Bemerkungen von Bischof Rudolf Voderholzer zur Schlusserklärung des Internationalen Kongresses „Das Konzil ‚eröffnen‘ “ vom 8. Dezember 2015
Folgende Überlegungen wurden als Instructio den Priesteramtskandidaten der Bistümer Regensburg und Passau vorgetragen am 8. Januar 2016.
Von Bischof Dr. Rudolf Voderholzer
Vom 6. bis 8. Dezember vergangenen Jahres fand an der katholischen Akademie Bayern in München ein Internationaler Kongress unter dem Titel „Das Konzil ‚eröffnen‘“ statt.[1] Es waren die Tage, an denen sich die Beendigung des Zweiten Vatikanischen Konzils zum 50. Mal jährte: der 7. Dezember 1965 mit der Verabschiedung der letzten Dokumente „Gaudium et spes“ (Pastoralkonstitution) und der Erklärung über die Religionsfreiheit (Dignitatis humanae), aber auch mit der epochalen Aufhebung der gegenseitigen Exkommunikation zwischen Römischer Kirche und dem ökumenischen Patriarchat. Stärker in der Öffentlichkeit wahrgenommen war die Eröffnung des Heiligen Jahres, die freilich das Konzilsjubiläum zum äußeren Anlass genommen hatte.
Vor diesem Hintergrund also fand in München der theologische Kongress statt. Knapp 200 Theologinnen und Theologen haben daran teilgenommen mit dem Ziel, „die Impulse des Konzils im Blick auf die Aufgaben der deutschsprachigen katholischen Theologie im 21. Jahrhundert zu reflektieren und weiterzudenken“, wie sie in ihrer Schlusserklärung schreiben. In meiner Letztverantwortung auch der theologischen Ausbildung der Priesteramtskandidaten möchte ich die Schlusserklärung einer kritischen Analyse unterziehen.[2]
Zum Titel
Der Titel des Kongresses verwendet den mehrdeutigen Begriff „eröffnen“, den man im Sinne von „erschließen“, „aufschließen“ des „alten“ (wenn Sie so wollen) Zweiten Vatikanischen Konzils, aber auch im Sinne der Eröffnung einer neuen Epoche sozusagen der Theologiegeschichte verstehen kann; oder gar – wenn man bedenkt, dass schon seit längerem ein drittes vatikanisches Konzil gefordert wird – im Sinne der Eröffnung gar eines solchen neuen Konzils. Wörtlich heißt es denn auch in der Einladung: „Das Konzil ‚eröffnen‘ heißt: Die Hoffnung nicht aufgeben, einem kommenden Konzil zuarbeiten.“[3] – Diese Forderung steht freilich in einer merkwürdigen Spannung zu der eingangs im Einladungstext aufgestellten Behauptung, dass die Rezeption des II. Vatikanischen Konzils noch lange nicht abgeschlossen sei, was zweifellos richtig ist. So beinhaltet der Titel eine Unentschiedenheit in der Schwerpunktsetzung zwischen Rezeption des alten oder Vorbereitung eines neuen Konzils.
Zum Aufbau
Der Text umfasst 12 Punkte, die alle einem gleichen Schema folgen. Sie sind aufgebaut aus zwei Abschnitten: Es wird in einem ersten Abschnitt der – ich sage – vermeintliche Inhalt oder Ertrag des Konzils bezüglich eines bestimmten Themas beschrieben. Ein zweiter Abschnitt, stereotyp formuliert mit „Wir stehen dafür ein“, beinhaltet die Position der unterzeichnenden Theologinnen und Theologen, die entweder die Gestalt einer Forderung oder auch die Gestalt der Formulierung eigener Hausaufgaben oder einer Selbstverpflichtung hat.
Wer sind die hinter diesem „Wir“ versammelten Theologinnen und Theologen? Die Namensliste ist veröffentlicht. Sieht man sich die Liste insgesamt an, so stellt man fest, dass es sich bei weitem nicht nur um aktive Professoren handelt, sondern um etliche Emeriti, aber auch um zahlreiche Mittelbauvertreter, die zum Teil noch gar nicht promoviert sind.[4] Lediglich ca. 80 Erst- und Mitunterzeichner sind aktive Professorinnen und Professoren. Aber es geht gar nicht um die Frage, wer unterschrieben hat. Es geht um die Sache, die Thesen müssen analysiert werden.
