Berlin / Regensburg, 11. Februar 2025
Zur Anhörung des Rechtsausschusses des Bundestages zur „Neuregelung von Schwangerschaftsabbrüchen“ vom 10. Februar 2025 sagte Alexandra Linder, Vorsitzende des Bundesverbands Lebensrecht: „Worum es den Protagonisten der Abtreibungslegalisierung wirklich geht, wurde bei der Anhörung des Rechtsausschusses gestern noch einmal sehr deutlich.“ Sie gab einen Bericht aus der Anhörung und zog ein Fazit.
Bei einigen der von den im Bundestag vertretenen Parteien geladenen Expertinnen stellte Linder eine für solche Veranstaltungen höchst ungewöhnliche Verbissenheit fest, speziell bei denen, die die Abtreibung legalisieren und den Schutz ungeborener Kinder ganz oder weitgehend abschaffen möchten. Speziell die in dieser Richtung stark engagierten Damen beharrten auf vielfach widerlegten beziehungsweise leicht widerlegbaren Behauptungen. So wurde, wie Linder berichtet, von der Abtreibungsaktivistin Dr. Baier behauptet, in den Niederlanden und Kanada – Staaten mit legalisierter Abtreibung – seien die Zahlen niedriger. Das stimmt nicht. Die Niederlande hatten 2023 bei 17,8 Millionen Einwohnern ca. 40.000 registrierte Abtreibungen. Deutschland hatte relativ gesehen weniger – bei etwa 84 Millionen Einwohnern waren es 106.000. In Kanada sind nur in Kliniken durchgeführte Abtreibungen in der Statistikpflicht; 2022 waren das bei 40 Millionen Einwohnern 97.000 Abtreibungen. Im Vergleich zu Deutschland ist das mehr als doppelt so viel.
Und so ging es weiter: Trotz wissenschaftlicher Kritik an der in der Abtreibungsdebatte häufig zitierten und den Fachleuten bestens bekannten sogenannten ELSA-Studie durch Prof. Dr. David von der Charité wurden deren nicht repräsentative Ergebnisse stetig wiederholt. Trotz klarer Nachweise für eine nicht vorhandene „Versorgungslücke“ bei Abtreibungseinrichtungen wurde gebetsmühlenartig vorgebracht, Frauen hätten „unfassbar“ große Probleme, eine Abtreibung zu bekommen. Prof. Dr. Brosius-Gersdorf sprach von „das Embryo“ – für gläubige Menschen klingt das, als ob sie ungeborenen Menschen ihre Menschenwürde abspreche. Weder von der fundiert immer wieder neu argumentierenden Kollegin Prof. Dr. Rostalski noch von Prof. Dr. Thüsing ließ sie sich von ihrer menschenverachtenden Wortwahl abbringen.
Sogar Anleihen bei deutschen Diktaturen der Vergangenheit wurden gemacht: Dr. von Miquel, Vertreterin des Frauenrats, lobte die Fristenregelung der DDR-Diktatur und setzte sie in einen Bezug zu einem „abtreibungsfreundlicheren Sinneswandel bei Diakonie und Evangelischer Kirche“ – ein fatales Zeugnis für die EKD! Prof. Dr. Wörner, federführend in der Kommission der Bundesregierung zur „Neuregelung“ des § 218 tätig, also für dessen Abschaffenung, äußerte im Zusammenhang mit dem Lebensbeginn eines Menschen ohne wenn und aber, es gehe nicht darum, wann menschliches Leben beginne. Stattdessen fokussierte sie sich einzig auf die „Achtung der Frau als Mensch“ – von einer „Achtung des ungeborenen Kindes als Mensch“ kein Wort.
Alexandra Linder ist nun sehr erleichtert: „Umso wichtiger ist, dass es buchstäblich in letzter Minute gelungen ist, den Gesetzesentwurf, der unter anderem die vollständige Legalisierung der Abtreibung in den ersten 14 Schwangerschaftswochen und die Einteilung von Kindern in erwünschte und unerwünschte Kinder vorsah, für diese Legislaturperiode ad acta zu legen. So gab es trotz massivster Ideologie in der Anhörung und der Debatte doch eine Vernunft in der Entscheidung. Zu hoffen ist, dass der nächste Bundestag nach dieser Erfahrung die Debatte wieder mit Sachlichkeit, Faktenbasiertheit und unter Berücksichtigung der tatsächlichen Lebenssituation der Frauen im Schwangerschaftskonflikt angeht.“
Der Bundesverband Lebensrecht hat einen kurzen Überblick über bioethische Themen in den Wahlprogrammen der Parteien zusammengestellt, gerade rechtzeitig zur Bundestagswahl. Dort finden sich außerdem Zitate aus Bundestagsdebatten zu Abtreibung und assistiertem Suizid, Forderungen seitens der Lebensschützer sowie Links zu den vollständigen Wahlprogrammen. Linder appelliert angesichts der von SPD, Grünen und der Linken vorgetragenen Argumente gegen den Lebensschutz: „Die Wählerinnen und Wähler haben es mit in der Hand, dafür zu sorgen, dass es für menschenunwürdige Gesetzesentwürfe im kommenden Bundestag keine Mehrheit gibt.“
Text: BVL
(sig)