News Bild Der Familienbund zur Betreuungsgeld-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts:  Der Gesetzgeber muss jetzt rasch nachbessern

Der Familienbund zur Betreuungsgeld-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts: Der Gesetzgeber muss jetzt rasch nachbessern

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Das Bundesverfassungsgericht hat das Betreuungsgeldgesetz für grundgesetzwidrig erklärt, weil der Bund dafür nicht zuständig ist. Dazu nimmt der Familienbund in Bayern sowie der Diözesanverband Regensburg wie folgt Stellung:

Das Bundesverfassungsgericht hat nicht das Betreuungsgeld für grundgesetzwidrig erklärt, sondern festgestellt, dass dem Bund dafür die gesetzgeberische Kompetenz fehlt. Indirekt hat es außerdem die im Vergleich zum Elterngeld geringe Höhe des Betreuungsgeldes (150 €) kritisiert. Der Familienbund in Bayern erwartet nun, dass der Gesetzgeber jetzt rasch nachbessert und eine grundgesetzkonforme Regelung beschließt. Der Bund kann ohne weiteres Geld an die Länder zahlen, die dann dafür zu sorgen haben, dass es die Familien als Betreuungsgeld erhalten.

Nach dem Spruch aus Karlsruhe ist für die Familien die Situation insofern paradox, weil der Bund schon jetzt familienbezogene Geldleistungen wie das Elterngeld zahlt oder in Form von Subventionen für den Ausbau der Krippenplätze.

Gerlinde Martin, Vorsitzende des Familienbundes in Bayern: „Ich erwarte, dass der Gesetzgeber unverzüglich handelt und ein grundgesetzkonformes Verfahren zur Auszahlung des Betreuungsgeldes beschließt. Keinesfalls darf das Betreuungsgeld wieder in Frage gestellt werden. Ansonsten wäre auch das noch verbliebene Vertrauen der Eltern in die Politik verspielt. Deshalb begrüße ich ausdrücklich die Ankündigung von Ministerpräsident, das Betreuungsgeld in Bayern beizubehalten.“

Auch der Familienbund in Regensburg fordert durch seine Vorsitzende Katharina Seltenreich eine neue gesetzliche Regelung zur Fortzahlung in den Ländern. Die hohe Nachfrage (alleine in Bayern beziehen derzeit ca. 100.000 Familien das Betreuungsgeld) spricht für den Erfolg und die nötige Weiterführung.

Nach Auffassung des Familienbundes in Bayern mildert das Betreuungsgeld den Druck von Müttern und Vätern, einer Erwerbstätigkeit nachgehen und ihr Kind unter drei Jahren aus rein wirtschaftlichen Gründen in eine Krippe geben zu müssen. Der Erfolg des Betreuungsgeldes, auch bei erklärten Gegnern, zeigt, dass viele Eltern in dieser sensiblen Entwicklungsphase ihr Kind selbst betreuen wollen.



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