Bischof Voderholzer begrüßt Responsum aus Rom

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Stellungnahme des Bischofs von Regensburg Dr. Rudolf Voderholzer zum Responsum der Glaubenskongregation vom 15. März 2021

Ich begrüße das Responsum der Glaubenskongregation und danke für die darin enthaltene Klarstellung. Die Glaubenskongregation hat deutlich gemacht, dass die Kirche nicht die Vollmacht hat, gleichgeschlechtliche Partnerschaften zu segnen. Papst Franziskus hat die Veröffentlichung des Dokumentes und der begleitenden Erläuterungen gutgeheißen. Mit dem Papst und den Mitgliedern der Familiensynode von 2015 unterstreiche ich zugleich, „dass jeder Mensch, unabhängig von seiner sexuellen Orientierung, in seiner Würde geachtet und mit Respekt aufgenommen werden soll und sorgsam zu vermeiden ist, ihn ‚in irgendeiner Weise ungerecht zurückzusetzen‘“ (Amoris laetitia 250).

Mit diesem Responsum bekräftigt die Glaubenskongregation die Lehre des nachsynodalen Schreibens „Amoris laetitia“, worin der Bischof von Rom als universaler Hirte der Kirche ausgeführt hatte: „Was die Pläne betrifft, die Verbindungen zwischen homosexuellen Personen der Ehe gleichzustellen, gibt es keinerlei Fundament dafür, zwischen den homosexuellen Lebensgemeinschaften und dem Plan Gottes über Ehe und Familie Analogien herzustellen, auch nicht in einem weiteren Sinn“ (AL 251). Mit der Weisung, Analogien und Ähnlichkeiten mit dem Ehebund auch in einem weiteren Sinne zu vermeiden, ist die Segnung von Verbindungen zwischen homosexuellen Personen ausgeschlossen.

Über den Ehebund zwischen Mann und Frau lehrt das Zweite Vatikanische Konzil in Übereinstimmung mit der Heiligen Schrift und der Tradition der Kirche: „Durch ihre natürliche Eigenart sind die Institution der Ehe und die eheliche Liebe auf die Zeugung und Erziehung von Nachkommenschaft hingeordnet und finden darin gleichsam ihre Krönung. Darum gewähren sich Mann und Frau, die im Ehebund nicht mehr zwei sind, sondern ein Fleisch (Mt 19,6), in inniger Verbundenheit der Personen und ihres Tuns gegenseitige Hilfe und gegenseitigen Dienst und erfahren und vollziehen dadurch immer mehr und voller das eigentliche Wesen ihrer Einheit“ (Gaudium et spes 48).

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Auch Bischof Stefan Oster äußerte sich zur Klarstellung des Vatikans. Er sei „dankbar für diese Äußerung des Lehramtes und verbinde damit die Hoffnung, dass sie Orientierung gibt und damit auch größere Einmütigkeit befördert.“

Christliche Ehe: Eine Klarstellung, die orientiert

Christliche Ehe und gleichgeschlechtliche Partnerschaften: Rom hat sich zur Frage nach der Möglichkeit von Segnungen gleichgeschlechtlicher Paare geäußert. Hier die Stellungnahme von Bischof Stefan Oster SDB zum Responsum der Glaubenskongregation am 15.03.2021:

Die römische Glaubenskongregation hat mit Bestätigung durch Papst Franziskus eine Klarstellung in einer Frage gebracht, die die Kirche in Deutschland, aber auch weltweit gerade intensiv beschäftigt und zu Polarisierungen führt. Daher bin ich dankbar für diese Äußerung des Lehramtes und verbinde damit die Hoffnung, dass sie Orientierung gibt und damit auch größere Einmütigkeit befördert. Die Kirche – so das Dokument – hat keine Vollmacht, gleichgeschlechtlichen Partnerschaften einen kirchlichen Segen zu spenden. Papst Franziskus hat aber immer wieder herausgestellt, dass ein solches Festhalten an bisher geltender Position zugleich bedeuten muss, mit größerer Aufmerksamkeit alle Menschen unabhängig von Geschlecht und geschlechtlicher Orientierung in ihrer Würde zu achten, sie anzunehmen und immer neu einzuladen in die Gemeinschaft der Kirche und auf den Weg des Glaubens. Diese Auffassung teile ich mit voller Überzeugung.

