News Bild § 218: Vorstoß zur Streichung vom Tisch

§ 218: Vorstoß zur Streichung vom Tisch

Ein Sieg für das Leben

Home / News

Berlin / Regensburg, 11. Februar 2025

Nach der Experten-Anhörung vom 10. Februar 2025 haben SPD und Grüne auf eine Sondersitzung des Bundestags-Rechtsausschusses verzichtet. Diese wäre notwendig gewesen, um den Gesetzantrag zur Abschaffung des §218 StGB, den SPD und Grüne vorbereitet haben, noch vor der Konstituierung eines neuen Bundestages in dessen Plenum zu überweisen.

Der Grund für den rot-grünen Verzicht ist politische Taktik. Die FDP-Abgeordneten haben noch vor der Anhörung verkündet, dass sie einer weiteren Bearbeitung des rot-grünen Gesetzesantrages nicht zustimmen würden. Damit waren SPD und Grüße auf mindestens einer Stimme der AfD angewiesen, was aus ihrer Sicht ein Ende der sogenannten „Brandmauer“ bedeutet hätte.

Laut Medien erklärte Carmen Wegge MdB von der SPD: Ohne Unterstützung von Union und FDP riskiere man eine Zufallsmehrheit mit Stimmen der AfD. „Diese rote Linie überschreiten wir nicht.“ Das berichtet unter anderem Zeit Online. Die Haltung von SPD und Grüne ist logisch, denn schon im Dezember hatte die AfD bei den Plänen zur Streichung des § 218 mit SPD und Grünen abgestimmt.

Anders als bei der Debatte um die Migrationspolitik im Januar, wo die AfD mit Union, FDP und BSW stimmte, hatte es bei der Zustimmung zu den rot-grünen Plänen zwar keinen öffentlichen Aufschrei gegeben, aber das politische Risiko war den energischen Abtreibungsbefürwortern aus dem rot-grünen Lager nun wohl doch zu hoch. Denn inzwischen stand das Gesetzgebungsverfahren unter großer öffentlicher Aufmerksamkeit.

Nahezu alle großen Medien haben in diesen Tagen über die Experten-Anhörung der Experten und die Mehrheitsverhältnisse im Rechtsausschuss berichtet. Mit großer Aufmerksamkeit wurde zur Kenntnis genommen, dass die Mehrheit der Experten vor dem Rechtsausschauss des Bundestages den rot-grünen Gesetzesantrag als klar verfassungswidrig bewertete.

(sig)



Nachrichten