Allgemeine Beobachtungen
Eine erste, noch ganz äußerliche Beobachtung hinsichtlich dieses Abschlussdokumentes: Der Text erhebt den Anspruch, das Konzil in seinen wesentlichen Punkten zu erfassen und zu „eröffnen“. Bei alledem wird der „Buchstabe des II. Vatikanischen Konzils“ freilich nicht ein einziges Mal zitiert. Man findet kein einziges wörtliches Zitat. Nun kann man sagen, die Kunst bestehe ja gerade darin, zusammenzufassen, auf der Meta-Ebene den Sinn zu benennen. Ob dies gelungen ist, bezweifle ich. Und ist es nicht bedenklich, dass auch nach dem Namen „Jesus“ oder dem Titel „Christus“ geschweige denn dem Bekenntnis „Jesus (ist der) Christus“ ebenfalls vergeblich gesucht wird? Das Wort Gott kommt vier Mal vor, 2x in der Verbindung „Volk Gottes“ als vermeintlich einzige ekklesiologische Bestimmung, einmal im Sinne von „Gottesrede“ und einmal in der Verbindung „Selbstmitteilung Gottes“. Nach dem Stichwort Trinität / Dreifaltigkeit sucht man ebenso vergebens wie nach „Credo“ oder „Taufe“. Das Stichwort „Evangelisierung“ oder gar „Neuevangelisierung“ fehlt ebenfalls ganz.
Positiv lässt sich feststellen, dass die Impulse des Zweiten Vatikanischen Konzils hinsichtlich der Einheit der Theologie aufgegriffen werden (vgl. DV 24, SC 16, OT 16, GE 11, UR 10). Alle Fächer sollen sich aus der Heiligen Schrift speisen, sollen untereinander offen sein und auch die Erkenntnisse anderer Wissenschaften, besonders auch im ökumenischen Geist, würdigen. In Nr. 2 der Schlusserklärung sprechen sich die Verfasser für eine stärkere innere Vernetzung der theologischen Fächer aus. Ebenso plädieren sie dafür, den Austausch zwischen Theologie und den anderen Wissenschaften zu intensivieren. Dies kann man nur befürworten. Sogar der Wissenschaftsrat hatte in seinen „Empfehlungen zur Weiterentwicklung von Theologien und religionsbezogenen Wissenschaften an deutschen Hochschulen“ im Jahr 2010 mehr Kooperationen innerhalb der Theologie wie auch mit anderen Fächern angemahnt. Natürlich sollte eine Theologie dann auch wirklich ihr Proprium einbringen und nicht versuchen die bessere Psychologie oder die bessere Geschichtswissenschaft zu sein. Meine Erfahrung mit anderen Fachvertretern zeigt mir, dass eine gute Theologie ein gern gesehener Forschungspartner ist.
