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Deutsche Bischöfe Ende Juni erneut zu Gesprächen in Rom

Beerdigung des „Synodalen Rates“

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Regensburg, 16. Juli 2024

Ende Juni ist eine Delegation der Deutschen Bischofskonferenz zu Gesprächen nach Rom gereist – zum zweiten Mal nach einem ersten Gesprächstermin im März diesen Jahres. Domkapitular Prof. Josef Kreiml, der Bischöfliche Beauftragte für den Synodalen Weg im Bistum Regensburg, erläutert die Ergebnisse dieser Gespräche.

Gemeinsame Presseerklärung

Die Delegation traf dort hochrangige Vertreter der Römischen Kurie, u. a. die Kardinäle Victor Fernández, Kurt Koch, Pietro Parolin, Robert Prevost und Arthur Roche. Im Anschluss an dieses ganztägige Gespräch wurde eine „Gemeinsame Presseerklärung des Heiligen Stuhls und der Deutschen Bischofskonferenz veröffentlicht. Erstaunlich ist, dass diese Presseerklärung im Sinne eines Gesprächsergebnisses einige Punkte enthält, die für Bischof Georg Bätzing, den Vorsitzenden der DBK, der ein vehementer Verfechter der Belange des „Synodalen Weges“ ist, „wenig schmeichelhaft sind“ (so der Kirchenrechtler Prof. Dr. Heribert Hallermann in seinem Beitrag „Kein grünes Licht für den `Synodalen Ausschuss´. Die Gemeinsame Presseerklärung vom 28. Juni 2024 und die Folgen“, in: synodale-beitraege.de, 3. Juli 2024).

Klare Ansage der Kurie

Das gemeinsame Anliegen, Synodalität im Blick auf eine wirksamere Evangelisierung im Leben der Kirche zu stärken, ist unbestritten. Allerdings gibt es über den Weg dorthin und über die praktischen Konsequenzen, die aus diesem Anliegen zu ziehen sind, unterschiedliche Vorstellungen. So wird in der „Gemeinsamen Presseerklärung“ festgehalten, dass wesentliche Aspekte des bisherigen Entwurfs für ein mögliches nationales synodales Gremium, das nicht „Synodaler Rat“ heißen darf, verändert werden müssen. Das geplante Gremium darf nicht über der Bischofskonferenz stehen oder mit ihr gleichrangig sein. Das heißt: Das gemeinsame Beraten und Entscheiden von Bischöfen und Laien, das von Vertreterinnen und Vertretern des „Synodalen Weges“ wie auch von verschiedenen deutschen Bischöfen wiederholt als unverzichtbares und zentrales Anliegen vorgetragen wurde, „wird mit dem Heiligen Stuhl nicht zu realisieren sein“ (Hallermann). Mit dieser klaren Ansage halten die fünf Kardinäle der Römischen Kurie strikt an der Position fest, die sie bereits in dem von Papst Franziskus bestätigten Brief vom 16. Februar 2024 an die Mitglieder der DBK unmissverständlich zum Ausdruck gebracht hatten.

Kein gemeinsames Entscheiden

Ein sogenannter „Synodaler Rat“ als ein Beratungs- und Beschlussorgan, das Grundsatzentscheidungen von überdiözesaner Bedeutung treffen soll, ist „vom geltenden Kirchenrecht nicht vorgesehen und widerspräche diesem“ (Hallermann). Aufgrund dieser gemeinsamen Übereinkunft zwischen den Vertretern der Römischen Kurie und der Delegation der DBK steht jetzt fest: Die vom „Synodalen Weg“ vorgesehenen Gremien der Aufsicht und der Kontrolle über das Handeln der einzelnen Bischöfe sowie der Bischofskonferenz wird es nicht geben. Martin Brüske spricht mit Recht von der „Beerdigung des Synodalen Rates“. Damit ist jetzt die Letztverantwortung des bischöflichen Amtes mit wünschenswerter Klarheit definiert. Das Verständnis der Synodalität muss weiterentwickelt werden – nämlich in Übereinstimmung mit der Kirchenlehre des Zweiten Vatikanischen Konzils, den Vorgaben des Kirchenrechts und den Ergebnissen der von Papst Franziskus einberufenen Weltsynode.

