Der Bundestag geht mit der Streichung des Werbeverbots für Abtreibungen den falschen Weg
Bischof Voderholzer: „Wir betrachten Kinder als Geschenk!“
Berlin, Regensburg, 24.06. 2022
Am Freitag, den 24. Juni 2022, hat der Bundestag die Abschaffung des sogenannten Werbeverbots für Schwangerschaftsabbrüche beschlossen. SPD, Grüne sowie die Linksfraktion stimmten für die Streichung des Strafrechtsparagrafen 219a. Dagegen votierten Unionsparteien und AfD. Ärzte dürfen in Zukunft für Schwangerschaftsabbrüche werben, was ihnen durch Paragraf 219a bisher verboten war. Damit will man für ungewollt Schwangere den Zugang zu Informationen über eine Abtreibung erleichtern.
Diese Entscheidung sei eine verhängnisvolle Weichenstellung, die den Schutz des ungeborenen Lebens (§218 StGB) in Frage stelle. Denn wie könne etwas gesetzlich verboten sein, wofür man andererseits werben dürfe? Schon vor der Entscheidung der Ampelkoalition erklärte der Regensburger Bischof Dr. Rudolf Voderholzer „den Abbruch der Schwangerschaft zur normalen ärztlichen Dienstleistung erklären zu wollen, ist kein Fortschritt, sondern ein Rückschritt.“
Bereits im Rahmen einer Vesper am Adventssonntag, den 27. November 2021, hatte Bischof Rudolf klargemacht: „Gott hat einen jeden Menschen gewoben im Schoß seiner Mutter (Ps 139), und deshalb kommt auch dem ungeborenen Kind das Lebensrecht einer menschlichen Person zu. Wir verkennen nicht, dass eine Schwangerschaft Frauen in große und größte Bedrängnis bringen kann. Dafür gibt es unter anderem die Beratungsstellen der Caritas, die jede nur erdenkliche Hilfe anbieten, nur zur schlechtesten aller Lösungen die Hand nicht reichen können, weil es gar nicht eine Lösung des Problems ist, sondern seine Beseitigung. Aber wir brauchen uns nicht vorhalten zu lassen, dass wir das ungeborene Leben schützen und das geborene vernachlässigen. Die zahlreichen Einrichtungen [...] von Caritas und Jugendfürsorge, dazu die Beratungsdienste für alle Lebenslagen stehen dafür [...].“ Wie Bischof Rudolf unterstrich, sollte das Werbeverbot für Abtreibungen alle „nachdenklich stimmen, die sich dem im Grundgesetz verankerten Lebensrecht jeder menschlichen Person verpflichtet wissen“.
Immer wieder hat sich Bischof Rudolf für den Schutz des ungeborenen Lebens ausgesprochen und gilt als mutiger Kämpfer und Zeichensetzer für die Offenheit gegenüber neuem menschlichen Leben. Er würde sich wünschen, dass das soziale Netz unserer Gesellschaft auch die ungeborenen Kinder auffangen könnte. Auch am 17. September 2022 wird Bischof Rudolf daher wieder am „Marsch für das Leben“ nach Berlin kommen, um für den Schutz des ungeborenen Lebens auf die Straße zu gehen.
Am Freitag, den 24. Juni erklärte Bischof Rudolf:
Wir werden unsere Bemühungen verstärken müssen, für die Ermöglichung von Leben zu werben. In Anlehnung an Mutter Theresa sage ich: „Wenn Ihr die Kinder nicht haben wollt, gebt sie uns, wir betrachten sie als Geschenk!“
Auch Papst Franziskus betonte in seinem Apostolischen Schreiben „Evangelii Gaudium“ im Jahr 2013: „Um die Verteidigung des Lebens dem Ungeborenen, die die Kirche unternimmt, leichthin ins Lächerliche zu ziehen, stellt man ihre Position häufig als etwas Ideologisches, Rückschrittliches, Konservatives dar. Und doch ist diese Verteidigung des ungeborenen Lebens eng mit der Verteidigung jedes beliebigen Menschenrechtes verbunden. Sie setzt die Überzeugung voraus, dass ein menschliches Wesen immer etwas Heiliges und Unantastbares ist, in jeder Situation und jeder Phase seiner Entwicklung. Es trägt seine Daseinsberechtigung in sich selbst und ist nie ein Mittel, um andere Schwierigkeiten zu lösen.“
Titelbild: © iStock.com/KristinaGreke, Plakat: © iStock.com/barisonal