Bischof Rudolf Voderholzer erteilte 80 Lehrkräften die Missio canonica
Im Rahmen eines Pontifikalamtes in der Dompfarrkirche Niedermünster erteilte Bischof Rudolf Voderholzer 80 Lehrkräften an Grund-, Mittel- und Förderschulen die Missio Canonica. Als Konzelebrant stand ihm Domkapitular Prälat Johann Neumüller, der Leiter der Hauptabteilung Schule/Hochschule im Bischöflichen Ordinariat zur Seite. Kirchenmusikalisch wurde die gutbesuchte Messe vom Vokalensemble Cantico aus Tegernheim unter Leitung von Edeltraud Appl gestaltet, begleitet von Martin Nyquist (Orgel) und Franz-Xaver Schütz (Trompete).
Religionslehrerinnen und -lehrer sind die Jünger unserer Tage
Die Schrifttexte der Messe zur Missio canonica, so führte Bischof Rudolf Voderholzer in seiner Predigt aus, führten den Hörer zum Ursprung des Dienstes in der Kirche. Im Epheserbrief spricht der Apostel Paulus von den verschiedenen Diensten in der Kirche, die dem einen Herrn und Glauben dienen. Das Lukasevangelium berichtete von der Aussendung der 72 Jünger, die paarweise ausgesandt werden, den lebendigen Gott zu verkünden. Sah die Urkirche in den 12 Aposteln den Ursprung des bischöflichen, und in den 72 Jüngern den des priesterlichen Dienstes in der Kirche, so Bischof Rudolf, so können man heute auch die Religionslehrerinnen und -lehrer als die Nachfolger der Jünger betrachten. "Wir haben noch den Religionsunterricht, wo wir alle Kinder erreichen können", so der Bischof, "nützen Sie diese Chance, damit Religion das Lieblingsfach der Kinder wird, wo sie Gott begegnen können." Der Ruf im Evangelium "Die Ernte ist groß", sei kein Klageruf sondern ein Ausruf der Freude, er ermutige sie alle in ihrem Dienst in der Glaubensverkündigung, "viele Ohren und Herzen junger Menschen warten auf Sie!" Ob nun Papst oder Bischof, Priester oder Religionslehrer, so Bischof Rudolf zum Ende seiner Predigt, "im Glauben sind wir alle Jünger".
„Wir versprechen vor dem dreifaltigen Gott…“
Nach der Predigt des Bischofs folgte nun die kirchenrechtliche Beauftragung, die sogenannte „Missio Canonica“. Im Glaubensbekenntnis der Kirche bekannten die anwesenden Kandidaten den gemeinsamen Auftrag der Glaubensverkündigung. Dann sprachen alle anwesenden Lehrer gemeinsam: „Wir versprechen vor dem dreifaltigen Gott und der Kirche, den uns anvertrauten jungen Menschen durch unser Handeln und Tun das Evangelium zu verkünden und ihnen Begleiter zu sein auf ihrem Weg ins Leben.“ Bischof Rudolf Voderholzer erwiderte daraufhin: „Als Bischof der Kirche von Regensburg beauftrage ich euch, den jungen Menschen die Botschaft von Gottes Nähe und Heil zu verkünden. Im Namen des + Vaters und des + Sohnes und des + Heiligen Geistes.“ Die Zeremonie wurde mit einem Segensgebet des Bischofs abgeschlossen. Im Anschluss an das Pontifikalamt in der Niedermünsterkirche trafen sich im benachbarten Kolpinghaus der Bischof, die Beauftragten und ihre Familienangehörigen zu einem Festakt. Dabei wurden alle Lehrer einzeln mit Namen aufgerufen und bekamen vom Bischof ihre Urkunde überreicht, verbunden mit dessen herzlichsten Wünschen für ihren Dienst in der Glaubensverkündigung. Unter den zahlreichen Lehrkräften, die überwiegend an staatlichen Schulen tätig sind, waren auch zwei Religionslehrerinnen im kirchlichen Dienst. Veronika Garban arbeitet an der Schule in Selb und außerdem in der Pfarrei Schönwald, der nördlichsten Pfarre des Bistums Regensburg. Ihre Kollegin Sonja Weichselmann ist an der FOS/BOS in Weiden tätig.
Stichwort: Missio canonica
Die 80 Lehrkräfte wurden mit der Erteilung der „Missio canonica“ nun offiziell als katholische Religionslehrerinnen und -lehrer an Grund-, Mittel- und Förderschulen mit den Verkündigungs- und Lehraufgaben beauftragt. Die Missio canonica ist mit einer Unbedenklichkeitserklärung verbunden, die die jeweils zuständige kirchliche Instanz erteilt. Dabei gibt die Lehrkraft das Versprechen ab, in Übereinstimmung mit der Lehre der katholischen Kirche den Religionsunterricht zu erteilen. Das beinhaltet auch, dass die Grundsätze der katholischen Kirche in der persönlichen Lebensführung erfüllt werden. Taufe und Firmung sind Voraussetzung, bei verheirateten Lehrerinnen und Lehrern eine kirchliche Eheschließung sowie die katholische Taufe der Kinder.