Suche
Kategorien
Seiten
Nachrichten
Bilder
Videos
{{{_highlightResult.post_title.value}}}
{{#helpers.snippet}}{ "attribute": "content", "highlightedTagName": "mark" }{{/helpers.snippet}}
Zur Seite{{{_highlightResult.post_title.value}}}
{{#helpers.snippet}}{ "attribute": "content", "highlightedTagName": "mark" }{{/helpers.snippet}}
Zur Neuigkeit
Schutz von Müttern und Kindern in der EU
Subsidiarität erhalten
Berlin / Regensburg, 19. Februar 2026
Am 25. Februar wird die EU-Kommission über die Europäische Bürgerinitiative „My Voice, My Choice“ (MVMC) entscheiden. Dazu äußert sich die BVL-Vorsitzende Alexandra Linder.
Mit der Initiative MVMC soll in Europa ein staatlich finanzierter Abtreibungstourismus etabliert werden, so drückt das Alexandra Linder aus. Sie präzisiert: „Frauen, die in ihrem eigenen Land nicht (mehr) abtreiben können, sollen dies im Ausland tun dürfen. Damit würden alle nationalen Schutzgesetze unterlaufen, Frauen im Schwangerschaftskonflikt würden nicht mehr erreicht, um ihnen Hilfe und Alternativen anzubieten, sondern – häufig unter hohem Druck durch Männer – zur Abtreibung geschickt.“ Die gravierenden Folgen für die Frauen würden, so Linder, schlichtweg negiert, obwohl eine aktuelle kanadische Langzeitstudie, bei der 1,2 Millionen Schwangerschaften in über 17 Jahre untersucht wurden, drastische Ergebnisse zeigt. Demnach ist bei Frauen, die abgetrieben haben, das Risiko von psychischen Erkrankungen, Süchten und Depressionen im Durchschnitt zweieinhalbmal so hoch wie bei Frauen, die ihre Kinder geboren haben.
Linder weiter: „Die europäische Organisation One of Us bietet in 27 Sprachen die Möglichkeit, bis zum 25. Februar EU-Kommissare mit wenigen Klicks persönlich anzuschreiben und klarzustellen, dass die europäischen Bürger für Mütter in Not und ihre Kinder eintreten und Abtreibungstourismus für den falschen Weg halten, um Schwangerschaftskonflikte zu lösen." Die Seite ist mit einem einfachen Click auch hier erreichbar. Eine Ausweisnummer muss nicht angegeben werden. Die Schreiben können individuell verändert, gekürzt oder ergänzt werden.
Gesetzgebung in sensiblen ethischen Bereichen ist nationale Angelegenheit und basiert auf Verfassungen und demokratischen Abstimmungen. Die EU hat kein Mandat, diese Gesetzgebung zu unterlaufen. Der Bundesverband Lebensrecht fordert dazu auf, die Subsidiarität der EU-Staaten und nationale Schutzgesetze für schwangere Frauen und ihre Kinder zu bewahren und langfristig zu verbessern.
Text: BVL
(sig)
Weitere Infos
Unser Bild zeigt die BVL-Vorsitzende Alexandra Maria Linder.




