News Bild Caritas-Präsidentin spricht sich für eine gesetzliche Anpassung beim Miet-Kündigungsschutz aus
Caritas-Präsidentin spricht sich für eine gesetzliche Anpassung beim Miet-Kündigungsschutz aus

Besserer Schutz von Familien vor Wohnungslosigkeit

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Berlin, 3. Juni 2024

Die Caritas Deutschland fordert zum Auftakt des Nationalen Forums gegen Wohnungslosigkeit eine gesetzliche Änderung beim Miet-Kündigungsschutz, um besonders Familien zu schützen.

„Die eigene Wohnung zu verlieren, gehört zu den besonders tiefgreifenden und traumatischen Erfahrungen, die ein Mensch machen kann. Das gilt für Unwetter-Katastrophen, wenn Starkregen Häuser abdeckt und Erdgeschoss-Wohnungen unbewohnbar macht. Es gilt aber auch für Schönwetterphasen. Denn es braucht in Deutschland keine Sturzregen, damit das Dach über dem Kopf in Gefahr gerät. Es reichen schon zwei Monate Mietrückstand als Begründung einer Wohnungskündigung.

Kleine gesetzliche Änderung könnte große Wirkung zeigen

Der Deutsche Caritasverband fordert dringend eine gesetzliche Änderung beim Miet-Kündigungsschutz. Wir hören aus unseren Caritas-Beratungsstellen, dass nur eine kleine gesetzliche Anpassung notwendig ist, um das Risiko der Wohnungslosigkeit für Familien deutlich zu senken, die mit ihren Mieten in Rückstand geraten sind. Heute können Mieter, die in eine schwierige Lage geraten sind, eine außerordentliche Wohnungskündigung abwenden, indem sie die Schulden zeitnah nachzahlen. Das funktioniert wirksam aber nur bei einer außerordentlichen Kündigung, bei einer regulären Kündigung funktioniert es nicht. Hier braucht es eine Anpassung.

500 Caritas-Einrichtungen und -Dienste für wohnungslose und obdachlose Menschen

Die Caritas in Deutschland ist Träger von mehr als 500 Einrichtungen und Diensten für wohnungslose und obdachlose Menschen. Unsere Kolleginnen und Kollegen berichten immer öfter, wie schnell eine Kündigung auch Familien in die Wohnungslosigkeit führt. Nach einer Kündigung eine neue Wohnung zu finden, ist angesichts rasant steigender Mieten und enger Wohnungsmärkte vor allem in größeren Städten fast aussichtslos.

Bestehende Hilfesysteme unterstützen

Unsere langjährige Praxiserfahrung zeigt, wie wichtig es ist, Maßnahmen zur Bekämpfung der Wohnungsnot zu ergreifen. Um die Wohnungslosigkeit bis 2030 zu beseitigen, wie die Lissabon-Strategie der EU vorsieht, ist die Intensivierung des sozialen Wohnungsbaus dringend überfällig.

Gleichzeitig braucht es verlässlich finanzierte Hilfsangebote für Menschen in der Wohnungslosigkeit, um sie vor dem Teufelskreis des Lebens auf der Straße zu schützen. Zu diesen Angeboten gehört die Bahnhofsmission, die in ökumenischer Trägerschaft von Caritas und InVia bzw. Diakonie und Stadtmission an 100 Bahnhöfen im Land niedrigschwellige Hilfe für wohnungslose Menschen anbietet. Sie müssen verlässlich finanziert Bestandteil des Aktionsplans gegen Wohnungslosigkeit sein.“

Text: Deutscher Caritasverband

(kw)

Weitere Infos

Hintergrund

Heute findet in Berlin der Auftaktkongress des Nationalen Forums gegen Wohnungslosigkeit statt. Zur Umsetzung des im April im Bundeskabinett verabschiedeten Nationalen Aktionsplans gegen Wohnungslosigkeit. Künftig sollen Bund, Länder, kommunale Spitzenverbände und Interessenvertreter an der kontinuierlichen Umsetzung des Nationalen Aktionsplans arbeiten.



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