Nach 50 Jahren mit neuen geschichtlichen Erfahrungen, unter anderen weltpolitischen Konstellationen, angesichts eines ungeheuren Fortschritts noch einmal auch der Kommunikationstechniken usw., kann man mit gutem Recht eine Bestandsaufnahme machen. In Nr. 11 wird beispielsweise auf diesen Punkt verwiesen. In der Tat konnten sich die Konzilsväter noch nicht vorstellen, was für uns heute selbstverständlich ist: Internet, Handy, Social Media, eine Beschleunigung des Daten- und somit auch Informationsaustausches in schwindelerregender Weise. In der Erklärung heißt es: „Wir stehen dafür ein, die Eigendynamik der medialen Wirklichkeit theologisch besser zu durchdringen, pastoral fruchtbar zu machen, den Dialog mit der säkularen Öffentlichkeit zu intensivieren sowie die innerkirchlichen und theologischen Meinungsbildungsprozesse und Positionsbildungen mehr als bisher aktiv zu gestalten.“ Dass es aber nicht einfach nur um die Medien und ihre Indienstnahme geht, sondern doch um die Inhalte, zeigt folgende Beobachtung: Der Bischof von Passau, Prof. Dr. Stefan Oster SDB, ist ein Medienprofi, der die aufgestellten Forderungen gekonnt beherzigt. Und hier zeigt sich: Derjenige, der die Medien aktiv nutzt und ihre Eigendynamik aufgreift, ist zugleich derjenige, der gerade medial gehörig angefeindet wird. So kommen wir um die Auseinandersetzung mit den Inhalten nicht herum: Ich greife ein paar Punkte heraus, die mir besonders problematisch erscheinen:
„Freiheit und Glaube“
Hier wird die konziliare Lehre der Religionsfreiheit aufgegriffen. In der Tat hat Dignitatis humanae unter Rückgriff auf die Praxis Jesu und der Märtyrer festgehalten, dass niemand zum Glauben gezwungen werden darf, dass andererseits jedem Menschen das Recht zusteht, sich frei zu seinem Glauben bekennen zu dürfen.
In der „Schlusserklärung“ wird nun das Thema „Religionsfreiheit“ innerkirchlich gewendet zur Forderung der Anerkennung der Freiheit der Theologie als wissenschaftlicher Reflexionsform. Man fragt sich, wo diese Freiheit denn im Ernst in einem bedrohlichen Maße begrenzt ist! Wo ist denn in den letzten Jahren das kirchliche Lehramt eingeschritten? Bei alldem fehlt vor allem die Anerkennung des Rechtes des bischöflichen Lehramts, qua apostolischer Autorität doch darüber wachen zu dürfen und zu müssen, ob eine bestimmte theologische Lehre noch mit der Lehre der Schrift und der Tradition übereinstimmt. Die Freiheit der theologischen Lehre ist begrenzt durch die Vorgaben, die jedem Theologie-Treiben gegeben sind; an die sich der Theologe und die Theologin, aber eben auch der Bischof treu halten müssen.
Beim Thema Religionsfreiheit wäre ferner zu bedenken: Wir leben in einer Zeit, in der vielleicht so viel und so intensiv Christen verfolgt werden wie nie zuvor. Damit ist im äußersten Sinn eine Einschränkung der Glaubensfreiheit gegeben. Ich entdecke in den Formulierungen des Schlussdokuments keinen Protest gegen die Beraubung der Religionsfreiheit von Christen in Nordkorea, aber auch in vielen islamischen Ländern. Heute innerkirchlich mangelnde Religionsfreiheit zu beklagen und Religionsfreiheit einzuklagen, ohne die Stimme zu erheben für die Opfer von handfester Christenverfolgung, ist meines Erachtens ein Hohn für alle, die gegenwärtig, etwa in islamischen Ländern, keinerlei Freiheit der Ausübung ihres christlichen Glaubens gewährt bekommen.
Und sollte das Thema „Sakramentenpastoral“, Ehelehre etc. mit gemeint sein, dann ist die durch das Einklagen innerkirchlicher Glaubensfreiheit angezielte „Liberalisierung“ ein Hohn gegenüber allen, die gerade auch für das christliche Eheideal den Märtyrertod auf sich genommen haben, der heilige Johannes der Täufer, der heilige Thomas Morus, um nur die wichtigsten zu nennen.
„Theologie und bischöfliches Lehramt“
Nur nebenbei sei gesagt, dass es eine Unterstellung ist, dass das bischöfliche Lehramt sozusagen von Hause aus Theologie-fern und ausschließlich auf die theologische Kompetenz von Fachtheologen angewiesen sei. Jeder Priester hat ein abgeschlossenes Theologiestudium, und die meisten Bischöfe sind promovierte Theologen, eine ganze Reihe auch habilitiert und haben etliche Jahre an Theologischen Fakultäten gelehrt. Und acht Jahre lang hatten wir sogar einen deutschen Theologie-Professor als Papst. Dessen Name, weder der bürgerliche noch der päpstliche, spielte bei der Münchener Tagung eine Rolle!