Die Kirche und ihr Ehesakrament
Wir glauben, dass Gott das Heil von ausnahmslos jedem Menschen will – und dass wir als Kirche gerufen sind, die Wege des Heils immer neu als je einzelne und miteinander zu suchen und so auch zusammen mit allen Menschen Weggemeinschaft hin zu diesem Heil zu sein. Gleichzeitig geben die Hl. Schrift, die Überlieferung und das römische Lehramt den Gläubigen und der ganzen Kirche den Auftrag, Ehe und Familie in besonderer Weise zu schützen und zu unterstützen. Die christliche Ehe ist hingeordnet auf die gegenseitige Liebe, auf gemeinsame Kinder und ist damit in besonderer Weise Schule des Lebens, der Liebe und des Glaubens. Die Familie hat insbesondere bei getauften und gläubigen Eltern die Berufung, „Kirche im Kleinen“ zu sein.

Aus ihrer biblischen Tradition ist die Kirche daher der Überzeugung, dass auf der Verbindung von Mann und Frau ein besonderer Segen Gottes liegt, der sich im Sakrament der Ehe entfaltet. Die römische Erklärung ist für mich daher zugleich ein Auftrag, besonders auch auf die Menschen zuzugehen, die sich durch eine solche Hervorhebung des Ehesakramentes zurückgesetzt oder verletzt fühlen.

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Kein kirchlicher Segen für gleichgeschlechtliche Partnerschaften – der Görlitzer Bischof, Wolfgang Ipolt antwortet auf Fragen:

Die Diskussion um den Umgang mit gleichgeschlechtlichen Beziehungen beschäftigt die Kirche seit längerem. Nun hat sich die Glaubenskongregation dazu geäußert und klargestellt, dass die Kirche habe dazu keine Vollmacht habe und damit eine Segnung nicht möglich ist.

Bischof Wolfgang Ipolt äußert sich zu diesem Thema im nachfolgenden Interview:

Die Kirche kann homosexuelle Partnerschaften nicht segnen. Ist das nicht eine Diskriminierung dieser Menschen und deren Partnerschaften?

Die katholische Kirche hat auch bisher eine homosexuelle Partnerschaft nie als „Ehe“ bezeichnet. Bei dem Nein zu einer Segnung geht es aus meiner Sicht vor allem um eine klare Stärkung der Ehe zwischen Mann und Frau und für uns Katholiken auch des Sakramentes der Ehe. Der Blick der Kirche richtet sich entsprechend der biblischen Botschaft zuerst auf die Ehepaare und die Familien.

Zugleich gilt es selbstverständlich, das zu tun, was Papst Franziskus in seinem Schreiben „Amoris laetitia“ (2016, abgekürzt: AL) so ausgedrückt hat: „Es geht darum, alle einzugliedern; man muss jedem Einzelnen helfen, seinen eigenen Weg zu finden, an der kirchlichen Gemeinschaft teilzuhaben, damit er sich als Empfänger einer unverdienten, bedingungslosen und gegenleistungsfreien Barmherzigkeit empfindet.“(AL 297). Damit ist eigentlich jeder Diskriminierung Einhalt geboten.

Die Kirche segnet doch sonst alles – Autos, Flughäfen, Sportstätten und vieles andere mehr. Warum nicht eine liebende Verbindung?

Selbstverständlich können homosexuelle Menschen gesegnet werden. Durch einen solchen Segen können sie – wie jeder andere – die Hilfe Gottes erbitten und empfangen. Das ist aber etwas anderes als ihre Partnerschaft zu segnen. In der Praxis einer öffentlichen Segnung mit Gemeindebeteiligung (die ja dann gewünscht wäre) würde das aus meiner Sicht in kurzer Zeit in der öffentlichen Wahrnehmung und im Verständnis der Gläubigen zu Verwechslungen mit einer kirchlichen Trauung führen. Darum bin ich gegen eine solche Segnung.

Können homosexuelle Menschen keine guten Katholiken sein?

