Im Nachgang zur Veröffentlichung des Münchner Missbrauchsgutachtens erklärte Erzbischof Dr. Georg Gänswein, Privatsekretär des emeritierten Papstes Benedikt XVI., heute in Rom:
Seit Donnerstag Nachmittag liegt Papst emeritus Benedikt XVI. das am gleichen Tag vorgestellte Gutachten der Münchener Kanzlei Westpfahl Spilker Wastl als PDF-Datei vor. Derzeit liest er aufmerksam die dort niedergelegten Ausführungen, die ihn mit Scham und Schmerz über das Leid erfüllen, das den Opfern zugefügt worden ist.
Auch wenn er um eine zügige Lektüre bemüht ist, bittet er sehr um Verständnis, dass die vollständige Durchsicht angesichts seines Alters und seiner Gesundheit, aber auch des großen Umfangs wegen noch Zeit benötigt. Zum Gutachten wird es eine Stellungnahme geben.
Er möchte aber jetzt schon klarstellen, dass er, entgegen der Darstellung im Rahmen der Anhörung, an der Ordinariatssitzung am 15. Januar 1980 teilgenommen hat. Die gegenteilige Angabe war also objektiv falsch. Er möchte betonen, dass dies nicht aus böser Absicht heraus geschehen ist, sondern Folge eines Versehens bei der redaktionellen Bearbeitung seiner Stellungnahme war. Wie es dazu kam, wird er in der noch ausstehenden Stellungnahme erklären. Dieser Fehler tut ihm sehr leid und er bittet, diesen Fehler zu entschuldigen.
Objektiv richtig bleibt aber, dokumentiert durch die Aktenlage, die Aussage, dass in dieser Sitzung über einen seelsorgerlichen Einsatz des betreffenden Priesters nicht entschieden wurde. Vielmehr wurde lediglich der Bitte entsprochen, diesem während seiner therapeutischen Behandlung in München Unterkunft zu ermöglichen.
Benedikt XVI. ist gerade in diesen Tagen seiner früheren Erz- und Heimatdiözese nahe und ist ihr im Bemühen um Aufklärung sehr verbunden. Besonders denkt er an die Opfer, die sexuellen Mißbrauch und Gleichgültigkeit erfahren mussten.
Titelbild: Dezember 2021, © H. Elvir Tabaković, Can. Reg