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SkF nennt Forderungen für Koalitionsverhandlungen

Kindeswohl im Blick behalten


Dortmund / Regensburg, 11. März 2025

„Chancengleichheit für alle Kinder, Schutz vor häuslicher Gewalt und bezahlbarer Wohnraum sind zentrale Themen, die in den anstehenden Koalitionsverhandlungen nicht vergessen werden dürfen“, fordert Yvonne Fritz, Vorstand des Sozialdienst katholischer Frauen (SkF) Gesamtverein.

Die Herausforderungen der weltpolitischen Lage dürften nicht dazu führen, die Probleme im Land zu übersehen. „Noch immer sind Kinder und Jugendliche aus Familien in prekären Lebenslagen in ihren Teilhabe- und Bildungschancen massiv benachteiligt. Bezahlbarer Wohnraum, vor allem in Städten, entwickelt sich zu einem Luxusgut, der viele Familien in wirtschaftliche Not bringt. Und noch immer erhalten viele Frauen, die Opfer häuslicher Gewalt geworden sind, keinen ausreichend Schutz vor dem gewalttätigen Partner“, so Fritz, „alle Investitionen in Kinder und Jugendliche sind Investitionen in die Zukunft. Daran wollen wir die Koalitionäre erinnern.“

Den besten Schutz vor Armut bieten für den SkF eine Ausbildung und Arbeit. Frauen und Mädchen in besonderen Lebenslagen müssten einen Anspruch darauf haben, in der Ausbildung und bei Integration in Arbeit beraten und begleitet zu werden. Notwendig seien auch deutlich bessere Möglichkeiten, eine Ausbildung in Teilzeit zu machen. Das gilt insbesondere für Frauen, die aktiv in Sorgearbeit eingebunden sind. Die Eingliederungstitel im SGB II müssten diese Verantwortung besser berücksichtigen: „Um arbeiten zu können, brauchen Frauen zudem Unterstützung und Entlastung bei der Sorgearbeit. Ein Gutscheinsystem für haushaltsnahe Dienstleistungen kann so auch für Haushalte mit wenig Einkommen entlasten. Gleichzeitig wird auch sozialversicherungspflichtige Beschäftigung gefördert.“

Gleiche Chancen für alle Kinder

Kinder haben ein Recht auf ein angemessenes Existenzminimum und auf Bildung und Teilhabe. Doch das ist in Deutschland für Kinder aus Familien in prekären Lebenslagen leider nicht selbstverständlich. Das soziokulturelle Existenzminimum für Kinder muss daher neu bemessen werden. Die Transferleistungen für Kinder wie BUT, Wohngeld, Kinderzuschlag müssen dringend sinnvoll gebündelt und den Eltern durch einfache und unbürokratische Antragsstellung zugänglich sein.

Um für alle Kinder und Jugendlichen gleiche Chancen zu schaffen und Kinder und Jugendliche mit Behinderung zu stärken, fordert der SkF die Umsetzung der im KJSG beschriebenen Reform des SGB VIII. Nur so wird eine inklusive Kinder- und Jugendhilfe möglich mit Leistungen aus einer Hand für alle Kinder und Jugendliche. Angebote in den Frühen Hilfen sind unverzichtbar, um Familien von der Schwangerschaft bis zum dritten Lebensjahr zu unterstützen. Frühe Hilfen sind vor allem ein präventives Angebot, das allen Familien zugänglich ist und hilft, frühzeitig Entwicklungsrisiken bei Kindern zu erkennen und darauf reagieren zu können.

Würdigung besonderer Lebenslagen

Weil frühe Hilfen zur Chancengerechtigkeit beitragen, fordert der SkF die finanzielle Absicherung der Angebote in den Frühen Hilfen und bei einzelnen Angeboten einen Ausbau und die Weiterentwicklung bis zum sechsten Lebensjahr. Familien in besonders prekären Lebenslagen werden in vielen Fällen durch die Jugendämter bzw. Familiengerichte in Mutter/Vater-Kind-Einrichtungen nach § 19 SGB VIII untergebracht. Steht bereits eine Kindswohlgefährdung im Raum, werden immer häufiger auch hier Trennungen notwendig. Hier bedarf es dringend einer Erweiterung des § 19 SGB VIII. Die Hilfe sollte künftig im Fall der Trennung von Eltern und Kindern auch die Gestaltung der Übergänge für das Kind und eine bedarfsgerechte Nachbetreuung und Unterstützung der Eltern einschließen, um Beziehungsabbrüche und Traumata für beide Seiten zu vermeiden.

