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Neue Stiftungsverfassung: Mehr Selbständigkeit für die Katholische Universität Eichstätt-Ingolstadt

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Am 1. April 2020 tritt an der Katholischen Universität Eichstätt-Ingolstadt (KU) eine novellierte Stiftungsverfassung in Kraft. Die neue Stiftungsverfassung hat das Ziel, in Anbetracht eines sich rasch wandelnden bildungs- und hochschulpolitischen Umfelds der KU für ihre künftige Entwicklung einen angemessen und förderlichen hohen Grad an Selbständigkeit zu geben. Die Stiftung trägt damit einer Entwicklung Rechnung, die sich allgemein auch bei staatlichen Universitäten abzeichnet. Auf diese Weise soll die KU auch weiterhin im Konzert der bayerischen Universitäten eine besondere Rolle spielen und wettbewerbsfähig bleiben. Die neue Stiftungsverfassung ist Ergebnis eines intensiven, diskursiven und vertrauensvollen Abstimmungsprozesses zwischen Universität und Stiftungsrat, der sich über mehrere Monate erstreckte.

Ab 1. April 2020 ist Thomas Schöck neuer Stiftungsvorstand ad interim und tritt die Nachfolge des ausscheidenden Stiftungsvorstands Offizial Prälat Dr. Josef Ammer aus Regensburg an.

Lesen Sie hier <link file:34971 download file>die gesamte Pressemitteilung der Stiftung Katholische Universität Eichstätt-Ingolstadt.



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