Kommuniqué des 7. Theologischen Gesprächs zwischen der Deutschen Bischofskonferenz (DBK) und der Russischen Orthodoxen Kirche
(pdr) Die Teilnehmer des 7. Theologischen Gesprächs zwischen der Deutschen Bischofskonferenz (DBK) und der Russischen Orthodoxen Kirche haben ein Kommuniqué veröffentlicht, das Ergebnisse der Tagung vorstellt, die in dieser Woche in Moskau stattgefunden hat. Im folgenden der Wortlaut des Kommuniqués:
Vom 5. bis 8. Dezember 2011 fand in Moskau das 7. Theologische Gespräch zwischen Vertretern der Deutschen Bischofskonferenz und der Russischen Orthodoxen Kirche statt. Auf Einladung des Moskauer Patriarchats kamen die Teilnehmer in den Räumen des Kirchlichen Außenamtes im Danilov-Kloster zusammen. Zu Beginn begrüßte im Auftrag des Vorsitzenden des Kirchlichen Außenamtes, Metropolit Hilarion von Volokolamsk, der stellvertretende Vorsitzende Igumen Filaret (Bulekov) die Teilnehmer der Gespräche. Die Leiter der beiden Delegationen, Bischof Dr. Gerhard Ludwig Müller von Regensburg und Erzbischof Feofan von Berlin und Deutschland, betonten die Bedeutung dieses Dialogs für die Entwicklung der orthodox-katholischen Beziehungen.
Das 7. Theologische Gespräch zwischen der Deutschen Bischofskonferenz und der Russischen Orthodoxen Kirche war dem Thema „Das christliche Verständnis der Menschenrechte“ gewidmet. Es knüpfte damit an die vorhergehende Gesprächsrunde im Jahr 2009 im Kloster Weltenburg (Deutschland) an, bei der das Thema „Das christliche Menschenbild im Kontext europäischer Entwicklungen“ erörtert worden war.
Zur Delegation der Russischen Orthodoxen Kirche gehörten Erzbischof Feofan von Berlin und Deutschland; Erzbischof Filipp von Poltava und Mirgorod (Ukraine); Bischof Serafim von Bobrujsk und Bychov (Weißrussland); Archimandrit Kirill (Hovorun), stellvertretender Vorsitzender der Synodalkommission für theologische Ausbildung; Erzpriester Dimitrij Sizonenko, Sekretär für zwischenkirchliche Beziehungen im Kirchlichen Außenamt des Moskauer Patriarchats; Priester Alexander Vasjutin und Diakon Alexej Dikarev, Mitarbeiter des Kirchlichen Außenamtes; Alexander I. Kyrlezhev, Berater der Biblischen und Theologischen Kommission des Moskauer Patriarchats.
Die Deutsche Bischofskonferenz wurde bei den Gesprächen vertreten durch Bischof Dr. Gerhard Ludwig Müller (Regensburg), Bischof Dr. Gerhard Feige (Magdeburg), Weihbischof Dr. Nikolaus Schwerdtfeger (Hildesheim), Prof. Dr. Josef Freitag (Erfurt), Prof. Dr. Heinz-Gerhard Justenhoven (Hamburg), Direktor Dr. Johannes Oeldemann (Paderborn), Prof. Dr. Albert-Peter Rethmann (Frankfurt a. M.) und Prof. Dr. Eberhard Schockenhoff (Freiburg).
Am 6. Dezember wurden die Teilnehmer des Gesprächs von Patriarch Kyrill von Moskau und ganz Russland in der Christi-Erlöser-Kathedrale empfangen. In seiner Begrüßung unterstrich der Patriarch die große Nähe der Positionen der orthodoxen und der katholischen Kirche in Fragen der Anthropologie, was ein positives Zeugnis ihrer Einmütigkeit sei. Beide Kirchen könnten daher und sollten eine Brücke zwischen den Kulturen unserer Völker sein.
Am 7. Dezember besuchten die Teilnehmer die Apostolische Nuntiatur, wo die Mitglieder der deutschen Delegation zusammen mit dem Apostolischen Nuntius in der Russischen Föderation, Erzbischof Ivan Jurkovic, und dem Ordinarius der Erzdiözese der Gottesmutter in Moskau, Erzbischof Paolo Pezzi, eine heilige Messe feierten. Am anschließenden Empfang nahmen auch die bischöflichen Mitglieder der russischen Delegation teil.