Um eine Benachteiligung von Pflegeeltern gegenüber rechtlichen Eltern zu verhindern, bedarf es einen auch für Pflegeeltern, die in der ersten Phase der Erziehung des Pflegekindes die Arbeitszeit in besonderem Maße bzw. gänzlich reduzieren einen Anspruch auf elterngeldanaloge Leistungen, die als echte Lohnersatzleistungen gelten. Wohnungslosigkeit und Armut durch zu hohe Wohnkosten verhindern Prekäre Lebenslagen entstehen für Frauen und Familien auch durch den Mangel an bezahlbarem Wohnraum. Bezahlbarer Wohnraum ist, wie auch ein gemeinschaftsstiftendes und barrierefreies Wohnumfeld, eine wichtige Voraussetzung für ein gutes Leben und Aufwachsen von Kindern. Neben einem ausreichenden Angebot an Sozialwohnungen sind auch ein flächendeckendes Beratungsangebot zur Verhinderung von Wohnungslosigkeit und eine bessere Förderung gemeinschaftlicher und altersgemischter Wohnprojekte sinnvoll.

Verhinderung von Abtreibungen

Der SkF fordert kostenfreie Verhütungsmittel für Menschen mit geringem Einkommen, eine bessere Versorgung in der Geburtshilfe, mehr Unterstützung für Eltern, die ein Kind mit Behinderung erwarten und mehr Angebote in der psychosozialen Beratung u.a. bei ungewollter Kinderlosigkeit. Die Bundesstiftungsmittel „Mutter und Kind“ müssen kontinuierlich fortgeschrieben werden (seit 1993 92 Millionen Euro jährlich), da die durchschnittlich bewilligte Summe dem Bedarf der Antragstellerinnen angesichts gestiegener Lebenshaltungskosten nicht mehr gerecht wird.

Es braucht eine Anpassung des Mutterschutzes (nach Geburt) für abgebende Mütter bei Adoptionen: Frauen, die ihr Kind zur Adoption - direkt nach der Geburt - freigegeben, dürfen nach geltendem Recht die ersten 8 Wochen nach der Entbindung nicht arbeiten, auch wenn sie dies gern möchten. Hingegen haben Mütter, die ihr Kind bei oder kurz nach der Geburt verloren haben, die Möglichkeit, die Schutzfist nach der Entbindung zu verkürzen (MuSchG §3 Abs, 4). Aus diesem Grund fordert der SkF eine äquivalente Regelung für abgebende Mütter bei Adoption. Einer Abgebenden Mutter sollte ebenfalls ermöglicht werden, dass sie auf ihr ausdrückliches Verlangen schon vor Ablauf dieser Schutzfrist wieder beschäftigt werden kann (frühestens ab der dritten Woche nach der Entbindung), wenn nach ärztlichem Zeugnis nichts dagegenspricht. Die Möglichkeit einer Widerrufung dieser Entscheidung sollte gegeben sein.

Gewaltschutz

Die Vorgaben der Istanbul Konvention müssen zwingend in familiengerichtlichen Verfahren berücksichtigt werden. Partnerschaftsgewalt muss zum Schutz gewaltbetroffener Mütter und Kinder bei Umgangsregelungen berücksichtigt werden. Hierbei sind explizit alle Formen von Gewalt nach der Istanbul Konvention zu berücksichtigen, deren Nachweis auch über polizeiliche und medizinische Dokumentation oder Bescheinigungen von Fachstellen erfolgen kann und eine Aussetzung des Umgangs rechtfertigt. Digitale Gewalt muss umfänglich in einem eigenen Gesetz definiert werden.

Straftatbestände müssen aktualisiert, Strafverfolgung verbessert und den Betroffenen Unterstützung gewährt werden. Polizei und Justiz müssen in diesem Bereich verpflichtend sensibilisiert und weitergebildet werden. Zum Schutz von Frauen und zur Prävention weiterer und intergenerational vererbter Gewaltmuster muss vermehrt mit den Tätern gearbeitet werden. Frauen mit eheabhängigen Aufenthaltstiteln sind besonders vulnerabel und brauchen einen eigenständigen Aufenthaltstitel bei häuslicher Gewalt.

Die soziale Infrastruktur darf nicht abgebaut werden. Kinder und Familien, Alleinstehende und ältere Menschen brauchen in belasteten Lebenssituationen Anlaufstellen für Beratung, Begegnung und Unterstützung. Wichtig ist auch ein deutlicher Abbau der Bürokratie bei der Beantragung von Leistungen. Um Hilfe in Anspruch nehmen zu können, braucht es einen bekannten und verlässlichen Ansprechpartner im Wohnviertel. Die Wohlfahrtsverbände bieten solche Anlaufstellen auf eigene Kosten in Form der Allgemeinen Sozialberatung (ASB) an. Zur langfristigen flächendeckenden Absicherung der ASB als unabhängige, niedrigschwellige Anlaufstelle für Ratssuchende braucht es ergänzend zur Finanzierung aus Kirchensteuermitteln eine staatliche Refinanzierung als Regelfinanzierung im Sozialgesetzbuch.

Text: SkF Gesamtverband

(sig)



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