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Zur Neuigkeit
Vor dem Marsch für das Leben 2026
Linder fordert Verbot der Leihmutterschaft
Berlin / Regensburg, 14. September 2026
Vor dem Marsch für das Leben am 19. September in Berlin und Köln hat die Vorsitzende des Bundesverbandes Lebensrecht (BVL), Alexandra Maria Linder, ein Verbot jeder Form der sogenannten „Leihmutterschaft“ gefordert. Gegenüber CNA Deutsch verlangte sie zudem eine Überprüfung der Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen und des nicht-invasiven Pränataltests (NIPT) auf die Trisomien 13, 18 und 21.
„Unsere konkreten Forderungen: ein Verbot jeder Form der sogenannten ‚Leihmutterschaft‘, auch im Ausland, um Frauen vor Ausbeutung und Kinder vor Verzweckung zu schützen“, sagte Linder. „Eine Überprüfung der staatlich anerkannten Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen, auch im Hinblick auf ihre Pflichterfüllung gemäß § 219 StGB, weil die Abtreibungszahlen steigen und die Beratung offensichtlich nicht gut funktioniert.“
Unter der aktuellen Gesetzeslage werden in Deutschland jährlich mehr als 100.000 ungeborene Kinder straffrei im Mutterleib getötet. Zwischen 1996 und 2023 wurden Schätzungen zufolge rund 1,8 Millionen Kinder abgetrieben. Linder verlangte weiter eine „Überprüfung und Reduzierung der Anwendung des vorgeburtlichen Bluttests, der das Lebensrecht von Kindern letztendlich nach eugenischen Kriterien einteilt, auch weil dieser Test inzwischen, wie wir vorhergesagt hatten, leider praktisch eine Regeluntersuchung geworden ist“.
Seit Juli 2022 übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland die Kosten für den NIPT auf die Trisomien 13, 18 und 21. Der Gemeinsame Bundesausschuss hatte damals festgelegt, dass der Test nicht als allgemeine Reihenuntersuchung, sondern nur in begründeten Einzelfällen nach individueller ärztlicher Beratung eingesetzt werden darf. Anders als vom Gesetzgeber vorgesehen wird der NIPT jedoch mittlerweile als Massenscreening genutzt. Die Ergebnisse könnten betroffene Mütter dazu verleiten, ihr Kind, das angeblich Trisomie hat, im Mutterleib zu töten.
Europäische Daten zeigen, dass die Einführung von NIPT zu einem deutlichen Rückgang der Lebendgeburten von Kindern mit Trisomie 21 geführt hat. Eine Studie berechnet eine um 54 Prozent reduzierte Geburtenrate von Kindern mit Down-Syndrom im Vergleich zur ohne Pränataldiagnostik erwarteten Rate. Südeuropa weist mit 72 Prozent die höchsten Abtreibungsraten auf, Westeuropa liegt bei 59 Prozent und Nordeuropa bei 51 Prozent. „Und, was wir auf dem Podium nicht thematisieren, aber ebenfalls fordern: Eine Beibehaltung der klaren Zustimmungsregelung mit vollständiger Aufklärung bei der Organspende, unter anderem, weil sich bei Organentnahme der Sterbeprozess eines Menschen radikal ändert und niemand über den Körper anderer Menschen einfach verfügen darf, wenn diese nicht ausdrücklich widersprechen“, so Linder weiter.
„Thematisch beschäftigen wir uns in Köln mit der Lebensrechts-Praxis im Alltag, ethischen Grundlagen und einem bewegenden Lebenszeugnis“, sagte Linder. „Berlin konzentriert sich, weil wir im politischen Zentrum sind, wie immer auf aktuelle Sachthemen, in diesem Jahr vor allem der vorgeburtliche Bluttest (NIPT), ‚Leihmutterschaft‘ und die entscheidende Rolle der Beratung im Schwangerschaftskonflikt, einen Blick werfen wir auch auf das fatale neue Gesetz zu Euthanasie bzw. assistiertem Suizid in Frankreich. Dazu gibt es Musik, einen Poetry Slam und internationale Jugend auf der Bühne.“
In Frankreich ist seit dem 18. August ein Euthanasie-Gesetz in Kraft. Die Gesetzgeber hätten damit „die Möglichkeit, den Tod herbeizuführen, im französischen Recht verankert“, schrieben der Vorsitzende der französischen Bischofskonferenz, Kardinal Jean-Marc Aveline, und seine beiden Stellvertreter. Diese Entscheidung breche „mit der langjährigen Tradition der Fürsorge, […] Leid zu lindern und jeden Menschen bis zum natürlichen Ende seines Lebens zu begleiten“.
„Wir hoffen auf deutlich mehr Teilnehmer als im vergangenen Jahr, wo die Teilnahme in Berlin durch die plötzliche Verlegung des Berlin-Marathons auf dasselbe Wochenende sehr kompliziert und verteuert wurde“, sagte Linder. „Gern würden wir an beiden Standorten zusammen fünfstellig werden. Da wir die größte öffentliche Veranstaltung für das Lebensrecht aller Menschen sind, wird auch das immer aufmerksam beobachtet. Außerdem begeht der BVL seinen 25. Geburtstag.“
Beginn des Marsches ist am Samstag, 19. September, um 13 Uhr, das Ende gegen 16:30 Uhr. Treffpunkt in Berlin ist der Washingtonplatz am Hauptbahnhof, in Köln der Neumarkt. Das Motto lautet: „Lebensrecht ist Menschenrecht. Ein Schritt für das Leben – sei dabei!“ In Berlin beginnt der Tag bereits um 10 Uhr mit einem Engelamt in St. Marien am Behnitz, einem Requiem für die Ungeborenen.
Menschliches Leben steht nach kirchlicher Lehre von der Empfängnis an unter dem besonderen Schutz Gottes. „Mit der Petrus und seinen Nachfolgern von Christus verliehenen Autorität bestätige ich daher in Gemeinschaft mit den Bischöfen der katholischen Kirche, daß die direkte und freiwillige Tötung eines unschuldigen Menschen immer ein schweres sittliches Vergehen ist“, erklärte Papst Johannes Paul II. in der Enzyklika Evangelium vitae von 1995. Im Katechismus heißt es: „Die formelle Mitwirkung an einer Abtreibung ist ein schwerwiegendes Vergehen“ (KKK 2272).
Aktive Sterbehilfe und assistierten Suizid lehnt die katholische Kirche ebenfalls ab. „Nach diesen Unterscheidungen bestätige ich in Übereinstimmung mit dem Lehramt meiner Vorgänger und in Gemeinschaft mit den Bischöfen der katholischen Kirche, daß die Euthanasie eine schwere Verletzung des göttlichen Gesetzes ist, insofern es sich um eine vorsätzliche Tötung einer menschlichen Person handelt, was sittlich nicht zu akzeptieren ist. Diese Lehre ist auf dem Naturrecht und auf dem geschriebenen Wort Gottes begründet, von der Tradition der Kirche überliefert und vom ordentlichen und allgemeinen Lehramt der Kirche gelehrt“, heißt es weiter in Evangelium vitae.
Text: CNA Deutsch
(sig)