Homosexuelle Frauen und Männer gehören zu unserer Kirche. Sie sollen sich – wie jede und jeder andere – in ihrem Leben darum bemühen, Tag für Tag mehr dem Evangelium entsprechend zu handeln und ihren Glauben zu bezeugen. Papst Franziskus hat gesagt: „Die Kirche ist das Vaterhaus, wo Platz ist für jeden mit seinem mühevollen Leben.“ (AL 310). Darum ist es die Aufgabe der Seelsorger, solchen Menschen zu helfen, ihre Situation im Licht des Evangeliums und der Lehre der Kirche zu unterscheiden und sie darin zu begleiten. Zur Logik der Seelsorge gehört die Klarheit der Lehre ebenso wie die Zärtlichkeit und Barmherzigkeit im Umgang mit den Menschen. Diese Haltung können wir im Handeln Jesu an vielen Stellen des Evangeliums erkennen und wollen sie in unsere Pastoral übersetzen.

Mit dem in „Amoris laetitia“ vorgezeichneten und jetzt von der Glaubenskongregation bekräftigten Weg geht die Kirche den Weg zwischen undifferenzierter Ablehnung und kritikloser Absegnung. Das ist keine einfache Antwort, sondern dieser Weg der Unterscheidung ist der schwerere, aber der allein ehrliche Weg.

Es ist bekannt, dass in der evangelischen Kirche vielerorts schon solche Segnungen üblich sind. Warum ist das dort möglich?

In der evangelischen Kirche ist die Ehe kein Sakrament in unserem Sinn. Das Brautpaar wird bei einer kirchlichen Trauung mit einem Segen unter den Schutz Gottes gestellt – die Ehe wird nach lutherischem Verständnis vor dem Standesamt geschlossen. Dennoch halten auch die aus der Reformation hervor gegangenen kirchlichen Gemeinschaften daran fest, dass die Ehe eine monogame Verbindung von Mann und Frau ist, die in der Schöpfungsordnung grundgelegt ist. In der Praxis überlassen manche Landeskirchen die Segnung von homosexuellen Paaren darum der Gewissensentscheidung des Pfarrers.

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Erklärung von Bischof Gregor Maria Hanke zur Note der Kongregation für die Glaubenslehre

Zur heute in Rom veröffentlichten Note der Kongregation für die Glaubenslehre über die Segnung von Verbindungen von Personen gleichen Geschlechts erklärt Bischof Gregor Maria Hanke:

„Die römische Glaubenskongregation hat mit Bestätigung durch Papst Franziskus eine Klarstellung in einer Frage vorgenommen, die nicht wenige in der Kirche in Deutschland, aber auch weltweit gerade beschäftigt: Die Kongregation betont, dass die Kirche keine Möglichkeit sieht, gleichgeschlechtlichen Partnerschaften einen kirchlichen Segen zu spenden. Ziel der römischen Erklärung ist die Unterstützung und Stärkung von Ehe und Familie. Der biblisch-kirchliche Ehebegriff bezieht sich auf die bleibende Verbindung von Mann und Frau als Bund, dem der besondere Segen Gottes gilt. Das biblisch-kirchliche Ehekonzept unterscheidet sich somit von der heutigen gesetzlichen Definition der Ehe.

Gleichzeitig gilt für die Pastoral, wozu uns Papst Franziskus mehrfach aufgerufen hat: alle Menschen unabhängig von Geschlecht und geschlechtlicher Orientierung in ihrer Würde zu achten, sie anzunehmen und immer neu einzuladen in die Gemeinschaft der Kirche. Als Getaufte sind wir Kinder in Gottes Familie und gerufen, die Wege des Heils immer neu als je einzelne und miteinander zu suchen und so auch zusammen mit allen Menschen Weggemeinschaft hin zu diesem Heil zu sein. In dieser Weggemeinschaft der Kirche wollen wir gemäß dem Auftrag der Heiligen Schrift weiterhin Ehe und Familie in besonderer Weise schützen und unterstützen. Die christliche Ehe ist hingeordnet auf die gegenseitige Liebe, auf gemeinsame Kinder und ist damit in besonderer Weise Schule der Lebens, der Liebe und des Glaubens. Die Ehe als sakramentale Gemeinschaft soll die Familie als 'Kirche im Kleinen' ermöglichen und selbst Segen sein.“

Responsum ad dubium der Kongregation für die Glaubenslehre über die Segnung von Verbindungen von Personen gleichen Geschlechts

AUF DAS VORGELEGTE DUBIUM:

Hat die Kirche die Vollmacht, Verbindungen von Personen gleichen Geschlechts zu segnen?