Das Hauptthema des 7. Theologischen Gesprächs, das christliche Verständnis der Menschenrechte, wurde im Laufe der Tagung in einer Reihe von Vorträgen tiefer analysiert und erörtert. Im ersten Vortrag zum Thema „Die Menschenrechte in der Tradition der Russischen Orthodoxen Kirche“ trug Bischof Serafim von Bobrujsk und Bychov Beispiele orthodoxer Verteidiger der Menschenwürde in der Geschichte Russlands vor und unterstrich die Notwendigkeit der Zusammenarbeit zwischen Ost und West im Streben nach Gerechtigkeit.
Der Vortrag von Weihbischof Dr. Nikolaus Schwerdtfeger befasste sich mit der Deklaration des Zweiten Vatikanischen Konzils über die Religionsfreiheit „Dignitatis humanae“. Er analysierte die Erklärung in ihrem historischen Kontext und unterstrich dabei die Entwicklung vom „Recht der Wahrheit“ zu einem Konzept des „Rechts der Person“, das mit der Vorstellung vom Menschen als dem eigentlichen Subjekt des Rechts verbunden ist.
Professor Dr. Josef Freitag verglich in seinem Vortrag die historischen Erfahrungen der katholischen Kirche in Deutschland und der orthodoxen Kirche in der Sowjetunion, die im 20. Jahrhundert beide unter den Bedingungen totalitärer Diktaturen gelebt haben, die die Menschenwürde unterdrückten. Diese Erfahrung trug dazu bei, dass die Kirchen die Bedeutung des Nachdenkens über die Menschenrechte in der Kirche erkannten.
Archimandrit Kyrill (Hovorun) stellte in seinem Vortrag die Entstehungsgeschichte des Dokuments „Grundlagen der Lehre der Russischen Orthodoxen Kirche über die Würde, die Freiheit und die Rechte des Menschen“ dar, das im Jahr 2008 vom Bischofskonzil der Russischen Orthodoxen Kirche verabschiedet worden war. Er betonte, dass es sich um eine erste Stellungnahme seiner Kirche handele, die nicht den Anspruch letzter Verbindlichkeit habe, und stellte die theologische Interpretation der gegenseitigen Beziehung zwischen der „Menschenwürde“ und einem „würdigen Leben des Menschen“ dar.
Erzpriester Dimitrij Sizonenko beschrieb in seinem Vortrag die biblischen Grundlagen der Lehre von der Würde und den Rechten des Menschen, die im Licht der Offenbarung den Charakter der Universalität und Transzendenz gewinnen. Dabei hob er besonders hervor, dass Gott sich in der Heiligen Schrift als ein Gott des Lebens, als Befreier und als Beschützer der Schwachen offenbart.
Professor Dr. Eberhard Schockenhoff stellte in seinem Referat drei Begründungsstränge für die Menschenrechte in der Geschichte dar: das Hervorheben der natürlichen Gleichheit aller Menschen in der antiken Philosophie, das Verständnis der Gottebenbildlichkeit in der biblischen Theologie und die Forderung nach rechtlichem Schutz im säkularen Denken der Neuzeit. Er unterstrich die Notwendigkeit, ein kulturübergreifendes Verständnis der Menschenrechte zu entwickeln.
In seinem Vortrag über das Verhältnis zwischen der Freiheit des Menschen und der Religionsfreiheit aus soteriologischer Perspektive widmete sich Alexander I. Kyrlezhev der Krise der postsäkularen Theorie des Rechts, zeigte die Unzulänglichkeit dieser Theorie auf und begründete die Notwendigkeit der Aufstellung eines Konzepts der Menschenrechte, das religiöse und säkulare Zugänge miteinander versöhnen kann.
