kirche von aussen

Generalvikar Dr. Roland Batz: Kirchen bleiben Orte des Glaubens, der Erinnerung und kulturellen Identität

Bewahren statt preisgeben


Regensburg, 4. Mai 2026

Sinkende Mitgliederzahlen, veränderte pastorale Strukturen und hohe Unterhaltskosten stellen viele Diözesen vor neue Fragen. Auch Kirchengebäude geraten dabei in den Blick – nicht als bloße Immobilien, sondern als Orte des Glaubens, der Kunst, der Geschichte und der gewachsenen Identität. Im Bistum Regensburg ist das Thema derzeit nicht drängend; sollte es jedoch zu Fragen einer Profanierung kommen, sollen diese sorgfältig, kirchenrechtlich geordnet und unter Beteiligung der Menschen vor Ort beraten werden.

Es ist immer wieder zu hören und zu lesen, dass die Diözesen in Deutschland vor größeren Herausforderungen stehen. Dazu gehören sinkende Mitgliederzahlen, ein Rückgang der Gottesdienstbesucher sowie hohe Unterhaltungskosten für ihren Gebäudebestand. Vieles müsse dabei neu bedacht und bewertet werden.

Zweifellos kommen in diesem Zusammenhang auch unsere Kirchen in den Blick und wie diese für Liturgie, als Orte der Gottesnähe bzw. als Fingerzeige Gottes in unseren Städten und Dörfern erhalten werden können. Dabei darf auch nicht der symbolische, künstlerische und historische Wert von Sakralbauten und der darin aufbewahrten Gegenstände aus dem Blick geraten, verleihen sie doch einer städtischen oder ländlichen Umgebung Qualität und strukturieren diese architektonisch.

Ein Kirchengebäude lässt sich also nicht nur in Bezug auf die funktionale Nutzung bewerten. Ein Kirchenraum verleiht einem Ort gleichzeitig eine Identität, die wahrnehmbar und dauerhaft ist.

Mehr als ein beliebiges Gebäude

Im Falle, dass die liturgische Nutzung eines Kirchenraumes aufgegeben wird, bedeutet das keineswegs automatisch, dass dieser Raum dann zu einem bedeutungslosen und beliebigen Gebäude wird. Die Bedeutung, die der Sakralraum im Laufe der Zeit erlangt hat, ist doch nicht auf bloß technische oder finanzielle Daten reduzierbar.

Es ist in diesem Zusammenhang daran zu erinnern, dass die Stilllegung von Gotteshäusern nicht neu ist. Was für uns heute neu ist, ist, dass angesichts der vielen Veränderungen in unserer Gesellschaft wir darüber intensiv darüber nachdenken müssen, wie wir mit dem kulturellen Erbe umgehen, wie wir es eventuell weiterhin nutzen und verwalten können.

Zwischen Gegenzeugnis und Verantwortung

Kirchen, die verlassen sind oder sich in einem kritischen Zustand befinden, sind ein Gegenzeugnis, und stellen Diözesen vor herausfordernde Entscheidungen, wie sie damit umgehen sollen. In manchen Fällen kommt es dann dazu, dass ein Gebäude, sofern es darüber hinaus keinen künstlerischen, historischen oder architektonischen Wert hat, auch die Überlegung zum Abriss im Raum steht.

Bevor es aber um das Abreißen und damit um das Verschwinden des Gotteshauses geht, stellen sich zuvor viele Fragen nach einer anderen Nutzung.

In jedem Fall ist angesichts einer solchen Klärung darauf zu achten, sorgsam und jenseits von Aktionismus und Schwarzseherei mit dieser Thematik umzugehen.

Es ist also intensiv zu klären, was aus so einem Raum gemacht werden kann. Womöglich können dort dann soziale, kulturelle oder gastliche Zwecke eine Heimat finden.

Die Situation im Bistum Regensburg

Im Bistum Regensburg ist das Thema Umnutzung oder Transformation von Kirchen aktuell nicht drängend.

