handlungen sehen. Ich werde mich darum kümmern und sichere Ihnen Hilfe zur Aufklärung und Unterstützung bei der Antragsstellung zu.“

Telefon: 09633-9180759

E-Mail: wolfgang.sill(at)gmx.de

Susanne Engl-Adacker

Susanne Engl-Adacker ist Ansprechperson für Betroffene von sexuellem Missbrauch, sexueller Übergriffe und sexualbezogener Grenzverletzungen. Sie bittet: „Wenn Sie selbst von sexuellen Übergriffen oder sexuellen Grenzverletzungen in einer katholischen Einrichtung betroffen sind oder waren, dann wenden Sie sich bitte an mich. Rufen Sie mich an oder schreiben Sie mir, auch dann, wenn Sie aktuell Hinweise auf solche Handlungen sehen. Ich begleite Sie auf dem Weg der Aufklärung und unterstütze Sie gerne bei der Antragsstellung auf Anerkennungsleistung.“

Frau Engl-Adacker ist vorübergehend nicht erreichbar; wir informieren Sie an dieser Stelle, sobald die Kontaktaufnahme wieder möglich ist.

Julia Kürschner

Julia Kürschner ist Ansprechperson für Betroffene von sexuellem Missbrauch, sexueller Übergriffe und sexualbezogener Grenzverletzungen: “Ich bin Ansprechperson für Menschen, die sexuelle Übergriffe oder sexuelle Grenzverletzungen durch eine Mitarbeiterin oder einen Mitarbeiter der katholischen Kirche erfahren haben. Sie können sich außerdem an mich wenden, wenn Sie Hinweise auf solche Handlungen sehen. Ziel meiner Tätigkeit ist es, Betroffene auf ihrem Weg zur Aufklärung zu begleiten und bei der Antragsstellung auf Anerkennungsleistungen zu unterstützen. Melden Sie sich einfach per Mail oder telefonisch bei mir.”

Telefon: 0170-5560627

E-Mail: kuerschner.julia(at)gmx.net

Weitere Ansprechpartner im Bistum Regensburg

Das Bistum hat für Opfer von Körperverletzung einen Beauftragten. Wir möchten jeden ermutigen, der in seiner Schulzeit körperliche Gewalt durch kirchliche Mitarbeiter oder Mitarbeiterinnen erlitten hat, sich an Prof. Dr. Andreas Scheulen zu wenden.

Seit Herbst 2012 gibt es im Bistum Regensburg die Stelle der Präventionsbeauftragten, die im Sommer 2016 zur Stabsstelle Kinder- und Jugendschutz (KiJuSchu) ausgebaut wurde.