Schwangere Frau hält Ultraschallbild

Katholischer Frauenbund verurteilt Leihmutterschaft

„Reproduktionstourismus“


Köln / Regensburg, 28. Juli 2026

Der Katholische Deutsche Frauenbund (KDFB) hat in Person seiner Vizepräsidentin, Andrea Redding, die Leihmutterschaft und einen „Reproduktionstourismus“ verurteilt. Hintergrund für die Wortmeldung von Redding im Kölner Domradio war die Debatte um den zurückgetretenen Vorsitzenden der CDU/CSU-Fraktion im Bundestag, Jens Spahn. Der homosexuelle Politiker hatte mit seinem Partner über eine Leihmutter in den USA ein Kind gekauft.

„Bei der kommerziellen Leihmutterschaft stellt sich die Frage, inwiefern Frauen ausgebeutet werden und Frauenkörper quasi zur Reproduktion genutzt werden“, sagte die KDFB-Vizepräsidentin. „Diese Verfügbarkeit und den Reproduktionstourismus heißen wir überhaupt nicht gut.“ Gleichzeitig stellte sie klar: „Wenn wir als KDFB Leihmutterschaft kritisch betrachten, heißt das nicht, dass wir nicht diesen unbedingten Wunsch nach einem eigenen Kind vollkommen nachvollziehbar finden. Und zugleich sagen wir in Abwägung aller ethischen Aspekte, dass es kein Recht auf ein Kind und schon gar nicht auf ein gesundes Kind geben kann.“

Ausdrücklich stellte sich Redding nicht nur kommerziellen Leihmuttergeschäften entgegen, sondern auch der sogenannten altruistischen Leihmutterschaft, wobei eine Frau nicht aus geschäftlichen Motiven, sondern aus anderen Gründen ihren Mutterleib für das Heranwachsen eines Kindes zur Verfügung stellt, das nicht ihr eigenes ist.

Auch bei dieser Form von Leihmutterschaft entstehe „ein Macht- und Dankbarkeitsverhältnis“, sagte sie. „Eine Schwangerschaft ist so ein intimer und privater Vorgang, dass es schwierig ist, staatlich zu regeln, was altruistisch ist und was nicht.“ Der Staat könne nicht „die Sicherheit bieten, dass an dieser Stelle Macht nicht missbraucht wird, Frauenkörper nicht zur Produktion herangezogen werden und am Ende von diesem Altruismus, von dem man von außen ausgehen musste, nicht so viel übrigbleibt, weil es vielleicht doch eine Gegenleistung gibt“.

Auf die Nachfrage, ob der Staat dies überhaupt regeln müsse, antwortete Redding: „Ja, das muss der Staat leider nach wie vor. Aus der feministischen Expertise unseres Verbandes können wir es gar nicht anders sagen, weil tatsächlich die Ausbeutungsgefahr an der Stelle sehr hoch ist. Natürlich können Frauen ihre eigenen Entscheidungen treffen, das ist überhaupt keine Frage. Aber der Staat ist dafür verantwortlich, dass der Raum für diese eigenen Entscheidungen da ist und geschützt wird.“

„Gerade bei den bioethischen Fragen am Lebensbeginn sind wir schnell bei der Idee der reproduktiven Selbstbestimmung und dass jede Frau selbst entscheiden soll“, fuhr sie fort. „Aber unsere gesellschaftlichen Strukturen garantieren leider nicht, dass die Frauen immer dazu in der Lage sind. Sondern da gibt es Männer, die im Zweifel diese Entscheidung treffen oder darauf einen starken Einfluss nehmen. Und an der Stelle muss der Staat die Frauen vor Ausbeutung schützen.“

Text: CNA Deutsch

(sig)



Nachrichten