Prof. Dr. Heinz-Gerhard Justenhoven beschrieb in seinem Vortrag die Religionsfreiheit als ein Bewährungsfeld der Menschenrechte. Theologisch wird die Religionsfreiheit einerseits durch die Notwendigkeit begründet, den Glauben durch einen freien Akt anzunehmen, andererseits durch die Unterscheidung zwischen objektiver (geoffenbarter) und subjektiver (das Gewissen bindender) Wahrheit. Die Religionsfreiheit darf dabei nicht nur als ein Recht des Individuums verstanden werden, sondern hat auch eine soziale Dimension, insofern der Staat verpflichtet ist, die freie Religionsausübung in Gemeinschaft zu ermöglichen. Dies betrifft sowohl den gottesdienstlichen Bereich als auch die sozial-karitative Dimension und das Recht auf religiöse Erziehung der Kinder. In Deutschland wird dies durch verschiedene Formen der Kooperation von Kirche und Staat umgesetzt.
In den Diskussionen über die Vorträge und der abschließenden Gesprächsrunde hat sich gezeigt, dass es einen breiten Konsens im Verständnis der Menschenrechte in der katholischen und der orthodoxen Tradition gibt. Das theologische Fundament der Menschenrechte bildet die unantastbare Würde jedes Menschen, die in seiner Gottebenbildlichkeit begründet ist. Auch wenn die Würde des Menschen sich nicht ausschließlich theologisch begründen lässt, liegt in diesem Transzendenzbezug ihre tiefste Legitimation.
Die Menschenrechte lassen sich nicht unmittelbar aus der Idee der Menschenwürde ableiten, sondern sind aus der historischen Erfahrung von Verletzungen der Menschenwürde gewachsen. Sie formulieren Minimalbedingungen, die erfüllt sein müssen, um ein menschenwürdiges Leben zu ermöglichen. Sie wurden ursprünglich als Abwehrrechte des Einzelnen gegenüber dem Staat formuliert und erst später um soziale Teilhaberechte und bestimmte kollektive Rechte (Ernährung, Wasser, etc.) erweitert.
Die biblische Tradition unterstreicht die unverlierbare Würde des Menschen trotz seiner Erniedrigung (vgl. Hiob und Jesaja im Alten Testament sowie die Passionsberichte im Neuen Testament). Aus der Erfahrung der Erniedrigung weiter Teile der Bevölkerung in den totalitären Regimen des 20. Jahrhunderts wuchs das Bewusstsein für die Notwendigkeit einer rechtlichen Absicherung der Menschenrechte.
Die Menschenrechte schützen vor totalitärer Macht, indem sie jeden Exklusivismus und jegliche Ablehnung des anderen aus ethnischen, religiösen oder anderen Gründen ausschließen. Damit unterlaufen sie das Freund-Feind-Denken und ermöglichen die Überwindung der Fremdheit. Menschenrechte sind die Macht der Ohnmächtigen, die einen rechtlich einklagbaren Widerstand gegen die Willkür der Mächtigen oder das von staatlicher Seite verursachte Unrecht ermöglichen. Sie sind daher aus christlicher Sicht die unverzichtbare Grundlage einer Gesellschaft, die die gleiche Würde aller Menschen betont. Die Verwirklichung der Menschenrechte erfordert neben der Freiheit des Einzelnen jedoch auch einen funktionierenden Rechtsstaat und ein solidarisches Sozialsystem, das jedem Glied der Gesellschaft ein menschenwürdiges Leben ermöglicht.
Neben diesen grundlegenden gemeinsamen Überzeugungen wurden auch Unterschiede in den Zugangsweisen deutlich. Sie betreffen zum Beispiel die Bestimmung des Verhältnisses zwischen dem Einzelnen und der Gemeinschaft oder die Verbindung zwischen der Würde des Menschen und einem sittlich guten, „würdigen“ Leben des Menschen. Trotz unterschiedlicher Akzentsetzungen in dieser Hinsicht bestand Einmütigkeit in der Auffassung, dass sich die Würde des Menschen nicht zuletzt in seiner Fähigkeit zur Sittlichkeit und zur Verantwortung zeigt.
Zum Abschluss der Gesprächsrunde befürworteten die Teilnehmer die regelmäßige Fortführung der Gespräche zwischen der Russischen Orthodoxen Kirche und der Deutschen Bischofskonferenz. Die nächste Gesprächsrunde ist im Oktober 2013 in Magdeburg geplant.