Sixtinische Kapelle, Vatikan

„Konklave“ – Wer wählt den Papst?

In der Sixtina fällt die Entscheidung

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Rom / Regensburg, 22. April 2025

Ein Konklave ist eine Versammlung von Kardinälen der römisch-katholischen Kirche, die dazu dient, ein neues Kirchenoberhapt zu wählen. Auch in den kommenden Tagen steht wieder ein Konklave an. Seine Form und seine Abläufe wurden von Papst Gregor X., dessen Pontifikat von 1271 bis 1276 dauerte, mit der Konstitution „Ubi periculum“, erlassen 1274, auf dem zweiten Konzil von Lyon geregelt. „Ubi periculum“ ist bis heute gültig. Wählbar ist nach kanonischem Recht „jeder männliche, getaufte Christ“ – er muss weder Kardinal noch Bischof noch Priester sein.

Konklave ist als Begriff kürzlich wieder mit dem gleichnamigen Kinofilm ins Bewusstsein vieler Menschen gedrungen. In dem Film spielen unter anderem Ralph Fiennes und John Lithgow zwei konkurrierende Kardinäle. Doch wer sind die wirklichen Kardinäle? Der Film gewährt einen fiktiven Blick hinter die Mauern des Vatikans, wo sich die Kardinäle versammeln, um den nächsten Papst, den Stellvertreter Christi auf Erden, zu wählen. Die Darstellung an sich ist recht gut, aber wenn schon im Kino die geheimnisvolle Welt dieses geschlossenen Wahlgremiums dramatisch inszeniert wird, so ist die Realität keineswegs langweiliger, sondern im Gegenteil noch weitaus beeindruckender: Ein Konklave ist nicht nur ein historisches Zeremoniell, sondern ein zutiefst geistlicher und kirchenrechtlich streng geregelter Vorgang. Jedes Konklave kann die weltumspannende katholische Kirche in eine neue Ära führen.

Woher kommt der Begriff Konklave?

Das Wort Konklave stammt aus dem Lateinischen. Meist wird als Herkunft cum clave – „mit Schlüssel“ genannt. Auch die Herkunft aus dem Begriff „con claudere – zusammen einschließen“ ist möglich. Diese Bezeichnung unabhängig von der etymologischen Herkunft wörtlich zu verstehen: Die wahlberechtigten Kardinäle – derzeit sind es diejenigen, die das 80. Lebensjahr noch nicht vollendet haben – werden im Vatikan streng abgeschottet, bis eine Entscheidung gefallen ist. Diese Abschottung soll gewährleisten, dass äußere Einflüsse ausgeschlossen bleiben und die Wahl unter Gebet, Besinnung und im Geiste des Heiligen Geistes vollzogen wird.

Wie läuft ein Konklave ab?

Das Konklave wird vom Kardinaldekan geleitet. Erst seit 1870 findet es in der Sixtinischen Kapelle statt. Papst Johannes Paul II. verfügte, dass die Kapelle nur noch als Wahlort fungiert. Die Kardinäle wohnen während der Wahl abgeschottet von allen äußeren Einflüssen im Gästehaus Santa Martha. Die Sixtina wird für die Wahl mit Tischen ausgestattet, die zu beiden Seiten parallel zu den Wänden mit Blick zum Altar aufgestellt sind, je nach Anzahl der Kardinäle in zwei Reihen. Nach dem Tod oder freiwilligen Rücktritt eines Papstes – wie zuletzt bei Benedikt XVI. im Jahr 2013 – beginnt eine geordnete Abfolge von Ereignissen, die schließlich in das eigentliche Konklave münden:

  1. Die Sedisvakanz
    Während der sogenannte Apostolische Stuhl unbesetzt ist, leitet das Kardinalskollegium die Kirche, jedoch mit eingeschränkten Befugnissen. Öffentliche Äußerungen über mögliche Nachfolger sind offiziell untersagt.
  2. Die Versammlung der Kardinäle
    Vor Beginn des Konklaves kommen die Kardinäle zu mehreren Sitzungen zusammen, den sogenannten Generalkongregationen. Dabei werden aktuelle kirchliche Themen besprochen und Vorbereitungen für die Wahl getroffen.
  3. Der Einzug ins Konklave
    Sobald der Zeitpunkt gekommen ist, ziehen die wahlberechtigten Kardinäle in einer feierlichen Prozession in die Sixtinische Kapelle ein. Nach einem feierlichen Eid, sich an die Geheimhaltungspflicht zu halten, schließen sich die Türen – die Wahl beginnt.
  4. Der Wahlvorgang
    Die Wahl erfolgt geheim und in mehreren Wahlgängen. Für eine gültige Wahl ist eine Zweidrittelmehrheit erforderlich. Nach jedem ergebnislosen Wahlgang wird ein Rauchsignal über dem Vatikan gesendet: Schwarzer Rauch bedeutet, dass noch keine Entscheidung gefallen ist, weißer Rauch verkündet die Wahl eines neuen Papstes.
  5. Die Annahme der Wahl
    Sobald ein Kandidat die erforderliche Stimmenzahl erreicht, wird er gefragt, ob er die Wahl annimmt. Entscheidet er sich dazu, wählt er einen Papstnamen. Anschließend wird er der Welt vorgestellt – mit den berühmten Worten „Habemus Papam“.

Zur Geschichte des Konklave

Die Wurzeln des Konklaves reichen bis ins Mittelalter zurück. Vor 1274 konnte sich die Papstwahl teils über Jahre hinziehen, da weltliche Herrscher und Kardinäle um Einfluss rangen. Erst Papst Gregor X. ordnete auf dem Zweiten Konzil von Lyon an, dass die Kardinäle sich in einem abgeschlossenen Raum versammeln müssen, um die Wahl zügig herbeizuführen – eine Regelung, die bis heute besteht.

Im Laufe der Jahrhunderte gab es zahlreiche Reformen. So legte Papst Pius X. 1904 fest, dass die Zweidrittelmehrheit notwendig bleibt, während Johannes Paul II. in den 1990er-Jahren vorübergehend ein System einführte, bei dem nach mehreren Wahlgängen eine absolute Mehrheit genügte – eine Regelung, die Benedikt XVI. wieder zurücknahm.

Wie setzt sich das kommende Konklave zusammen?

Wer auch immer in Zukunft in der Sixtinischen Kapelle gewählt wird – seine Entscheidung wird das Gesicht der katholischen Kirche und ihre Rolle in der Welt für Jahrzehnte prägen. Aktuell gibt es 256 Kardinäle in der Weltkirche. 141 von ihnen sind aktuell unter 80 Jahre alt und wären damit bei einer Papstwahl stimmberechtigt. Unter den Papstwählern sieht die Verteilung folgendermaßen aus: Europa 57, davon 23 Italiener; Asien 25, Lateinamerika 21, Afrika 18, Nordamerika 16, Australien und Ozeanien vier. Aus Deutschland kommen sechs Kardinäle, drei davon sind wahlberechtigt, und zwar Rainer Maria Woelki (68 Jahre), Reinhard Marx (71 Jahre) und Gerhard Ludwig Müller (77 Jahre). Aus Deutschland stammen derzeit insgesamt sechs Kardinäle, darunter auch die aus Altersgründen nicht wahlberechtigten Walter Kasper (91), Walter Brandmüller (95) und Friedrich Wetter (96).

Text: Tagespost, mit Material von CNA Deutsch

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