News Bild Bundestag diskutiert: Lebensschutz oder unbegrenzte Abtreibung?

Bundestag diskutiert: Lebensschutz oder unbegrenzte Abtreibung?

§ 218 auf der Kippe

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Regensburg, 10. Februar 2025.

Auf den letzten Metern der auslaufenden Legislaturperiode gibt es einen Versuch, im Bundestag den §218 StGB und damit den Rest an Schutz für ungeborene Kinder abschaffen. Am 10. Februar findet dazu im Bundestag eine Experten-Anhörung zum Thema „Neuregelungen zu Schwangerschaftsabbrüchen“ statt, weitere Schritte könnten im Laufe der Woche folgen. Die Anhörung wurde vom Rechtsausschuss des Bundestages einberufen.

Die Experten, unter denen auch einige Lobbyisten der einen oder anderen Weltsicht sein dürften, sollen sich zu einem Antrag von SPD- und Grünen-Abgeordneten zur (de facto) Streichung des §218 StGB äußern. Dieser Antrag wurde nach dem Ende der Ampel-Koalition im Bundestag eingebracht und auch schon in erster Lesung debattiert. Die Anhörung ist ein weiterer Schritt im regulären Gesetzgebungsverfahren. SPD und Grüne haben Redner eingeladen, die für eine Streichung des Abtreibungsparagraphen plädieren. CDU, CSU, FDP und AfD haben Redner eingeladen, die gegen eine Änderung des §218 sind.

Danach wird es aber erst wichtig: Der Rechtsausschuss muss nämlich nach dieser Anhörung entscheiden, ob der Gesetzesantrag wieder ins Plenum des Bundestages kommt, damit dort darüber abgestimmt werden kann. Es handelt sich hier um die zweite und dritte Lesung – auch dies ein ganz alltägliches Verfahren, und es reicht die einfache Mehrheit. Die Sitzverteilung ist: CDU 11, FDP 5, SPD 12, Grüne 6, AfD 4, Linke 1 – insgesamt also 39 Stimmen. SPD, Grüne und Linke haben also 19 Sitze und brauchen lediglich eine zusätzliche Stimme, damit der rot-grüne Antrag ins Plenum des Bundestages gelangt.

Als über das Stattfinden dieser Anhörung abgestimmt wurde, haben SPD und Grüne Stimmen der AfD erhalten, nicht aber von der FDP, die zusammen mit der Union den Antrag von SPD und Grüne begraben wollten. Durch dieses taktische, aus Sicht von Lebensschützern unverantwortlichen Handlung der Ultrarechten kam es, dass diese heutige Anhörung überhaupt stattfindet.

Der Rechtsausschuss könnte schon in den nächsten Tagen zu einer Sondersitzung zusammenkommen und entscheiden, ob der Gesetzantrag wieder im Bundestag landet. Damit das wiederum passiert, muss eine sog. Sondersitzung des Bundestages einberufen werden. Denn die Sitzung morgen, 11. Februar ist die letzte reguläre Sitzung dieser Legislaturperiode. Weitere Sitzungen bis zur Konstituierung des neuen Bundestages müssten extra einberufen werden. Treiber des Verfahren ist die SPD-Abgeordnete Carmen Wegge.

SPD und Grüne haben es sehr eilig, denn ab der Konstituierung eines neuen Bundestages am 24. März 2025, die durch den Termin der Bundestagswahl vorgegeben ist, könnte es neue Mehrheiten geben, die versuchen werden, den §218 StGB zu erhalten anstatt ihn abzuschaffen. CDU und CSU haben schon erklärt, das jetzige Vorgehen würde zu einem verfassungswidrigen Ergebnis führen, da der Sachverhalt für die minimale Beratungszeit, die zur Verfügung steht, viel zu komplex sei. Vor allem lege überhaupt keine Eilbedürftigkeit vor.

(sig)



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