News Bild Bundesverband Lebensrecht äußert sich zur Abstimmung des Bundestags über die Änderung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes

Bundesverband Lebensrecht äußert sich zur Abstimmung des Bundestags über die Änderung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes

„Gehsteigbelästigung ist ein frei erfundenes Phänomen“

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Berlin, 4. Juli 2024

Der Bundestag stimmt am Freitag, 5. Juli 2024, über den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes ab. Alexandra Linder, Vorsitzende des Bundesverbands Lebensrecht e.V., nimmt dazu Stellung.

„Konkrete zahlenmäßige Erkenntnisse liegen der Bundesregierung nicht vor.“ Das war die Antwort der Bundesregierung auf die Frage des Bundestagsabgeordneten Hubert Hüppe (CDU), wie viele Betroffene sich über Behinderungen beim Aufsuchen einer Konfliktberatungsstelle oder Abtreibungseinrichtung beschwert hätten und in wie vielen Fällen Beratungsgespräche und Schwangerschaftsabbrüche durch Mahnwachen bzw. Gehsteigberatungen verhindert worden seien (Bundestags-Drucksache 20/9902, Seite 95).

Keine Belege für sogenannte Gehsteigbelästigung

Schon das Werbeverbot für Abtreibung (§ 219a StGB), das Abtreibungsexpertinnen und die sie unterstützenden Politiker zu einem angeblich kriminalisierenden „Informationsverbot“ umdefinierten, wurde auf unsachliche, ideologische Weise durch Bundestagsbeschluss aufgehoben. Nachdem das funktioniert hat, versucht man es nun erneut: mit einer angeblich permanenten, immer häufiger vorkommenden „(Gehsteig-)Belästigung“ – für die, siehe obige Antwort der Bundesregierung, jedoch keine Belege und keine konkreten zahlenmäßigen Erkenntnisse vorliegen. Für Straftatbestände gibt es ausreichend Gesetze, die unbedingt angewandt werden sollten. Doch wer definiert, was im Sinne dieser angestrebten Gesetzesänderung „verstörend“ ist, was eine Schwangere „verwirrt“ oder „beunruhigt“? Hinzu kommen zynische Verdrehungen von Tatsachen wie die Behauptung, ohne die Gesetzesänderung werde das Schutzkonzept für vorgeburtliche Kinder „zunehmend beeinträchtigt“, oder die These, Abtreibungsexperten würden für eine „Durchführung des Schutzkonzepts“ für Schwangere „Sorge tragen“.

Gesetz würde ohne sachliche Grundlage verabschiedet

Die Bundesregierung will auf dem Rücken dieser Erfindung ein Verbot der grundgesetzlich gesicherten freien Meinungsäußerung vor Konfliktberatungsstellen und Abtreibungskliniken durchpeitschen – am kommenden Freitag, dem letzten Sitzungstag vor der Sommerpause. Ein Parlament, das Gesetze ohne sachliche Grundlage, ohne begründete Erkenntnisse, ohne tatsächliche Gefährdungslage verabschiedet, macht sich zum Handlanger von Partialinteressen und Ideologien.

Der Bundesverband Lebensrecht hat mit seinen Mitgliedsorganisationen für Freitag, den 5. Juli, von 12 bis 14 Uhr vor dem Bundestag eine Demonstration organisiert – für zugewandte Hilfe für Schwangere, für Meinungsfreiheit und für Versammlungsfreiheit.

Text: Bundesverband Lebensrecht e.V.

(kw)



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