WIRD GEANTWORTET:

Nein.

Erläuternde Note

In einigen kirchlichen Bereichen verbreiten sich Projekte und Vorschläge von Segnungen für Verbindungen von Personen gleichen Geschlechts. Nicht selten sind solche Projekte durch den aufrichtigen Willen motiviert, homosexuelle Personen anzunehmen, sie zu begleiten und ihnen Wege des Glaubenswachstums anzubieten, „damit diejenigen, welche die homosexuelle Tendenz zeigen, die notwendigen Hilfen bekommen können, um den Willen Gottes in ihrem Leben zu begreifen und ganz zu erfüllen“[1].

Auf diesen Wegen können das Hören des Wortes Gottes, das Gebet, die Teilnahme an liturgischen Handlungen der Kirche und praktizierte Nächstenliebe eine wichtige Rolle bei der Förderung von Bemühungen spielen, die eigene Lebensgeschichte zu deuten sowie frei und verantwortungsbewusst die eigene Taufberufung anzunehmen, weil „Gott jeden Menschen liebt. Und Gleiches tut auch die Kirche”[2], indem sie jede ungerechte Diskriminierung ablehnt.

Unter den liturgischen Handlungen der Kirche sind Sakramentalien von besonderer Bedeutung: als „heilige Zeichen, durch die in einer gewissen Nachahmung der Sakramente Wirkungen, besonders geistlicher Art, bezeichnet und kraft der Fürbitte der Kirche erlangt werden. Durch diese Zeichen werden die Menschen bereitet, die eigentliche Wirkung der Sakramente aufzunehmen; zugleich wird durch solche Zeichen das Leben in seinen verschiedenen Gegebenheiten geheiligt”[3]. Der Katechismus der katholischen Kirche erläutert weiter: „Die Sakramentalien verleihen die Gnade des Heiligen Geistes nicht nach Art der Sakramente, sondern bereiten durch das Gebet der Kirche vor, die Gnade zu empfangen und mit ihr mitzuwirken” (Nr. 1670).

Zu den Sakramentalien gehören Segnungen, mit denen die Kirche „die Menschen aufruft, Gott zu preisen, sie auffordert, seinen Schutz zu erbitten und sie ermahnt, sich seiner Barmherzigkeit mit der Heiligkeit des Lebens würdig zu erweisen“[4]. Darüber hinaus sind „sie in einer gewissen Nachahmung der Sakramente eingesetzt und beziehen sich immer und hauptsächlich auf geistliche Wirkungen, die sie kraft der Fürbitte der Kirche erlangen”[5].

Um der Natur der Sakramentalien zu entsprechen, ist es deshalb erforderlich, dass, wenn über einige menschliche Beziehungen ein Segen herabgerufen wird, abgesehen von der rechten Absicht derjenigen, die daran teilnehmen, die zu segnende Wirklichkeit objektiv und positiv darauf hingeordnet ist, die Gnade zu empfangen und auszudrücken, und zwar im Dienst der Pläne Gottes, die in die Schöpfung eingeschrieben und von Christus dem Herrn vollständig offenbart sind. Mit dem Wesen der von der Kirche erteilten Segnung ist daher nur vereinbar, was an sich darauf hingeordnet ist, diesen Plänen zu dienen.

Aus diesem Grund ist es nicht erlaubt, Beziehungen oder selbst stabilen Partnerschaften einen Segen zu erteilen, die eine sexuelle Praxis außerhalb der Ehe (das heißt außerhalb einer unauflöslichen Verbindung eines Mannes und einer Frau, die an sich für die Lebensweitergabe offen ist) einschließen, wie dies bei Verbindungen von Personen gleichen Geschlechts der Fall ist.[6] Das Vorhandensein positiver Elemente – die in sich betrachtet dennoch zu schätzen und hervorzuheben sind – in solchen Beziehungen ist trotzdem nicht in der Lage, diese zu rechtfertigen und sie daher rechtmäßig zum Gegenstand einer kirchlichen Segnung zu machen, weil diese Elemente im Dienst einer Verbindung stehen, die nicht auf den Plan des Schöpfers hingeordnet ist.