Zur Rolle der Bischöfe und ihres Lehramtes wird nun behauptet: „Das Zweite Vatikanum hat die Aufgabe eines pastoral verstandenen Lehramtes der Bischöfe, den Interpretationsprozess von Tradition und Erfahrung des Glaubens zu moderieren, modellhaft umgesetzt.“ Ich kann nicht sehen, wie sich diese behauptete „Selbstrelativierung“ in den Texten, in der Lehre des Zweiten Vatikanischen Konzils, niedergeschlagen hätte. Dass Bischöfe sich beraten lassen, ist eine Selbstverständlichkeit, und zwar aller Konzilien! Darin ein Alleinstellungsmerkmal des Zweiten Vatikanischen Konzils zu erkennen, widerspricht jeder kirchenhistorischen Erfahrung. Aber bislang haben die Konzils-Periti ihre Rolle in Demut und Bescheidenheit angenommen. Bestes Beispiel dafür ist Joseph Ratzinger, der spätere Papst Benedikt, der seine Beratertätigkeit für Kardinal Frings, die nachweislich sehr weit ging, in einem hohem Maße fast bis zur Selbstverleugnung in Schweigen gehüllt hat. Ich kann also in der Zusammenarbeit von Bischöfen und Theologen kein Spezifikum des Zweiten Vatikanischen Konzils sehen. Wohl aber hat das Konzil erstmals in der Geschichte der Lehrverkündigung eine sehr differenzierte Theologie des Bischofsamtes vorgelegt als die Fülle des apostolischen Dienstamtes mit der Aufgabe, erster Beter, erster Lehrer und erster Verkünder des Glaubens zu sein. Man lese nur Lumen gentium 24 bis 27. Mir selber zittern die Knie, in welch hohem Maße das Konzil das Lehramt der Bischöfe gestärkt hat und was dem Bischof an Verantwortung aufgeladen ist. Der Bischof verspricht bei der Weihe, das ihm anvertraute Gut des Glaubens zu schützen. Er steht mit seiner Existenz dafür ein. Wo und vor wem muss ein Theologe oder eine Theologin aufgestellte Hypothesen verantworten?
Die Theologie hat ihre Aufgabe in der Reflexion des Glaubens auf der Basis des vom Lehramt vorgelegten Glaubensgehaltes. Ein Musterbeispiel für die Zurückhaltung eines Theologen in Bezug auf seine Aufgabe ist der Lehrer von Joseph Ratzinger Prof. Gottlieb Söhngen. Er gehörte zu den deutschen Universitätstheologen, die im Vorfeld der Dogmatisierung der Leiblichen Aufnahme Marias in den Himmel 1948/49 in Gutachten die Nichtdefinierbarkeit aufgrund eines nicht hinreichenden Traditionsbefundes erklärten. Söhngen gehörte damit zur überwiegenden Mehrheit der deutschen Universitätstheologen. Ein besonders scharfer Gegner war Prof. Berthold Altaner. Aber auch Bernhard Poschmann hat ein ganz kritisches Gutachten vorgelegt. Von Söhngen wird erzählt, das man ihn, als man sich zur vorlesungsfreien Zeit nach dem Sommersemester 1950 verabschiedete, gefragt hat, was er denn mache, wenn der Papst in der Zwischenzeit das neue Dogma verkündet. Söhngen muss gesagt haben: Dann werde ich mich daran erinnern, dass die Weisheit der Kirche und ihr Glauben größer ist als die Weisheit eines kleinen Professors und ich werde mich selbstverständlich beugen und das neue Dogma anerkennen. So ist es dann ja auch in der Tat gekommen.[5] Am 1. November, an Allerheiligen 1950, hat der Papst – zum ersten und bisher letzten Mal übrigens – feierlich einen Glaubensinhalt zum verbindlichen Dogma erklärt. Ich übergehe nun, was etwa zur Frage „Reform kirchlicher Strukturen“ oder auch zur „Innerchristlichen Ökumene“ zu sagen wäre. Man fragt sich: Gibt es wirklich auch eine außerchristliche Ökumene? Hat sich die Rede von der „großen Ökumene“ im Sinne des Miteinanders der Religionen schon wie selbstverständlich durchgesetzt? Meines Erachtens muss man darin ein Element der Sprachverwirrung erkennen.
