News Bild Information des Bischöflichen Ordinariates (2020/40_BO) für alle Pfarreien Betr.: Verschiebungen von Eheschließungen wegen der Corona-Krise

Information des Bischöflichen Ordinariates (2020/40_BO) für alle Pfarreien Betr.: Verschiebungen von Eheschließungen wegen der Corona-Krise

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Aufgrund der Corona-Epidemie und den damit verbundenen Schutzmaßnahmen sind viele Brautpaare gezwungen, ihre geplanten Hochzeitstermine zu verschieben. Bereits angefertigte Ehevorbereitungsprotokolle sowie vom (Vize-)Offizial oder Generalvikar bzw. von einem Geistlichen mit allgemeiner Traubefugnis erteilte Dispensen, Erlaubnisse, Nihil obstat etc. behalten weiterhin ihre Gültigkeit, wenn der neue Trauungstermin auf ein Datum innerhalb eines Jahres fällt und die Eheschließung im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz stattfindet. Der neue Termin und der Grund der Verschiebung sind auf dem Ehevorbereitungsprotokoll bzw. auf einem Beiblatt zu vermerken. In Zweifelsfällen und bei etwaigen inzwischen eingetretenen relevanten Veränderungen der Ehevoraussetzungen (z.B. zwischenzeitlich erfolgter Kirchenaustritt, nicht mögliche vorherige Zivileheschließung) ist Rücksprache mit dem Bischöflichen Konsistorium Regensburg zu halten bzw. das Ehevorbereitungsprotokoll unter Angabe der eingetretenen Veränderungen - ggf. erneut -einzureichen. Erfolgt die Verschiebung mehr als ein Jahr über den ursprünglich angesetzten Hoch­zeitstermin hinaus, ist Rücksprache mit dem Bischöflichen Konsistorium Regensburg zu halten.

Bei Eheschließungen im Ausland gilt weiterhin, dass Taufscheine, eidesstattliche Erklärungen und Ledigeneide sowie Litterae dimissoriae zum Zeitpunkt der Trauung im Ausland nicht älter als sechs Monate sein dürfen. Sollte diese Frist aufgrund einer Verschiebung nicht eingehalten werden können, müssen neue Dokumente besorgt bzw. neu ausgefertigt werden. Befinden sich die Trauungsunterlagen bereits beim Traupfarramt im Ausland, dann sollte das Brautpaar im eigenen Interesse mit dem dortigen Pfarramt schon bei der Vereinbarung des neuen Hochzeitstermins klären, ob die vor mehr als sechs Monaten bestätigten Dokumente ausreichend sind oder neue nachgereicht werden müssen und ggf. auch ein neues Ehevorbereitungsprotokoll ausgefüllt werden muss.



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