News Bild Statement von Bischof Dr. Heinrich Mussinghoff zum wissenschaftlichen Nachwuchs in der Theologie

Statement von Bischof Dr. Heinrich Mussinghoff zum wissenschaftlichen Nachwuchs in der Theologie

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(pdr) Statement von Bischof Dr. Heinrich Mussinghoff beim Pressegespräch zum Studientag der Deutschen Bischofskonferenz „Katholisch-Theologische Fakultäten“ am 29. Februar 2012 in Regensburg:

Im Rahmen eines Studien(halb)tages hat sich die Frühjahrs-Vollversammlung heute Vormittag mit der „Entwicklung der Katholisch-Theologischen Fakultäten und dem Wissenschaftlichen Nachwuchs in der Theologie“ befasst. In den letzten Jahrzehnten hat die Bischofskonferenz dieses Thema bereits wiederholt besprochen. Mit 20 Fakultäten und 34 Instituten haben wir gegenwärtig eine breite Präsenz der Theologie an den Hochschulen. An dieser Präsenz wollen wir im Grundsatz festhalten. Sie ist – wie auch der Wissenschaftsrat betont hat – ein hohes Gut. Wir wissen, was sie für die Qualität der Ausbildung und für das Gespräch mit den anderen Disziplinen bedeutet. Es ist auch wichtig, dass es neben den staatlichen Einrichtungen auch neun Hochschulen in der Trägerschaft von Diözesen und Orden gibt.

Man muss allerdings auch sehen, dass diese Hochschullandschaft in Bewegung ist: In den letzten Jahren wurden die Fakultäten in Bamberg und Passau zu Instituten umgewandelt. Die Ordenshochschule in Benediktbeuern wird im kommenden Jahr den Studienbetrieb einstellen. Man muss davon ausgehen, dass sich diese Entwicklung noch fortsetzen wird. Allerdings ist auch kein Paradigmawechsel zu erwarten. Allerdings sind in den letzten Jahren die Zahlen der Studenten im Vollstudium – Priesterkandidaten und Laientheologen – so stark gesunken, dass die pädagogische Qualität der Ausbildung bisweilen leidet. Die Hochschulstatistik liegt Ihnen vor. Auch gibt es seit langem bereits Probleme beim wissenschaftlichen Nachwuchs. Hierüber werden wir gleich mehr hören. Alles in allem brauchen wir eine strategische Hochschulplanung, die das Ganze im Auge behält und die Einrichtungen in staatlicher und in kirchlicher Trägerschaft einschließt. Man muss sich freilich klarmachen, dass die Entscheidungen auf der Ebene der Diözese bzw. in den Regionen fallen.

Die Deutsche Bischofskonferenz will eine starke, eine fachlich gute und eine gesprächsfähige Theologie. Hierfür tun wir gemeinsam mit dem Fakultätentag und den theologischen Arbeitsgemeinschaften eine Menge. Damit in den Diözesen und in den Regionen eine abgestimmte Linie verfolgt werden kann, hat die Bischofskonferenz bereits im Jahr 2009 „Grundsätze und Kriterien“ für die Entwicklung der theologischen Fakultäten und der Priesterseminare beschlossen. Die „Grundsätze und Kriterien“ bejahen die Theologie an den Hochschulen und sagen ja zur Priesterbildung als Aufgabe der Fakultäten. Sie empfehlen aber auch, dass eine theologische Fakultät dann in ein Institut umgewandelt werden sollte, wenn die Zahl der Studenten nicht mehr ausreicht. Hierfür ist freilich die Abstimmung mit dem Land, mit der Universität und mit dem Heiligen Stuhl erforderlich. Auch sind die staatskirchenrechtlichen Vorgaben zu beachten. Schließlich sollte die personelle Ausstattung des neuen Instituts so ausgelegt werden, dass eine fachlich differenzierte Präsenz der Theologie und eine gute Ausbildung der Religionslehrer möglich bleibt. Der Wissenschaftsrat hat hierzu ja bereits Hinweise gegeben.

Um ein realistisches Bild von der gegenwärtigen Lage zu gewinnen, haben wir Prof. Dr. Bernhard Emunds (Frankfurt/Sankt Georgen) gebeten, die personelle Situation der theologischen Hochschuleinrichtungen zu erheben. Er hat uns die Ergebnisse seiner Studie vorgetragen, über die er gleich im Anschluss berichten wird.

Ein weiteres wichtiges Thema gerade mit Blick auf den wissenschaftlichen Nachwuchs ist die kirchliche Mitwirkung bei der Berufung der Theologieprofessoren. Auf Initiative von deutscher Seite hat die Kongregation für das Katholische Bildungswesen im Jahr 2010 „Normen zur Erteilung des Nihil obstat bei der Berufung von Professoren der Katholischen Theologie“ erlassen. Diese Nihil obstat-Normen machen für das gesamte Verfahren Vorgaben, die auch den Heiligen Stuhl binden. Sie schaffen für alle Beteiligten Transparenz. Gerade für die Kandidaten ist dies wichtig. Nach zweijähriger Erfahrung mit den neuen Normen wollten wir uns im Kreis der Bischöfe austauschen und bezüglich der Anwendung vor Ort abstimmen. Dabei ging es nicht zuletzt um den „mindestens einjährige(n) praktische(n) Einsatz in der Pastoral“, der von Laien bei ihrer Berufung erwartet wird. Die Priester bringen diese pastorale Erfahrung ja bereits mit. Über die Bewertung der Studie von Prof. Emunds durch die Bischöfe und über die Aussprache zu den Nihil obstat-Normen wird Weihbischof Dr. Wehrle im Anschluss berichten.



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