„Offenbarungsanspruch und Pluralität der Religionen.“
Ich möchte nur noch den meines Erachtens problematischsten Teil herausgreifen, der steht unter Nr. 7: „Offenbarungsanspruch und Pluralität der Religionen.“ In der Tat hat das Konzil in Dei Verbum, dem vielleicht wichtigsten und zentralen Dokument, den Offenbarungsbegriff bestimmt. Hier ist der wichtigste Beitrag von Joseph Ratzinger gegeben. Offenbarung ist nicht die Überlassung eines Buches, auch nicht nur die des Gesetzes oder Rechtweisung. Offenbarung ist das geschichtliche Ereignis der Selbstmitteilung Gottes, die in der Fleischwerdung des ewigen Sohnes vom Vater zu ihrem unüberbietbaren Höhepunkt gelangt ist. Offenbarung ist mehr als geschrieben steht. Offenbarung ist die Eröffnung eines Dialoges, der auf Seiten des Menschen den Glauben weckt. Erst im Glauben der Kirche kommt die Offenbarung zum Ziel: Offenbarung braucht einen Jemand, der ihr inne wird. Henri de Lubac hat die Offenbarungskonstitution das Meisterstück des Konzils genannt.
Die Schlusserklärung führt aus: „Das Konzil lehrt das theologische Verständnis von Offenbarung als Selbstmitteilung Gottes.“ Hier hätte unbedingt die christologische Mitte des Konzils zumindest auch namentlich genannt werden müssen! Und dann kommt sofort Kritik, die aber eine Kritik an der Philosophie ist. „Für die einschlägigen Texte fehlt allerdings bislang eine profunde Klärung der philosophischen Implikationen, über die die Anschlussfähigkeit an säkulare Diskurse sichergestellt werden kann. Zudem bedarf eine adäquate Lektüre dieser Texte einer Berücksichtigung der international hoch differenzierten Rezeptionen.“ Dafür, dass für das Verständnis dieses Textes noch nicht genügend philosophische Vorarbeiten geleistet seien, ist es dann aber auch wieder gewagt, wie in demselben Schlussbericht mit großer Selbstverständlichkeit das dialogische Offenbarungsverständnis von Dei Verbum als Argument in Stellung gebracht wird (vgl. Nr. 4). Hinsichtlich der philosophischen Desiderate kann man aber die Universitätsprofessorinnen und Universitätsprofessoren nur ermutigen: Entwickeln Sie die philosophischen Implikationen, helfen Sie mit, die Vernunft zu „entfesseln“ und die Philosophie in ihrer Metaphysik- und Gottfähigkeit neu zu begründen.
Aber die Sache ist vermutlich problematischer: Denn man weiß offenbar schon, dass etwas Grundstürzendes herauskommen wird. „Wir stehen dafür ein – heißt es nämlich weiter ‑, die interreligiösen Differenzen im Offenbarungsbegriff zu erforschen sowie den Religions- und Traditionsbegriff zu vertiefen.“ Dem kann ich nur zustimmen! Es wird sich zeigen, dass der Islam ein extrem informationstheoretisches Offenbarungsverständnis hat und als „Buchreligion“ im strengen Sinne gelten muss. Die östlichen Religionen gehören mehr der weisheitlichen Tradition an und beanspruchen gar nicht, auf Offenbarung zu antworten. Hier zeigt sich auch die Bedeutung des Gottesbildes. Der dreifaltige Gott ist, das hat u.a. Karl Rahner gezeigt, der Gott, der in seiner Offenbarung auch die Möglichkeitsbedingung des sich Offenbarenkönnens, aber auch die Möglichkeitsbedingungen der Annahme der Offenbarung mitoffenbart. Gänzlich unheimlich wird mir der Text, wenn er dann aber mit Überzeugung behauptet: Die Erforschung der interreligiösen Differenzen im Offenbarungsbegriff sowie die Vertiefung des Religions- wie des Traditionsbegriffes werde „zu einer grundlegenden Neubestimmung von Dogmatik und Fundamentaltheologie führen.“ Grundlegende Neubestimmung!? Was soll man sich darunter vorstellen? Wird es neue und andere Bezugsgrößen, Bezeugungsinstanzen, so genannte „loci theologici“ geben?
