News Bild Den Traum von der eigenen Wohnung wahr werden lassen! - In Donaustauf finden erwachsene Menschen mit Behinderung ein Zuhause in einem behaglichen Einfamilienhaus

Den Traum von der eigenen Wohnung wahr werden lassen! - In Donaustauf finden erwachsene Menschen mit Behinderung ein Zuhause in einem behaglichen Einfamilienhaus

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„Unser Haus“ – so wird es sich für die künftigen Bewohnerinnen und Bewohner anfühlen, wenn sie in dem Einfamilienhaus in der Prüllstraße in Donaustauf ein- und ausgehen. Und es ist auch etwas Besonderes, dieses Haus. Nicht deshalb, weil es in einer attraktiven und ruhigen Wohngegend liegt, sondern weil fünf erwachsene Menschen mit Behinderung dort ihre eigene Wohnung mit der im notwendigen Maße begleitenden Betreuung mieten können. Das ist Inklusion wie sie für den Bereich Wohnen nicht besser umgesetzt werden könnte. Die Katholische Jugendfürsorge der Diözese Regensburg e.V. erreicht damit par excellence für Menschen mit Behinderung die gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft.

Endlich in der eigenen Wohnung
Wer kennt dieses Bedürfnis nicht und wie glücklich darf sich der schätzen, der es sich in seinem Zuhause nach seinem Geschmack so einrichten kann, wie er es sich vorstellt. Nicht immer erlauben es die finanziellen und familiären Rahmenbedingungen, eine eigene Wohnung zu mieten oder gar zu kaufen. Für Menschen mit Behinderung schien das über Jahrzehnte hinweg in unserer Gesellschaft undenkbar. Sie lebten entweder ein Leben lang bei der Familie oder klassischer Weise in einem Heim. Für manche ist das auch heute genau das, was sie wollen, für andere wiederum, gäbe es nichts Schöneres als die eigenen vier Wände. Das sollte jeder nach seinen Möglichkeiten selbst entscheiden und bestimmen können, meinen die Verantwortlichen in der Katholischen Jugendfürsorge der Diözese Regensburg e.V. und schaffen immer mehr differenzierte Wohnangebote für Menschen mit Behinderung. Die Wohngemeinschaften St. Hildegard in Straubing sind schon lange vor den Diskussionen zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention, die Inklusion fordert, auf diesem Weg. Mit Appartements, Wohngemeinschaften und Wohngruppen oder dem ambulant betreuten Wohnen, das 2011 10-jähriges Bestehen feierte, verfügen Sie über die Erfahrungen und die Professionalität, ihre Bewohner - gleich in welcher Wohnform – zu begleiten und zu unterstützen.

Einzugstermin 15. März 2012
„Wer bis dahin einen Mietvertrag mit uns abgeschlossen hat, kann einziehen“, meint Einrichtungsleiter Peter Weiß lachend. Er freut sich schon darauf, wenn die Mühen der Renovierung belohnt werden und das Haus mit Leben erfüllt ist. „Fünf Erwachsene können in der Prüllstraße in der eigenen Wohnung wohnen. Wir beraten und unterstützen sie in dem erforderlichen Maße.“ Sie seien Mieter, erklärt Weiß weiter, mit einem Betreuungsvertrag, der den Umfang der Betreuung, die Art und den Inhalt der Unterstützungsleistungen regelt. Wie die künftigen Bewohner/innen ihren Tagesablauf und ihr Leben gestalten, ist selbstverständlich ihnen überlassen: die Unterstützung erfolgt bei Bedarf. Bei einer Beschäftigung in einer WfbM etwa wird die Betreuung am Abend und am Wochenende stattfinden. Ist ein Bewohner den ganzen Tag zuhause, erfolgt die Betreuung am Tag.

So viel Platz!
In dem stilvollen Einfamilienhaus in ruhiger Wohngegend befinden sich zwei Wohnungen im Erdgeschoß für zwei Personen und eine im Obergeschoß für eine Person. Neben Garage, Hobby- und Abstellraum sowie weiteren Nebenräumen bietet es eine Terrasse, einen schönen Garten und einen Keller. Auf einer großzügigen Wohnfläche von 216qm stehen im Erdgeschoss Wohn-, Schlaf- und Badezimmer, ein gemeinsamer Wohnraum mit Kachelofen, Esstischgruppe und Ausgang zur Terrasse sowie eine Küche bereit. Im Obergeschoss ist das Angebot ähnlich, jedoch mit einem Bad für zwei Personen und einem gemeinsamen Wohnraum mit Küchenzeile und Speisekammer. Auch im Obergeschoss lädt eine Terrasse zu Sonnenstunden ein. Jeder Mieter/in nutzt einen entsprechenden Gartenanteil. „Gemüseanbau und Selbstversorgung sind also nicht ausgeschlossen“, schmunzelt Peter Weiß. Alle Zimmer verfügen über TV- und Telefon-Anschluss. Jede Wohnung verfügt zusätzlich zur Ausstattung in den Gemeinschaftsräumen über eine Einbauküche mit Herd und Backofen, Kühlschrank, Geschirrspüler und Spülbecken. Die Gemeinschaftswohnräume sind möbliert, die Zimmer richten die Bewohner/innen mit eigenen Möbeln ein.

Das Besondere am Haus in der Prüllstraße
„Zweifelsfrei ist diese moderne Art des Wohnens für Menschen mit Behinderung eine Bereicherung für unsere Gesellschaft“, so sieht es Peter Weiß. In guter Nachbarschaft, integriert in das Leben der Gemeinde mit Kirche und Vereinen lägen die besten Voraussetzungen, Inklusion zu verwirklichen. „Die Bewohner leben selbstständig und selbstbestimmt.“ Das Angebot ist sehr gut geeignet für Personen mit einer Behinderung, die das möchten, es sich alleine nicht ganz zutrauen oder gerne mit anderen Kontakt haben möchten. Für die Betreuung vor Ort werden Mitarbeiter/innen tätig sein, die in der näheren Umgebung wohnen, um nötige Hilfen z. B. in Krisensituationen schnell leisten zu können. „Es ist uns ein großes Anliegen, erwachsene Menschen mit Behinderung zu ermutigen, selbständig und selbstbestimmt zu wohnen und zu erleben, dass sie das gut können. Sie können sich darauf verlassen, dass wir sie immer dann unterstützen, wenn sie Hilfe oder Beratung brauchen. Das ist ihr gutes Recht. Es sollte für uns alle ganz normal sein, dass behinderte Menschen Teil unserer Gesellschaft sind, mitten unter uns“, erklärt Peter Weiß.
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Weiterführende Informationen:
Interesse? Wer sich für eine Wohnung in der Prüllstraße 59 in Donaustauf interessiert, kann sich melden bei: Peter Weiß, Wohngemeinschaften St. Hildegard, Krankenhausgasse 13, 94315 Straubing, Mail: verwaltung(at)wg-st-hildegard.de, Tel: 09421/9621- 0.
Anforderungen: Das Angebot richtet sich vorwiegend an Menschen mit einer geistigen Behinderung (nach § 53 SGB XII), die ambulante Hilfen in der Lebensgestaltung benötigen. Voraussetzung für eine Aufnahme in die betreute Wohngruppe ist eine relative Selbständigkeit der Bewohner, was insbesondere die Selbständigkeit während der betreuungsfreien Zeit v. a. auch während der Nacht, in der Früh und am Wochenende betrifft.



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