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Zur Neuigkeit
Leihmuttergeschäfte von CDU-Politikern
Lebensschützer erheben Einspruch
Regensburg, 20. Juli 2026
Lebensschutz-Organisationen in Deutschland haben die Leihmuttergeschäfte von Politikern verurteilt. Konkret ging es um den homosexuellen CDU-Fraktionsvorsitzenden im Bundestag, Jens Spahn, der mit seinem Partner „durch Inanspruchnahme einer Leihmutter und Kauf von Eizellen in den USA“ ein Kind bestellte, wie die Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA) es ausdrückte. Zuvor hatte bereits der ebenfalls homosexuelle CDU-Bundestagsabgeordnete Hendrik Streeck auf ähnliche Weise ein Kind bestellt.
Cornelia Kaminski, die Vorsitzende von ALfA, wies darauf hin, dass Spahn als Gesundheitsminister das Prinzip der Leihmutterschaft noch selbst abgelehnt hatte: „Dass derselbe Politiker nun genau jene Praxis im Ausland nutzt, die in Deutschland aus guten Gründen verboten ist, steht in offenem Widerspruch zu seinen bisherigen Positionen und zu den programmatischen Aussagen seiner Partei.“
Mit Blick auf Spahn fuhr Kaminski fort: „Dass man sich um einen guten Kontakt zur Leihmutter bemühen werde, die Teil der Familie bleiben solle, ist blanker Hohn: Wie soll das gehen, wenn diese Frau in den USA wohnt? Wie soll sie dann das Grundbedürfnis des Säuglings nach Nähe und Sicherheit zur ihm vertrauten Mutter stillen? Wird ein Kind über Agenturen bestellt, vertraglich organisiert und anschließend über Ländergrenzen hinweg übergeben, wird es faktisch wie ein Produkt behandelt – unabhängig davon, wie sehr es später subjektiv geliebt wird.“
Die „Ausbeutung durch Leihmutterschaft“ werde von der EU „ausdrücklich als Straftat im Zusammenhang mit Menschenhandel und damit als schweres Vergehen im Umfeld organisierter Kriminalität eingestuft“, so Kaminski. Zudem hätten „UN-Gremien und Berichterstatterinnen die Praxis international als Ausbeutung von Frauen und Handel mit Kindern verurteilt.“
Bewusst gegen das Bekenntnis der eigenen Partei
„Mit Jens Spahn nutzt nun bereits die zweite prominente CDU‑Spitzenfigur, nach Hendrik Streeck, die in Deutschland verbotene Leihmutterschaft im Ausland und präsentiert sich als ‚Vater‘ eines vertraglich erworbenen Kindes“, unterstrich die ALfA-Vorsitzende. „Beide wissen, dass ihre Partei Leihmutterschaft ausdrücklich ablehnt – und handeln dennoch entgegen diesem Bekenntnis. Das stellt das eigene Wertefundament der Union und ihre Glaubwürdigkeit in Fragen der Menschenwürde von Frauen und Kindern grundsätzlich in Frage, und lässt einen irritierten Bürger zurück."
