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Zur Neuigkeit
Debatte um die Rentenreform 2026
KAB Diözesanverband nimmt Stellung
Regensburg, 30.06.2026.
Die Rentenkommission hat viele richtige Fragen gestellt. Jetzt darf daraus keine Reform werden, die alte Lebensleistungen entwertet und politische Fehlanreize den Betroffenen in Rechnung stellt. Die KAB Diözesanverband Regensburg warnt deshalb vor einer Rentendebatte, die nur an einzelnen Stellschrauben dreht und dabei das Ganze aus dem Blick verliert: Erwerbsarbeit, Sorgearbeit, Familie, Steuern, Kranken- und Pflegeversicherung, betriebliche und private Vorsorge sowie die tatsächliche Nettoabsicherung im Alter gehören zusammen.
„Wer Alterssicherung reformieren will, darf nicht nur an Leistungen kürzen oder Zugänge verschieben. Er muss auch die politischen Fehlanreize benennen, die Versorgungslücken über Jahrzehnte mitverursacht haben. Modernisierung darf nicht heißen: Die Abhängigkeiten von gestern werden den Betroffenen von heute in Rechnung gestellt“, erklärt die KAB Diözesanverband Regensburg. Der Maßstab der KAB ist die katholische Soziallehre. Solidarität und Subsidiarität dürfen nicht gegeneinander ausgespielt werden. Solidarität schützt Menschen vor Altersarmut und erkennt Lebensleistung an, auch wenn sie nicht immer als Erwerbseinkommen sichtbar wurde. Subsidiarität bedeutet nicht Rückzug des Staates, sondern Befähigung: Menschen müssen in die Lage versetzt werden, eigenständig und partnerschaftlich für das Alter vorzusorgen. Gerade deshalb begrüßt die KAB, dass die Kommission den Blick auf Nettoersatzquoten, Mehrsäulensystem und Vorsorgelücken richtet. Wer von Bürgerinnen und Bürgern Eigenverantwortung verlangt, muss ihnen auch verständlich zeigen, was ihre Altersvorsorge im Ruhestand tatsächlich wert ist.
Gesetzliche Rente, Betriebsrente, Riester, private Vorsorge, Pensionen, Steuern sowie Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge dürfen nicht getrennt betrachtet werden. „Eigenverantwortung ohne Netto-Transparenz ist keine Subsidiarität, sondern Risikoabwälzung. Menschen können nur dann verantwortlich vorsorgen, wenn sie die Folgen ihrer Entscheidungen auch erkennen können“, so die KAB. Die KAB hält an einer starken gesetzlichen Rentenversicherung als Fundament der Alterssicherung fest. Ergänzende betriebliche und kapitalgedeckte Elemente können sinnvoll sein, wenn sie solidarisch organisiert, kostengünstig, breit zugänglich und auch für kleine Einkommen erreichbar sind. Die betriebliche Altersvorsorge ist im KAB Rentenmodell seit langem ein wichtiger Baustein. Sie darf jedoch die gesetzliche Rente nicht ersetzen und die Risiken nicht einseitig auf Einzelne verlagern. Im Mittelpunkt einer gerechten Rentenreform muss die Anerkennung von Lebensleistung stehen. Dazu gehört Erwerbsarbeit ebenso wie Kindererziehung, Pflege und familiäre Verantwortung. Wer Kinder erzieht oder Angehörige pflegt, leistet Arbeit am Gemeinwohl. Eine Rentenordnung, die solche Arbeit nur unzureichend abbildet, bleibt sozial unvollständig. Viele Versorgungslücken sind nicht zufällig entstanden. Geringfügige Beschäftigung, Steuerklassenlogik, Ehegattensplitting und beitragsfreie Familienversicherung haben über viele Jahre Zuverdienst-, Teilzeit- und Abhängigkeitsbiografien begünstigt. Wer solche Rahmenbedingungen politisch geschaffen oder geduldet hat, darf die daraus entstandenen Lücken später nicht als private Vorsorgefehler behandeln. „Wer über Jahrzehnte Zuverdienstbiografien steuerlich und sozialversicherungsrechtlich begünstigt, kann die Folgen nicht den Betroffenen in Rechnung stellen. Eine Rentenreform muss falsche Erwerbsanreize abbauen, bevor sie Schutzleistungen kürzt“, betont die KAB. Auch die Hinterbliebenenversorgung darf nicht isoliert betrachtet werden. Die Kommission schlägt hier keinen Schnellschuss vor, sondern einen Prüfprozess.
