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Abtreibungsgesetz noch vor der Wahl in den Bundestag

Ein geplanter Verfassungsbruch?

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Berlin / Regensburg, 24. November 2024

Vertreter der SPD und den Grünen haben am 14. November einen Gesetzentwurf vorgestellt, der vorsieht, dass eine Abtreibung auch ohne Beratung für die Frau bis zum Ende der zwölften Schwangerschaftswoche ohne strafrechtliche Folgen bleibt. Nur ein Arzt kann sich strafbar machen, wenn keine Beratung der Schwangeren erfolgt. Viele Rechtsbrüche werden nur noch als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld belegt, das gering ausfallen kann. Die dreitägige Wartefrist zwischen Beratung und Abbruch soll gestrichen werden. Abbrüche, denen eine Beratung vorausgegangen ist, verlieren ihren Unrechtscharakter; demnächst könnten sie sogar als rechtmäßig gelten. Und die Krankenkassen sollen in diesen Fällen immer die Kosten übernehmen.

„Wir stellen den Antrag zur Neuregelung von Schwangerschaftsabbrüchen, weil wir davon ausgehen, dass er noch in dieser Legislaturperiode beschlossen werden kann”, erklärten die Grünen-Abgeordnete Ulle Schauws und Carmen Wegge von der SPD gegenüber der Nachrichtenagentur dpa. Den Gesetzentwurf haben auch Bundeskanzler Olaf Scholz, die beiden SPD-Parteivorsitzenden Saskia Esken und Lars Klingbeil sowie SPD-Fraktionschef Rolf Mützenich unterschrieben, ebenso die Grünen-Minister Annalena Baerbock und Robert Habeck sowie die Grünen-Fraktionsvorsitzenden Katharina Dröge und Britta Haßelmann. Über die Vorlage soll nach dem Willen der Initiatoren noch vor der Neuwahl des Bundestags am 23. Februar abgestimmt werden. Es handelt sich um einen fraktionsübergreifenden Antrag.

Gleich am nächsten Morgen kündigte CDU-Fraktionschef Friedrich Merz Widerstand an. Bereits vor der Fraktionssitzung erklärte er öffentlich: „Es gibt einen Gruppenantrag aus der SPD und aus der Grünen-Fraktion sowie von Teilen der FDP, den Paragrafen 218 des Strafgesetzbuches abzuschaffen. Ich bin wirklich entsetzt darüber, dass derselbe Bundeskanzler, der immer wieder vom Zusammenhalt, vom Unterhaken und von Gemeinsinn spricht, mit auf der Liste dieses Gruppenantrags mit seiner Unterschrift erscheint. Ich fordere den Bundeskanzler auf, seine Unterschrift zurückzuziehen und ich fordere die restliche Koalition auf, diesen Antrag hier nicht zur Abstimmung zu stellen.“

„Dieser Antrag wird Frauen schaden“

Die familienpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Silvia Breher, ergänzte: „Ein so hoch emotionales Thema, ohne eine angemessene Beratungszeit durch das Parlament zu peitschen, ist verantwortungslos. Unsere Gesellschaft ist in der Frage gespalten. Die Befürworter dieses Antrages provozieren geradezu neue gesellschaftliche Unruhe, die vor allem den Frauen schaden wird, die sich in einem Schwangerschaftskonflikt befinden.“ Der rechtspolitische Sprecher der Union, Günter Krings, fügte hinzu: „Unsere Haltung ist eindeutig: Wir halten uns an die Verfassung, die auch das ungeborene Leben schützt.“ Und: „Die Befürworter dieses Antrags vermeiden eine gründliche Diskussion und wollen das durch den Bundeskanzler verursachte Regierungschaos im Hauruckverfahren für ihre Zwecke nutzen.“

Die stellvertretende Fraktionsvorsitzende, Dorothee Bär (CSU), erklärte gegenüber der Nachrichtenagentur AFP: „Als CDU/CSU-Bundestagsfraktion werden wir uns mit aller Kraft dagegen wehren.“ Protest kommt auch von der rechtspolitischen Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion, Katrin Helling-Plahr. Zum juristischen Fachportal LTO sagte die Fachanwältin für Medizin- und Familienrecht: „Ich bin nicht Teil dieser Gruppe von Abgeordneten. Ich halte es überdies für höchst unangebracht, ein so komplexes medizinethisches Thema in so kurzer Zeit behandeln und für den Wahlkampf nutzen zu wollen. Statt nun eine Abstimmung übers Knie zu brechen, bräuchte es eine breite gesellschaftliche Debatte, um diesem Thema gerecht zu werden.”

Text: CNA Deutsch

(sig)



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