News Bild Bundesverband Lebensrecht äußert sich zur aktuellen Diskussion um § 218

Bundesverband Lebensrecht äußert sich zur aktuellen Diskussion um § 218

"Frauen kommen in noch größere Nöte!"

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Berlin / Regensburg, 17. April 2024

Alexandra Linder, Vorsitzende des Bundesverband Lebensrecht e.V., schaltet sich in die Diskussion um eine mögliche Reform der Gesetze rund um die Abtreibungsfrage ein. Zu den Empfehlungen der „Kommission zur Reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin“ sind ihre Anmerkung an Deutlichkeit kaum zu überbieten.

Abtreibung soll gemäß der von der Bundesregierung eingesetzten Kommission erwartungsgemäß teilweise ganz legalisiert werden, in Abhängigkeit vom vorgeburtlichen Kindesalter. In den ersten Lebenswochen des Kindes seien die Grundrechte der Mütter höher zu werten. Linder sagt dazu: „Menschenwürde würde damit rechtlich stufenweise gewährt und manchen Menschen auch verwehrt, abhängig von willkürlich gesetzten Bedingungen und Fähigkeiten. Dies würde für alle nicht erwünschten Kinder sowie Kinder mit Krankheiten und genetischen Besonderheiten lebensbedrohlich.“

Linder ordnet die Empfehlungen der Kommission aus ethischer Sicht ein: „Die Schutzpflicht des Staates soll für diese Lebensphase aufgegeben werden, was faktisch durch den fahrlässigen Umgang mit dem bestehenden § 218, ohne vollständige Statistik, Prüfung und Motivforschung, sowie durch teils schlechte Beratung bereits der Fall ist. Die Empfehlungen der Kommission bringen Frauen im Schwangerschaftskonflikt in noch größere Nöte.“

Kein Schutz mehr vor Abtreibungsdruck

Die Beratung Schwangerer soll nach den Kommissionsentwürfen ausgebaut werden, aber keine Pflicht mehr sein. Dazu die Lebensschützerin Linder: „Dies entspringt einer vollkommen lebensfremden Einschätzung. Denn in der Realität bekommen vor allem diejenigen Frauen, die Beratung und Schutz vor (männlichem) Druck am meisten brauchen, durch die Beratungspflicht eine Zugangs- und Schutzmöglichkeit, die sie ohne diese Pflicht nicht mehr haben. Und besonders in den ersten Wochen einer Schwangerschaft, in denen die Kommission eine schrankenlose Abtreibungsfreigabe empfiehlt, brauchen diese Frauen besonderen Schutz vor Abtreibungsdruck.“

Linder weiter: „Es gibt keine wissenschaftliche Studie, die nachweist, dass Abtreibung einen psychischen oder physischen Nutzen für Frauen hat. Es gibt keinen Nachweis dafür, dass Abtreibung den Respekt vor Frauen oder die Emanzipation und die Stärkung von Frauen fördert. Es gibt keinen Beleg dafür, dass Abtreibung die Müttersterblichkeit senkt. Hingegen weisen viele Studien und Analysen nach, dass Abtreibung negative Folgen für Frauen haben kann und meistens keine selbstbestimmte, sondern häufig durch Männer herbeigeführte Entscheidung ist, was das Argument einer vorgeblichen Emanzipation von und Errungenschaft für Frauen endgültig konterkariert.“

Wichtig für alle, die sich, frei nach Albert Schweitzer, zu den „Liebhabern des Lebens“ zählen, ist das gesellschaftspolitische Ergebnis, zu dem die Lebensschützerin kommt: „Die Ergebnisse dieser Woche zeigen einmal mehr, dass sich Abtreibungs-Protagonisten im Grunde weder für die betroffenen Menschen und ihre Lebenslagen noch für die fatalen Folgen im Hinblick auf die Wertebasis eines Staates und einer Gesellschaft interessieren.“

Text: Bundesverband Lebensrecht

(sig)

Weitere Infos

Termine für Lebensschützer:

20. April 2024: Fachtagung zur Woche für das Leben in Köln

21. September 2024: Marsch für das Leben in Berlin und Köln

9. bis 11. Mai 2025: Leben.Würde-Kongress auf dem Schönblick in Schwäbisch Gmünd



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