Da die Segnungen für Personen in Beziehung zu den Sakramenten stehen, kann darüber hinaus die Segnung gleichgeschlechtlicher Verbindungen nicht als zulässig angesehen werden, weil sie in gewisser Weise eine Nachahmung oder einen analogen Hinweis auf den Brautsegen darstellen würde[7], der auf den Mann und die Frau herabgerufen wird, die sich im Sakrament der Ehe vereinigen, da „es keinerlei Fundament dafür [gibt], zwischen den homosexuellen Lebensgemeinschaften und dem Plan Gottes über Ehe und Familie Analogien herzustellen, auch nicht in einem weiteren Sinn”[8].

Die Erklärung der Unzulässigkeit von Segnungen der Verbindungen von Personen gleichen Geschlechts ist daher weder eine ungerechte Diskriminierung noch enthält sie die Absicht, eine solche zu sein, sondern ruft die Wahrheit des liturgischen Ritus in Erinnerung und das, was dem Wesen der Sakramentalien zutiefst entspricht, so wie die Kirche sie versteht.

Die christliche Gemeinschaft und die geistlichen Hirten sind aufgerufen, Menschen mit homosexuellen Neigungen mit Respekt und Takt aufzunehmen; sie werden im Einklang mit der kirchlichen Lehre, die am besten geeigneten Wege zu finden wissen, um ihnen das Evangelium in seiner Fülle zu verkünden. Diese Personen mögen gleichzeitig die aufrichtige Nähe der Kirche anerkennen – die für sie betet, sie begleitet, mit ihnen den Weg des christlichen Glaubens teilt[9] – und ihre Lehren mit aufrichtiger Bereitwilligkeit annehmen.

Die Antwort auf das vorgelegte Dubium schließt nicht aus, dass Segnungen einzelnen Personen mit homosexueller Neigung gespendet werden,[10] die den Willen bekunden, in Treue zu den geoffenbarten Plänen Gottes zu leben, wie sie in der kirchlichen Lehre vorgelegt werden; sie erklärt jedoch jede Segnungsform für unzulässig, die dazu neigt, ihre Verbindungen anzuerkennen. In diesem Fall würde die Segnung nämlich die Absicht zum Ausdruck bringen, nicht bestimmte Einzelpersonen dem Schutz und der Hilfe Gottes im oben genannten Sinne anzuvertrauen, sondern einen Entschluss und eine Lebenspraxis zu billigen und zu fördern, die nicht als objektiv auf die geoffenbarten Pläne Gottes hingeordnet anerkannt werden können.[11]

Gleichzeitig erinnert die Kirche daran, dass Gott selbst nicht aufhört, jedes seiner Kinder zu segnen, die in dieser Welt pilgern, denn für ihn „sind wir […] wichtiger als alle Sünden, die wir begehen können”[12]. Aber er segnet nicht die Sünde und er kann sie nicht segnen: Er segnet den sündigen Menschen, damit er erkennt, dass er Teil seines Liebesplans ist, und sich von ihm verändern lässt. Denn er „nimmt uns so, wie wir sind, aber lässt uns nie so, wie wir sind”[13].

Aus diesen Gründen verfügt die Kirche weder über die Vollmacht, Verbindungen von Personen gleichen Geschlechts im oben gemeinten Sinne zu segnen, noch kann sie über diese Vollmacht verfügen.

Papst Franziskus wurde in der dem unterzeichnenden Sekretär dieser Kongregation gewährten Audienz über das vorliegende Responsum ad dubium samt der Erläuternden Note informiert und hat ihre Veröffentlichung gutgeheißen.

Rom, am Sitz der Kongregation für die Glaubenslehre, am 22. Februar 2021, dem Fest der Kathedra Petri.

Luís F. Kard. Ladaria SJ
Präfekt

+ Giacomo Morandi
Titularerzbischof von Cerveteri
Sekretär


[1] FRANZISKUS, Ap. Schreiben Amoris laetitia, Nr. 250.

[2] BISCHOFSSYNODE, Abschlussdokument der 15. Ordentlichen Generalversammlung, Nr. 150.