Gelb-rotes Licht

Nur zwei Wochen nach der zweiten Sitzung des „Synodalen Ausschusses“ am 14./15. Juni 2024 in Mainz ist aus dem angeblich grünen Licht für den „Synodalen Ausschuss“ ein gelb-rotes Licht geworden. Die vom Synodalen Ausschuss eingerichtete Kommission, die sich mit Fragen zur Struktur eines synodalen Gremiums befassen soll, muss auf Geheiß des Vatikans in nächster Zeit mit einer vatikanischen Kommission, die sich aus Vertretern der zuständigen Römischen Dikasterien zusammensetzt, eng zusammenarbeiten. Außerdem ist für jedes Ergebnis dieser Kommission des Synodalen Ausschusses die förmliche Bestätigung seitens des Heiligen Stuhls erforderlich. Der Vatikan hat mehrfach deutlich gemacht, dass er „so etwas wie den Synodalen Rat nicht dulden wird“ (Stephan Langer, Chefredakteur des „Christ in der Gegenwart“).

Wer reist in Zukunft nach Rom?

In der gemeinsamen Presseerklärung vom 28. Juni 2024 wird festgehalten, dass beim Römischen Treffen auch die Frage der künftigen Zusammensetzung der deutschen Delegation, die am Dialog zwischen den Vertretern der Römischen Kurie und der DBK teilnimmt, erörtert wurde. Die Tatsache, dass die personelle Zusammensetzung der Delegation der DBK problematisiert wird, weist darauf hin, „dass es diesbezüglich Unzufriedenheit auf vatikanischer Seite gibt“ (Hallermann). Den Vertretern der Römischen Kurie ist nicht verborgen geblieben, dass es im Kreis der Mitglieder der DBK nicht nur eifrige Vertreter des „Synodalen Weges“ und seiner Beschlüsse gibt, sondern „auch zurückhaltende, skeptische und ablehnende Stimmen“ (Hallermann). Insofern ist zu erwarten, dass die Delegation der DBK für das nächste Treffen mit den Vertretern der Römischen Kurie personell verändert werden muss. „Während der Vatikan ausdrücklich reformkritische Bischöfe dabeihaben will, würde die andere Seite gern die nicht-bischöfliche Co-Leitung des Synodalen Weges mitbringen“ (S. Langer).

Sich endlich ehrlich machen

Beim zweiten Treffen des „Synodalen Ausschusses“ in Mainz hat Bernhard Sven Anuth, Professor für Kirchenrecht an der Universität Tübingen, gefordert, sich im Hinblick auf den geplanten „Synodalen Rat“ endlich ehrlich zu machen. Dies hat in den Reihen der Mitglieder des „Synodalen Ausschusses“ Unmut und verärgerte Widerreden hervorgerufen. Es ist nicht berichtet worden, dass der „Synodale Ausschuss“ Konsequenzen aus den zwingenden Argumenten Anuths gezogen hat. „Der Unwille der Synodalinnen und Synodalen, die Grundlagen des eigenen Handelns zu reflektieren und hinsichtlich der rechtlich-strukturellen Ebene Sicherheit zu gewinnen, scheint sehr ausgeprägt zu sein“ (Hallermann).

Nur in Übereinstimmung mit der Kirchenverfassung

Auf die erste Euphorie zu Beginn der zweiten Versammlung des Synodalen Ausschusses folgte die Ernüchterung. Bernhard Sven Anuth sagte in seinem Vortrag: „Wenn es wirklich darum geht, ein kirchenrechtskonformes Gremium zu etablieren“, dann sollte man sich von dem Gedanken verabschieden, „hier etwas mitentscheiden zu dürfen“. Eine Bestätigung der Satzung für den „Synodalen Rat“ durch Rom sei „ausgeschlossen“. Den geplanten „Synodalen Rat“ kann es „mit dem Apostolischen Stuhl nicht geben“. Denn in der katholischen Kirche muss sich jeder synodale Vorgang in die kirchliche Hierarchie und Verfasstheit einfügen. Es werde keine synodalen Räte geben, die beraten „und entscheiden“. Auch gute Beratungsgremien sind sehr viel wert. Auf heftige Erwiderungen und Einwürfe aus den Reihen der Synodalen reagierte Anuth gelassen. Mit Blick auf das, was kirchenrechtlich und von der Verfassung der Kirche her möglich ist, könne er gewisse Hoffnungen nicht teilen. Der Bamberger Erzbischof Herwig Gössl warnte davor, in eine offene Konfrontation mit Rom zu gehen. Sonst drohe das Projekt „Synodaler Ausschuss“ gegen die Wand zu fahren.

Text: Domkapitular Prof. Dr. Josef Kreiml, Bischöflicher Beauftragter für den Synodalen Weg im Bistum Regensburg

(SSC)



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