Caritas Beratungsteam

Familiennachzug ausgesetzt – Caritas hilft

Warten auf die Liebsten


Berlin / Regensburg, 22. Juli 2026

Seit einem Jahr ist der Familiennachzug für subsidiär Schutzberechtigte ausgesetzt: Ehepartner, Kinder und Eltern von Menschen, die hierzulande Schutz erhalten haben, weil ihnen in ihrem Heimatland Krieg oder andere schwere Gefahren drohen, dürfen nicht mehr nach Deutschland nachziehen. Für Härtefälle wurde damals eine Ausnahmeregelung beschlossen. Wie wirkt sich die Gesetzesänderung seither auf die Praxis der Migrationsberatung aus?

„Seit der Aussetzung des Familiennachzugs hat sich unsere Beratung verändert“, sagt Nika Krausnick, Leiterin des Referats Migration bei der Caritas Regensburg. In der Migrationsberatung für erwachsene Zugewanderte (MBE) spiele bei mehr als der Hälfte der Beratungsfälle der Familiennachzug eine Rolle. Bis Sommer 2025 war der Familiennachzug ein Rechtsanspruch für subsidiär Schutzberechtigte, seither ist er für zwei Jahre ausgesetzt. „Bis dahin konnten wir unsere Klienten beim Nachzug der Angehörigen beratend unterstützen. Heute besteht unsere Beratung oft darin, zu erklären, warum selbst schwierige familiäre Situationen voraussichtlich nicht als Härtefall anerkannt werden.“

Der Deutsche Caritasverband kritisiert in einer aktuellen Pressemitteilung die Härtefallregelung. Nach Einschätzung des Verbandes sind die Hürden so hoch und die Verfahren so intransparent, dass die gesetzliche Ausnahme für betroffene Familien in der Praxis kaum greift. Caritas Deutschland fordert deshalb, die Aussetzung des Familiennachzugs wie vorgesehen nach zwei Jahren, also zum 23. Juli 2027, auslaufen zu lassen. Bis zu diesem Zeitpunkt müsse die Härtefallregelung so gestaltet werden, dass betroffene Familien auch tatsächlich eine Chance auf Zusammenführung erhalten.

Nika Krausnick und ihr MBE-Team bei der Caritas in Regensburg, die sich mit Härtefallanträgen im Beratungsalltag beschäftigen, teilen die Kritik von Caritas Deutschland. Um als Härtefall anerkannt zu werden, erklärt Krausnick, müssten bestimmte Kriterien erfüllt sein – etwa sehr lange Trennungszeiten oder schwere Erkrankungen. Und selbst dann seien die Kriterien mitunter nicht erfüllbar. 

Auch das Verfahren selbst erlebt das Beratungsteam als schwer nachvollziehbar. Härtefallanzeigen müssen zunächst bei der Internationalen Organisation für Migration (IOM) eingereicht werden. Dort wird geprüft, ob die Voraussetzungen für einen Härtefall aus Sicht der Organisation vorliegen und die Anzeige an das Auswärtige Amt beziehungsweise die zuständige deutsche Auslandsvertretung weitergeleitet wird. Für Antragsteller sei häufig nicht erkennbar, in welchem Bearbeitungsschritt sich ihr Verfahren befinde. Rückmeldungen blieben aus. Nach welchen Kriterien einzelne Familien zu Interviews eingeladen werden und andere nicht, sei aus Sicht der Beratung nicht nachvollziehbar.

Die Beraterinnen unterstützen deshalb nur in den Fällen bei einem Antrag, in denen sie überhaupt eine realistische Erfolgschance sehen, sagt die Referatsleiterin Nika Krausnick. Die meisten Betroffenen müssten sie dagegen darauf vorbereiten, dass ein Antrag voraussichtlich erfolglos bleiben werde. „Das gehört zu den schwierigsten Gesprächen“, sagt Krausnick. „Wir sehen die Sorgen der Menschen um ihre Ehepartnerinnen und Kinder. Gleichzeitig müssen wir ihnen erklären, dass wir an den gesetzlichen Vorgaben nichts ändern können.“

Besonders belastend sei die Situation für Familien, die bereits vor der Aussetzung jahrelang auf einen Termin oder die Bearbeitung ihres Visumantrags gewartet hatten. In einigen Fällen seien die Visa nahezu erteilt gewesen, als die Aussetzung in Kraft trat. „Eine Übergangsregelung hat es nicht gegeben“, kritisiert Krausnick. Selbst wenn der reguläre Familiennachzug im Sommer 2027 wieder aufgenommen werde, müssten viele Familien voraussichtlich erneut lange Wartezeiten in Kauf nehmen.

Nach Angaben des Deutschen Caritasverbandes wurden bis Mitte Mai bundesweit 4.727 Härtefallanzeigen gestellt. Davon wurden bislang 1.022 vollständig geprüft. Sieben Visa wurden erteilt, fünf davon erst nach gerichtlichen Entscheidungen. Für die Beraterinnen und Berater der Caritas in Regensburg bestätigt diese Bilanz den Eindruck aus ihrer täglichen Arbeit: Die gesetzlich vorgesehene Härtefallregelung bietet vielen Familien derzeit eher eine theoretische als eine echte Chance auf ein Wiedersehen.

Text: Susanne Schophoff

(sig)



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