[3] II.ÖKUMENISCHES VATIKANISCHES KONZIL, Konst. Sacrosanctum Concilium, Nr. 60.

[4] RITUALE ROMANUM ex Decreto Sacrosancti Oecumenici Concilii Vaticani II instarautaum auctoritate Ioannis Pauli PP. II promulgatum, DE benedictionibus, Praenotanda Generalia, Nr. 9.

[5] Ebd., Nr. 10.

[6] Vgl. KATECHISMUS DER KATHOLISCHEN KIRCHE, Nr. 2357.

[7] Der Brautsegen verweist nämlich auf den Schöpfungsbericht, in dem Gottes Segen über Mann und Frau im Zusammenhang mit ihrer fruchtbaren Verbindung (vgl. Gen 1,28) und mit der Komplementarität von Mann und Frau steht (vgl. Gen 2,18–24).

[8] FRANZISKUS, Ap. Schreiben Amoris laetitia, Nr. 251

[9] Vgl. KONGREGATION FÜR DIE GLAUBENSLEHRE, Schreiben Homosexualitatis problema über die Seelsorge für homosexuelle Personen, Nr. 15.

[10]De benedictionibus enthält nämlich eine ausführliche Liste der Situationen, für die der Segen des Herrn herabgerufen werden kann.

[11] Vgl. KONGREGATION FÜR DIE GLAUBENSLEHRE, Schreiben Homosexualitatis problema über die Seelsorge für homosexuelle Personen, Nr. 7.

[12] FRANZISKUS, Generalaudienz am 2. Dezember 2020, Katechese über das Gebet: der Segen.

[13]Ebd.

Kommentar zum Responsum ad dubium

Die vorliegende Maßnahme der Glaubenskongregation ist die Antwort auf eine Frage – klassisch ausgedrückt: auf ein Dubium –, das, wie es normalerweise der Fall ist, von Seelsorgern und Gläubigen aufgeworfen wird, die einer orientierenden Klärung bei einem kontroversen Thema bedürfen. Gegenüber der Unsicherheit, die durch problematische Aussagen oder Praktiken in Bereichen, welche für das christliche Leben entscheidend sind, hervorgerufen wird, wird gebeten, darauf positiv oder negativ zu antworten und sodann die Argumente darzulegen, welche die eingenommene Position unterstützen. Der Zweck dieser Äußerung ist es, die Weltkirche dabei zu unterstützen, besser den Forderungen des Evangeliums zu entsprechen, Streitigkeiten zu schlichten und eine gesunde Gemeinschaft im heiligen Volk Gottes zu fördern.

Die strittige Frage stellt sich im Rahmen des „aufrichtigen Willen[s] [...], homosexuelle Personen anzunehmen, sie zu begleiten und ihnen Wege des Glaubenswachstums anzubieten” (Erläuternde Note), wie der Heilige Vater Franziskus zum Abschluss von zwei Synodenversammlungen über die Familie angedeutet hat: „damit diejenigen, welche die homosexuelle Tendenz zeigen, die notwendigen Hilfen bekommen können, um den Willen Gottes in ihrem Leben zu begreifen und ganz zu erfüllen” (Ap. Schreiben Amoris laetitia, Nr. 250). Das ist eine Einladung, die in diesem Zusammenhang angebotenen pastoralen Entwürfe und Vorschläge mit angemessener Unterscheidungskraft zu bewerten. Dazu gehören auch Segnungen von Verbindungen von Personen gleichen Geschlechts. Es wird deshalb also angefragt, ob die Kirche die Vollmacht hat, ihren Segen zu erteilen. So lautet die im Quesitum enthaltene Formulierung.

Die Antwort – das Responsum ad dubium – wird in der beigefügten Erläuternden Note der Glaubenskongregation vom 22. Februar 2021 erklärt und begründet, deren Veröffentlichung Papst Franziskus selbst gutgeheißen hat.

Im Mittelpunkt der Note steht die grundlegende und entscheidende Unterscheidung zwischen Personen und deren Verbindung, sodass das negative Urteil über die Segnung von Verbindungen von Personen gleichen Geschlechts kein Urteil über die betroffenen Personen impliziert.