Und was soll schlussendlich die Aussage, ich zitiere noch einmal: „Das Verhältnis von Offenbarung und Religionen muss auf die Dimension der Humanität mit der Frage des religiösen Subjektseins in ihrem Zentrum geweitet werden.“ Man kann das wohlwollend interpretieren im Sinne der Regensburger Rede von Papst Benedikt. Die ist aber ganz auf der Basis der bisherigen Fundamentaltheologie und Dogmatik gehalten worden, und kann somit nicht als Veranschaulichung dienen. Oder, weniger wohlwollend, kann man das als Empfehlung des Religionspluralismus lesen mit der Verabschiedung jeden Wahrheitsanspruches und dem Geltenlassen allein des praktischen Kriteriums einer wie auch immer zu verstehenden und zu begründenden „Humanität“. Das aber ist die Abschaffung des Christentums.
Für eine starke Theologie
Dieser Befund macht mich umso besorgter um die gegenwärtige Theologie, als ich die Präsenz der wissenschaftlichen Theologie an den Universitäten für notwendig halte und als wesentlichen Ausdruck unserer abendländischen Wissenschaftskultur betrachte. Die Theologie ist nicht zufällig die erste der Fakultäten. Sie hat – zusammen mit der Philosophie – den vornehmsten Erkenntnisgegenstand, nämlich Gott, und als Theologie speziell die göttliche Offenbarung sowie deren Vermittlung und Implikationen. Und wer sonst als die Theologen – zusammen mit einer mutigen Philosophie – werden die Sensibilität für die ethischen Herausforderungen von Wissenschaft und Technik in einer globalisierten Welt wachhalten und zugleich Kriterien und Orientierung für verantwortungsvolles Handeln vermitteln? Hier besonders ist Interdisziplinarität gefordert. Und wo sonst als bei der Theologie sind Kompetenz und Sachverstand in den religiösen Menschheitsfragen, die keineswegs erledigt sind, sondern mit neuer Wucht weltweit auf den Plan treten? Nicht nur zum Zweck der Priesterausbildung braucht es die Theologie, sondern für alle anderen Wissensgebiete auch. Nicht zuletzt der in den kommenden Jahren wohl immer wichtiger werdende Dialog mit dem Islam braucht eine vitale Theologie, die sich freilich auf ihre Prinzipien und ihr Wesen besinnen muss. Ich werde mich leidenschaftlich für den Fortbestand der Theologischen Fakultäten nicht nur in Eichstätt, sondern auch an den anderen Standorten in Bayern einsetzen. Ich erwarte aber auch von der Theologie, dass sie wirklich Theologie sei.
Vgl. die Dokumentation auf: www.das-konzil-eröffnen.de [19.01.2016].
[2] Die Schlusserklärung des Internationalen Kongresses „Das Konzil ‚eröffnen‘“ ist online verfügbar auf: <link http: www.das-konzil-eröffnen.de schlusserklaerung>
www.das-konzil-eröffnen.de/schlusserklaerung
[19.01.2016].[3] Der Einladungstext ist online auf: <link http: www.das-konzil-eröffnen.de>
[19.01.2016].[4] Unter den Erstunterzeichnern sind 34 aktive Professorinnen und Professoren und unter den Mitunterzeichnern 44. Die restlichen 92 Personen sind emeritierte Professorinnen und Professoren sowie Vertreter des Mittelbaus und der Studierenden.
[5] Vgl. Joseph Ratzinger, Aus meinem Leben. Erinnerungen. Stuttgart 1998, 66.