Freilich gibt es auch bei uns durch die Pastorale Entwicklung 2034, d. h. durch die Zusammenführung von Pfarrgemeinden zu Pfarreiengemeinschaften die Notwendigkeit darüber nachzudenken, wie beispielsweise mit den vielen Nicht-Pfarrkirchen umzugehen ist. Jedes Gebäude, ob Kirche oder nicht, verursacht ja auch Unterhaltskosten.

Kirchenstiftungen und Gläubige einbeziehen

Bevor es aber hier um die Fragen nach Umnutzung oder Stilllegung geht, sind zunächst viele Schritte nötig. Nicht zuletzt ist maßgeblich wie die jeweiligen Kirchenstiftungen, vielfach sind sie die Eigentümerinnen der Kirchen, sich dazu verhalten. Kirchen aufzugeben, ist ein äußerst emotionales Thema für viele Gläubige, und deshalb ist hierbei ein sorgfältiges Abwägen ratsam.

Profanierung braucht klare Vorgaben

Darüber hinaus gibt es eine Reihe von Vorgaben, wenn es um die Profanierung eines sakralen Gebäudes geht. Da gibt es verschiedene Richtlinien zu beachten.

2018 etwa fand an der Päpstlichen Universität Gregoriana eine Konferenz statt mit dem Titel „Wohnt Gott nicht mehr hier? Stilllegung von Gotteshäusern und ganzheitliche kirchliche Kulturgutpflege“. Hier wurden Leitlinien für Pfarrgemeinden erarbeitet und verabschiedet.

Zudem gab es in den letzten Jahren eine Reihe von Studien, die zum Verständnis der damit verbundenen technischen und rechtlichen Fragen beigetragen haben.

Das Kirchenrecht setzt Grenzen

In Bezugnahme auf das Kirchenrecht ist festzuhalten, dass der kirchlichen Autorität im Allgemeinen die Pflicht auferlegt ist, das Erbe zu bewahren, unabhängig davon, ob es sich um ein Gebäude oder bewegliche Ausstattungsgegenstände handelt. Es setzt daher Grenzen für die Genehmigungen (vgl. can. 638, 1291, 1292 § 1, 1295).

Letztlich hat der Bischof, der die Diözese leitet und die Aufsicht über die kirchlichen Einrichtungen führt, das letzte Wort über die Aufhebung von Kirchengebäuden.

Nach den kanonischen Normen ist eine Kirche ein Gebäude, das für den katholischen Gottesdienst bestimmt ist (vgl. can. 1214). Sobald eine solche Nutzung rechtmäßig beendet ist, handelt es sich bei dem Gebäude dann nicht mehr um eine Kirche.

Basierend auf diesem Prinzip sieht das kanonische Recht die Möglichkeit vor, eine Kirche profanem Gebrauch zurückzugeben (vgl. can. 1222). Die Bedingungen dafür sind aber, wie gesagt, eindeutig geregelt.

Schutz vor unwürdiger Nutzung

So ist es erforderlich, vor unsachgemäßer, „unwürdiger“ Nutzung zu bewahren oder die Notwendigkeit, Situationen zu vermeiden, die das religiöse Empfinden der Christen verletzten können. Wichtig ist auch, darauf zu achten, dass die Bestimmung von Altären, die auch nach der Rückführung einer Kirche zu profanem Gebrauch nie ihre Weihung oder Segnung verlieren können (vgl. can. 1238, § 2).

Wertschätzung und Beteiligung vor Ort

Ich möchte betonen, dass wir im Bistum Regensburg die Kirchen in unseren Städten, Märkten und Dörfern als herausragende kulturelle Orte des Glaubens und der sozialen Zusammenführung von Menschen ansehen und in hohem Maße wertschätzen.

Sollte es bei uns um die Profanierung einer Kirche gehen, hat die Beteiligung der örtlichen Pfarrgemeinde als auch die zivilgesellschaftliche Gemeinschaft für uns eine hohe Präferenz.

Text: Generalvikar Dr. Roland Batz
(SG)

 



Nachrichten