Das Wohl des Kindes steht über allem, das machte Bezirkstagspräsident Franz Löffler deutlich. Im komplexen System der Hilfen für Kinder und Jugendliche mit und ohne Behinderungen dürften Zuständigkeitsfragen nicht auf dem Rücken der Kinder und ihrer Eltern ausgetragen werden. Mit einer Kooperationsvereinbarung haben sich der Bezirk, die Landkreise und kreisfreien Städte in der Oberpfalz 2012 verständigt und auf den „Oberpfälzer Weg“ gemacht, um Familien und ihre Kinder gut zu versorgen. Zuletzt wurde diese Vereinbarung im Mai 2022 überarbeitet, um Klarheit in den Zuständigkeiten zu schaffen, Verwaltungsprozesse zu beschleunigen und Eltern schnell Sicherheit über die Finanzierung erforderlicher Unterstützungsleistungen zu geben. „In 99 % der Fälle gelingt uns dies sehr gut“, so Löffler.
Dr. Christian Lüders, Vorsitzender des Bayerischen Landesjugendhilfeausschusses berichtete von den Reformen des KJSG. Es sieht darüber hinaus vor, dass es ein weiteres Gesetz, die dritte Stufe, geben wird, die die Eingliederungshilfe mit der Jugendhilfe zusammenführt, nachdem die zweite Stufe, die Einführung von Verfahrenslotsen ab 2024, realisiert wurde. Die Bundesregierung will Stufe drei zum Ende der Legislaturperiode bis Herbst 2025 verabschieden. Ob das Gesetz wirklich kommt, da wollte sich Dr. Christian Lüders nicht festlegen. Ob der Komplexität des Hilfesystems in der Eingliederungshilfe mit all seinen Schnittstellen und des anspruchsberechtigen Personenkreises sind in der Tat noch viele Fragen offen. Dies ging auch deutlich aus dem Beitrag von Dr. Benedikt Schreiner, Direktor der Verwaltung des Bezirks Oberpfalz, hervor. Trotz der Hürden auf dem Weg zu einem inklusiven KJSG war eines jedoch deutlich zu spüren: der Gestaltungswille der beteiligten Partner, gemeinsam zum Wohle der Kinder Lösungen zu finden. So vereinbarten die Referenten der Veranstaltung und Marje Mülder, Leiterin der Bezirkssozialverwaltung, sich weiter intensiv über die nächsten konkreten Schritte zur Verbesserung der Inklusion von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen in der Oberpfalz auszutauschen.
Leitgedanke Inklusion
Mit dem am 10.6.2021 in Kraft getretenen Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) sollen Verbesserungen für junge Menschen und ihre Familien, die besonderen Unterstützungsbedarf haben, erreicht werden. Im Mittelpunkt des KJSG steht EIN Hilfesystem für alle Kinder und Jugendlichen, egal ob mit oder ohne Behinderung. Inklusion zu verwirklichen, ist dem Gesetz als Leitgedanke zugrunde gelegt. Dr. Klaus Grantner, 1. Vorsitzender des Vorstands des Landeselternbeirats der Schulen und schulvorbereitenden Einrichtungen für Menschen mit geistiger Behinderung in Bayern e.V., brach beim Fachtag eine Lanze für den bayerischen Weg der Inklusion, in dem neben einer inklusiven Beschulung im Regelschulsystem auch spezialisierte Einrichtungen für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen wie Förderzentren mit ihren differenzierten Angeboten in Schule, Tagesstätte und Therapie ganz auf die Bedürfnisse der Kinder abgestellt sind.
KJF-Direktor Michael Eibl zeigte an Praxisbeispielen auf, wie Kinder und Jugendliche mit und ohne Behinderung in Förderzentren der Katholischen Jugendfürsorge Regensburg gemeinsam unterrichtet und gefördert werden und in Wohngruppen zusammenwohnen. Leistungsträger ist der Bezirk für die Eingliederungshilfe oder das zuständige Jugendamt. Beide haben mit dem Einrichtungsträger lösungsorientiert zusammengearbeitet und gemeinsam inklusive Rahmenbedingungen geschaffen. Eibl sensibilisierte für das Risiko aufwändiger Verfahren, die mehr Personal erforderlich machen – in Zeiten des Fachkräftemangels kaum bewältigbar.