Es geht vor allem um die Personen. Für sie gilt, und das ist ein Punkt, hinter den es kein Zurück mehr gibt, was die Erwägungen zu den Entwürfen einer rechtlichen Anerkennung der Lebensgemeinschaften zwischen homosexuellen Personen – von derselben Kongregation herausgegeben – erklären (Nr. 4) und was der Katechismus der Katholischen Kirche in Erinnerung ruft: „Nach der Lehre der Kirche ist den Männern und Frauen mit homosexuellen Tendenzen <<mit Achtung, Mitleid und Takt zu begegnen. Man hüte sich, sie in irgendeiner Weise ungerecht zurückzusetzen›› (2358)”. Eine Lehre, die durch die besagte Note in Erinnerung gerufen und bekräftigt wird.

Was die Verbindungen von Personen gleichen Geschlechts betrifft, so erklärt die Antwort auf das Dubium „jede Segnungsform für unzulässig, die dazu neigt, ihre Verbindungen anzuerkennen": eine Unzulässigkeit, auf die in der Erläuternden Note durch drei Motive, die miteinander im Zusammenhang stehen, verwiesen wird.

Das erste wird begründet durch die Wahrheit und den Wert der Segnungen. Diese gehören zur Gattung der Sakramentalien und bedeuten „liturgische Handlungen der Kirche“, welche die Übereinstimmung des Lebens mit dem, was sie bezeichnen und bewirken, fordern. Es geht um Bedeutungen und Wirkungen der Gnade, welche die Note in konziser Form darlegt. Daraus folgt, eine Segnung einer menschlichen Beziehung erfordert, dass sie darauf hingeordnet ist, das Gute, das ihr zugesagt und verliehen wird, zu empfangen und auszudrücken.

Damit kommen wir zum zweiten Grund: Die Ordnung, die befähigt, die Gabe zu empfangen, ist durch die „Pläne Gottes, die in die Schöpfung eingeschrieben und von Christus dem Herrn vollständig offenbart sind", gegeben. Das meint Pläne, denen „Beziehungen oder selbst stabile[...] Partnerschaften [...], die eine sexuelle Praxis außerhalb der Ehe” – das heißt „außerhalb einer unauflöslichen Verbindung eines Mannes und einer Frau, die an sich für die Lebensweitergabe offen ist” – einschließen, nicht entsprechen. Dies ist der Fall bei Verbindungen zwischen Personen gleichen Geschlechts. Es betrifft nicht nur diese, so als ob das Problem nur solche Verbindungen wären, sondern jede Verbindung, welche die Ausübung der Sexualität außerhalb der Ehe beinhaltet, was vom moralischen Standpunkt aus unerlaubt ist, entsprechend dem ununterbrochenen Lehramt der Kirche.

Dies muss also von einer Vollmacht gesagt werden, die die Kirche nicht besitzt, denn sie kann nicht über die Pläne Gottes verfügen, die sonst verkannt und verleugnet würden. Die Kirche ist nicht die Schiedsrichterin über diese Pläne und über die Lebenswahrheiten, die sie ausdrücken, sondern deren treue Interpretin und Verkünderin.

Der dritte Grund liegt in dem Irrtum, zu dem man sich leicht verleiten lassen würde, nämlich die Segnung der Verbindungen von Personen gleichen Geschlechts der Segnung ehelicher Verbindungen anzugleichen. Aufgrund des Bezugs, welchen die Segnungen von Menschen zu den Sakramenten aufweisen, könnte die Segnung dieser Verbindungen in gewisser Weise „eine Nachahmung oder einen analogen Hinweis auf den Brautsegen” darstellen, der dem Mann und der Frau erteilt wird, die im Ehesakrament vereint werden. Das wäre verfehlt und irreführend.

Aus den oben genannten Gründen kann „die Segnung gleichgeschlechtlicher Verbindungen nicht als zulässig angesehen werden". Das ist eine Aussage, die in keiner Weise die menschliche und christliche Rücksichtnahme beeinträchtigt, mit der die Kirche jeder Person begegnet, und zwar so, dass die Antwort auf das Dubium nicht ausschließt, „dass Segnungen einzelnen Personen mit homosexueller Neigung gespendet werden, die den Willen bekunden, in Treue zu den geoffenbarten Plänen Gottes zu leben, wie sie in der kirchlichen Lehre vorgelegt werden“.



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