Das ist richtig. Witwen- und Witwerrenten stehen im Zusammenhang mit alten Ehebiografien, Kindererziehung, Pflege, eigener Alterssicherung, Einkommensanrechnung und Vertrauensschutz. Für heutige Bestandsrenten und ältere Übergangsgenerationen braucht es Verlässlichkeit. Für jüngere Generationen braucht es bessere eigenständige Alterssicherung - aber nicht durch ein verkapptes Sparmodell. Die KAB erinnert daran, dass sie mit eigenen rentenpolitischen Beschlüssen seit langem für eine armutsfeste, solidarische und leistungsbezogene Alterssicherung eintritt. Diese Vorschläge sind für die aktuelle Debatte ein Orientierungsrahmen, nicht der Anlass für eine Modellschlacht. Entscheidend ist der Grundsatz: Niemand soll im Alter auf Fürsorge verwiesen werden, wenn Erwerbsarbeit, Kindererziehung, Pflege oder andere gemeinwohlbezogene Lebensleistung erbracht wurden. Kritisch sieht die KAB die Vorschläge zum Rentenzugang. Die Debatte darf nicht auf die Frage verkürzt werden, ob die Regelaltersgrenze nach 2031 moderat über 67 Jahre steigt. Die Kommission schlägt zugleich vor, den abschlagsfreien Renteneintritt für besonders langjährig Versicherte abzuschaffen und die Altersgrenze für langjährig Versicherte anzuheben. Damit würden mehrere Zugangswege gleichzeitig verändert. Wer diese Möglichkeiten einschränkt, verschiebt für viele Betroffene die Wahl auf nur drei Alternativen: länger arbeiten, Abschläge hinnehmen oder gesundheitliche Härten nachweisen. Aus Sicht der KAB darf der Rentenzugang nicht allein nach Durchschnittswerten zur Lebenserwartung gesteuert werden.
Entscheidend ist nicht nur, wie lange Menschen leben, sondern unter welchen Bedingungen sie gearbeitet haben und ob sie real bis zur Regelaltersgrenze arbeiten können. Arbeit ist nicht gleich Arbeit: Jahrzehnte in Schichtarbeit, Produktion, Bau, Pflege, Logistik oder anderen körperlich belastenden Berufen hinterlassen Spuren, die durch spätere Rentenzahlungen nicht geheilt werden. Eine gerechte Rentenpolitik muss deshalb reale Arbeitsfähigkeit, gesundheitlichen Verschleiß, Pflegeverantwortung, Niedriglohn, Erwerbsminderung und unterschiedliche Berufsbiografien ernst nehmen. Nicht jeder Mensch kann länger arbeiten, nur weil die Lebenserwartung statistisch steigt. Die Finanzierung der Alterssicherung darf nicht einseitig auf Arbeitseinkommen verengt werden. Wer Leistungsfähigkeit hat, muss zum Gemeinwohl beitragen. Gleichzeitig darf ein steigender Beitragssatz kein Tabu sein, wenn dadurch ein angemessenes Leistungsniveau gesichert wird. Beitragssatzstabilität ist wichtig, aber kein Selbstzweck. Die KAB Diözesanverband Regensburg fordert daher eine Reform mit Maß und Richtung: Stärkung der gesetzlichen Rente, Schutz vor Altersarmut, bessere Anerkennung von Kindererziehung und Pflege, Abbau von Minijob- und Zuverdienstfallen, faire Übergangsregeln, Ausbau einer zugänglichen betrieblichen Altersvorsorge und eine verständliche Netto-Alterssicherungsübersicht. „Solidarität schützt Lebensleistung. Subsidiarität ermöglicht Eigenständigkeit. Eine Rentenreform darf diese beiden Grundsätze nicht gegeneinander ausspielen“, so die KAB.
Die Rentenkommission hat wichtige Fragen richtig gestellt. Jetzt kommt es darauf an, die Antworten nicht vom Haushalt her zu denken, sondern vom Menschen: von seiner Würde, seiner Arbeit, seiner Sorge für andere und seiner berechtigten Erwartung, im Alter verlässlich teilhaben zu können.
Text: Diözesanpräses Stephan Rödl, KAB Diözesanverband Regensburg
Foto: Fotolia_M_De Visu
(chb)




