Regensburg, 29. April 2024
- Ein Jahr lang was Praktisches tun?
- Sich nach dem Abitur, dem Studium oder zwischendurch engagieren, sich weiterentwickeln, seine Stärken entdecken, etwas bewegen, neue Bereiche kennenlernen?
- Kontakte knüpfen, neue Impulse und Denkanstöße bekommen und eigene Projekte verwirklichen?
Das klingt gut? Dann mach ein Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ)! Das FSJ feiert in diesem Monat gleich ein zweifaches Jubiläum: Vor 70 Jahren wurde es in Bayern eingerichtet; zehn Jahre später, im April 1964, wurde das Jugendfreiwilligengesetz verabschiedet, welches somit auf 60 Jahre Gültigkeit zurückblicken kann. Ganz offiziell wird dies heute, Montag, den 29 April gefeiert. Diese Jubelzahlen nehmen wir zum Anlass, um auf die FSJ-Einsatzstellen des Bundes der Deutschen Katholischen Jugend (BDKJ) und des Caritasverbandes aufmerksam zu machen.
Was ist ein FSJ?
Das Freiwillige Soziale Jahr ist ein Angebot an Jugendliche im Alter von 17 bis 27 Jahren. Es ist ein Bildungs- und Orientierungsjahr, das am 1. September beginnt und bei dem du in einer sozialen Einrichtung, die du dir selbst aussuchst, mitarbeiten kannst. In Krankenhäusern, Kindertagesstätten, Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, Beratungsstellen, Pflegeheimen, Einrichtungen für psychisch Kranke – aber auch in Pfarrgemeinden oder in der Jugendarbeit ist ein FSJ möglich. An deiner Einsatzstelle bist du als zusätzliche Kraft in ein Team eingebunden und übernimmst praktische Hilfstätigkeiten. Im Laufe des Jahres kannst du so Erfahrungen sammeln, die dir bei deiner weiteren Lebensplanung und deiner Berufswahl nützlich sind. Neben der praktischen Arbeit in der Einsatzstelle nimmst du an fünf begleitenden Bildungsseminaren teil, bei denen Gemeinschaft mit anderen Freiwilligen und Erfahrungsaustausch im Vordergrund stehen. Träger des FSJ sind der BDKJ und der Deutsche Caritasverband.
Wie unterstützt mich der Träger?
Du erhältst pädagogische Begleitung und Seminare und ein monatliches Taschengeld. Die Kosten für die gesetzliche Kranken-, Renten-, Unfall-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung wird übernommen und der Anspruch auf Kindergeld bleibt während des FSJ erhalten. Unterkunft und Verpflegung können gestellt oder als Geldersatzleistung erstattet werden.
Text: Michael Goldhammer / Silke Schötz
(SSC)