Köln / Regensburg, 28. Oktober 2024
Der Bund Katholischer Unternehmer plädiert für eine Reform der Einkommensanrechnung bei Hinterbliebenenrenten, um Arbeitsanreize für Rentner zu schaffen. BKU-Vorstandsmitglied Dr. Michael Gude betont, dass dies nicht nur Rentnern zugutekomme, sondern auch Mehreinnahmen für die Rentenkasse bringen würde.
Der Bund Katholischer Unternehmer (BKU) regt eine Reform der Einkommensanrechnung bei Hinterbliebenenrenten an. Während Regelaltersrentner bereits unbegrenzt hinzuverdienen dürften, bestünden für Bezieher von Hinterbliebenenrenten weiterhin unnötige Hürden. Schon bei geringen eigenen Renten unter 1.000 Euro würden erhebliche Teile des Zuverdienstes angerechnet. „Dies führt dazu, dass selbst geringfügige Nebeneinkünfte, wie Minijobs, wirtschaftlich wenig attraktiv sind, da sie unter Umständen im Ergebnis weit unter dem Mindestlohn liegen.“, erklärt Gude.
Dadurch würden besonders Witwen und Witwer in der Regel von einem solchen Hinzuverdienst Abstand nehmen, obwohl sie als eingearbeitete Arbeitskräfte von den Unternehmen geschätzt würden. Nicht nur müsse der Staat bei sehr kleinen Renten zusätzlich Geld ausgeben, um diese aufzustocken. „Auch ist es ein Gebot der sozialen Wertschätzung und Gleichbehandlung mit anderen Arbeitnehmern, wenn Rentner als Hinterbliebene mit Löhnen auf dem Niveau des Mindestlohns rechnen können, anstatt weitere Abzüge hinnehmen zu müssen.“, so Gude weiter.
„Durch die Anpassung der Anrechnungsregelungen für Hinterbliebenenrenten schaffen wir Anreize für Rentner, weiterhin beruflich aktiv zu bleiben, und sorgen für eine deutliche bürokratische Entlastung“, erklärt Gude. Insbesondere Witwen und Witwer könnten so mit einem Minijob oder einer Teilzeitbeschäftigung ihr Einkommen aufbessern, ohne finanzielle Einbußen durch Rentenkürzungen befürchten zu müssen.
Rentenkasse stärken, Fachkräftemangel abfedern
Gude führt zudem aus, dass der Verzicht auf die Einkommensanrechnung nicht nur positive Arbeitsanreize für Rentner sowie Witwen und Witwer schaffe, sondern auch zu signifikanten Mehreinnahmen für die Rentenversicherung führen würde. „Wenn mehr Rentner arbeiten, werden auch mehr Rentenbeiträge gezahlt, die die Beiträge aus der Einkommensanrechnung deutlich übersteigen. Wenn ein Rentner wegen der Anrechnungsregelung nicht arbeitet, was der Regelfall ist, entsteht auch gar keine Einnahme durch den Anrechnungsbetrag. Von einer Reform würde also auch das Rentensystem insgesamt profitieren“, so Gude.
In den letzten Monaten seien zwar verschiedene Ansätze diskutiert worden, um dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken, doch konkrete Maßnahmen würden voraussichtlich erst in einigen Jahren umgesetzt werden. Umso wichtiger sei es nach Ansicht des BKU nun Anreize für eine längere Verfügbarkeit erfahrener Fachkräfte zu setzen.
Text: BKU
(sig)