Es entstehe der Eindruck, dass politische Beschlüsse und Gesetze in dieser moralisch und ethisch höchst sensiblen Frage nur für die gelten, die nicht die 150.000 oder 200.000 Euro übrighaben, um sich ein Kind im Ausland zu kaufen. „Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, ob Mandatsträger, die bewusst eine in Deutschland verbotene Praxis im Ausland in Anspruch nehmen, weiterhin tragbar sind für eine Partei, die sich programmatisch zum Schutz von Frauen und Kindern verpflichtet“, schloss Kaminiski. „Wer Leihmutterschaft politisch ablehnt und sie zugleich privat nutzt, kann die Rolle eines glaubwürdigen Gesetzgebers in bioethischen Fragen kaum ausfüllen.“
Somit forderte sie: „Politik, die den Schutz von Frauen und Kindern ernst nimmt, muss Leihmutterschaft klar als menschenrechtswidrige Praxis benennen – und darf sie nicht im Einzelfall hinnehmen, wenn es sich um prominente Akteure der eigenen Partei handelt. Jens Spahn muss daher ebenso wie Hendrik Streeck sein Bundestagsmandat zur Verfügung stellen und seine Ämter in Partei und Fraktion niederlegen, um weiteren Schaden von der Union und dem Vertrauen in die parlamentarische Demokratie abzuwenden.“
Frauen werden Gebärmaschinen
Zuvor hatte bereits Alexandra Linder, die Vorsitzende des Bundesverbands Lebensrecht, das Geschäft rund um die Leihmutterschaft auch auf unserer Webseite ausführlich erläutert: „Kinder werden zu Objekten und Frauen zu Gebärmaschinen. Es geht letztendlich um eine Art Werklieferungsvertrag. Jemand will ein Kind. Es soll ein bestimmtes Geschlecht haben, zu einem bestimmten Zeitpunkt in einer bestimmten Qualität geliefert werden. Hierfür wird eine Firma ausgesucht, die Kataloge von Eizellspenderinnen und Kataloge von austragenden Frauen bereithält. Aus diesen Katalogen suchen die Kunden sich die passenden Frauen heraus: Rasse, Herkunft, Augen- und Haarfarbe, Intelligenzquotient, Talente, Beruf, gesundheitliche Eignung (so müssen die austragenden Frauen mindestens ein gesundes Kind geboren haben) und vieles mehr.“
„Die der ausgewählten, unter Gesundheitsrisiko hormonell stimulierten Frau entnommenen Eizellen werden mit dem Samen der Kunden oder fremdem Samen künstlich befruchtet, am besten entstehen mindestens zehn Embryonen“, so Linder weiter. „Denn die produzierten Kinder werden sortiert, um den Geschlechtswunsch der Kunden zu erfüllen, und einer Qualitätskontrolle unterzogen. Minderwertige und unerwünschte Embryonen werden ‚verworfen‘. Von den besten Exemplaren wird eines der ‚Leihmutter‘ eingesetzt, der Rest für weitere Kinderwünsche oder den Fall einer Fehlgeburt tiefgekühlt.“
Schließlich erklärte die Vorsitzende des Bundesverbands Lebensrecht: „Da die Schwangerschaft (vor allem aufgrund der fremden Gene) gesundheitlich sehr gefährlich ist, muss die ‚Leihmutter‘ bis zur Geburt engmaschig kontrolliert werden (Bluthochdruck, Präeklampsie, Frühgeburt sind nur einige der Gefahren). Wenn die Kinder nicht den Qualitätskriterien entsprechen, zum Beispiel das Down-Syndrom oder eine Krankheit haben, ist die Frau vertraglich zur Abtreibung verpflichtet. Nach der Geburt wird das Kind, das nur eine Person als Mama kennt, dieser weggenommen und an die Kunden geliefert. Für das Kind eine hochtraumatische Schädigung.“
Die Kosten für Geschäfte mit der Leihmutterschaft seien in den USA „im sechsstelligen Bereich“, so Linder. „Nachdem Indien und Thailand diese Form der Ausbeutung ihrer Frauen beendet hatten, verlagerte sich der Markt, zum Beispiel in die Ukraine, wo er trotz Krieg weiterläuft. Dort ist es deutlich billiger, aber vermutlich hätte es Kritik gegeben. Also kaufen CDU-Politiker ihre Kinder in den USA.“
In Deutschland sei Leihmutterschaft nicht erlaubt, betonte Linder. „Sie verstößt gegen die Menschenwürde von Frauen und Kindern. Daran sollten sich gerade Politiker halten, die unseren Staat und unsere Gesetze zu wahren und zu achten und nicht aus privaten Gründen zu unterlaufen haben.“
Text: CNA Deutsch
(SG / sig)




