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Zur Neuigkeit
Durch das Kirchenjahr: der Blog zum Sonntag
Umgang mit der Schuld
23. Sonntag im Jahreskreis A – Matthäus 18, 15 – 20
„In jener Zeit sprach Jesus zu seinen Jüngern: 15Wenn dein Bruder gegen dich sündigt, dann geh und weise ihn unter vier Augen zurecht! Hört er auf dich, so hast du deinen Bruder zurückgewonnen. 16Hört er aber nicht auf dich, dann nimm einen oder zwei mit dir, damit die ganze Sache durch die Aussage von zwei oder drei Zeugen entschieden werde. 17Hört er auch auf sie nicht, dann sag es der Gemeinde! Hört er aber auch auf die Gemeinde nicht, dann sei er für dich wie ein Heide oder ein Zöllner. 18Amen, ich sage euch: Alles, was ihr auf Erden binden werdet, das wird auch im Himmel gebunden sein, und alles, was ihr auf Erden lösen werdet, das wird auch im Himmel gelöst sein. 19Weiter sage ich euch: Was auch immer zwei von euch auf Erden einmütig erbitten, werden sie von meinem himmlischen Vater erhalten. 20Denn wo zwei oder drei in meinem Namen versammelt sind, da bin ich mitten unter ihnen.“
Jesus legt uns in diesem Evangelium einen Fahrplan vor, wie wir mit Sündern umgehen sollen. Lesen wir diesen Fahrplan von hinten her, kann uns angst und bange werden. Hat einer gegen seinen Bruder gesündigt, dann soll die Sünde zuletzt vor der ganzen Gemeinde offenbart werden. Gelangt der Sünder nicht zur Einsicht, dann soll er für die Gemeinde sein „wie ein Heide oder ein Zöllner.“ Stellen wir uns das einmal vor: Wir fehlen gegenüber unserem Nächsten, gegenüber einem „Bruder“; wir sagen vielleicht etwas Unbedachtes und verletzen ihn. Dann dürfte dieser Bruder nicht nur diese Schuld vor der ganzen Gemeinde offenbaren – er sollte es ja den Worten Jesu nach sogar. Am Ende könnte gar der Ausschluss von der Gemeinschaft der Glaubenden drohen: Wer als „Heide oder Zöllner“ gelten soll, der wird behandelt wie einer, der nicht mehr dazugehört, wie ein Verstoßener.
Nun kennt natürlich unsere Kirche die Strafe der Exkommunikation – allerdings nur für schwere Taten. Jesus schränkt sein Gebot dagegen nicht ein; er bezieht es auf alle, die „gegen ihren Bruder sündigen“. Das scheint für schwerere Sünden zu gelten, vielleicht aber auch für leichtere. Können wir uns das vorstellen? Dass jede kleine Verfehlung in der Öffentlichkeit ausgebreitet werden soll?
Um das Wort Jesu recht zu verstehen, müssen wir den gesamten „Fahrplan“ für den Umgang mit Sündern lesen. Denn Jesus spricht von einer Eskalation: Zunächst sollen wir den Bruder unter vier Augen zurechtweisen. Erst wenn das nichts hilft, soll man Zeugen hinzuholen, dann erst die ganze Gemeinde. Und wenn das alles nicht zum Umkehr führt, dann erst soll der Sünder als „Heide oder Zöllner“ gelten. Jesus setzt also eine gewisse Diskretion voraus. Wir Christen sollen nicht gleich jeden an den öffentlichen Pranger stellen. Und noch ein zweites ist wichtig: Wir Christen sind umgekehrt auch in der Pflicht, die Schuld nicht totzuschweigen.
Davon spricht auch die erste Lesung dieses Sonntags (Ez 33,7-9). Gott spricht: „Wenn ich zum Schuldigen sage: Schuldiger, du musst sterben! Und wenn du nicht redest, um den Schuldigen vor seinem Weg zu warnen, dann wird dieser Schuldiger seiner Sünde wegen sterben; sein Blut aber fordere ich aus deiner Hand zurück.“ (Ez 33,8). Wir sind in der Verantwortung für unseren Nächsten. Wir können die Augen nicht einfach vor einem Bruder verschließen, der in die Irre geht. Kommen wir dem nicht nach, zieht Gott uns selbst zur Verantwortung.
Daraus folgen zwei „Grenzen“, die Jesus unserem Verhalten setzt. Auf der einen Seite dürfen wir Schuld nicht ignorieren. Wir sind gehalten, Schuld zu benennen. Das aber darf nie aus Sensationsgier geschehen, sondern aus Liebe für den Nächsten, der eben nicht verloren gehen soll. Die Kirche hat das in dem Satz zusammengefasst, dass wir Sünde hassen, den Sünder aber lieben sollen. Das Ziel ist nicht die öffentliche Bloßstellung, sondern die Besserung. Das alles sollten wir in dem Bewusstsein bedenken, dass es manchmal an uns liegen mag, an anderen eine Sünde, einen Fehler zu erkennen. Wie viel öfter aber erkennen andere Fehler an uns? Wie oft sind wir selbst derjenige, über dessen Schuld erst unter vier Augen, dann mit Zeugen, dann vor der Gemeinde gesprochen werden soll?
Text: Benedikt Bögle
(sig)




