Anordnungen im Zusammenhang mit dem Tod von Papst Franziskus und der Wahl des neuen Papstes

Hinweise an die Pfarreien


Regensburg, 22. April 2025

Regelungen im Zusammenhang mit dem Tod von Papst Franziskus und der Wahl des neuen Papstes finden Pfarreien der Diözese Regensburg in diesem Beitrag:

  1. Nach der Bekanntgabe des Todes durch die Medien kann sofort ein Trauergeläut von 10-15 Minuten erfolgen. Dazu läutet die jeweils größte/tiefste Glocke (kein volles Festgeläut). Am Tag nach Bekanntgabe des Todes hat in allen Kirchen im Anschluss an das Mittags-Angelus-Läuten ein Trauergeläut von 10-15 Minuten zu erfolgen. Dazu läutet die jeweils größte/tiefste Glocke (kein volles Festgeläut). 

  2. Bis zum Tag der Beisetzung des Heiligen Vaters einschließlich sollen alle Pfarrkirchen und kirchlichen Gebäude Trauerbeflaggung tragen. 

  3. Am Tag der Beisetzung des Heiligen Vaters (oder am nächstmöglichen Tag) soll eine Heilige Messe für den Hl. Vater gefeiert werden, wozu die Gläubigen besonders einzuladen sind.

  4. Alle Gläubigen, besonders die Priester und Diakone, sind gebeten, aus Dankbarkeit für den segensreichen Hirtendienst des Papstes seiner bei der Heiligen Messe zu gedenken, vor allem in den Fürbitten.

  5. Im Hochgebet der Heiligen Messe ist nach der Bekanntgabe des Todes und während der gesamten Sedisvakanz der Name des Papstes auszulassen.

  6. In allen Pfarrkirchen soll an einem für „Votivmessen“ geeigneten Tag, etwa am Tag des Beginns des Konklaves, die Messe „Für die Wahl eines Papstes“ (MB S. 1027 f.) gefeiert werden, wozu die Gläubigen ausdrücklich einzuladen sind.

  7. Alle Gläubigen, besonders die Priester und Diakone, mögen in den Tagen des Konklaves das Anliegen der Papstwahl in ihre Gebete einschließen und in diesem Sinne beten.

  8. Sobald die Wahl des neuen Papstes vollzogen und der Name des Gewählten durch die Medien bekannt ist, kann je nach Tageszeit ein Festgeläut von 10-15 Minuten mit allen Glocken erfolgen. Am Tag nach Bekanntgabe der Wahl des neuen Papstes hat in allen Kirchen im Anschluss an das Mittags-Angelus-Läuten ein Festgeläut von 10-15 Minuten mit allen Glocken zu erfolgen. 

  9. Im Hochgebet der hl. Messe ist ab der Bekanntgabe des neuen Papstes (vgl. can. 332 § 1 CIC) der Name des neu gewählten Papstes einzufügen, in den Fürbitten soll des Hl. Vaters und der Kirche in besonderer Weise gedacht werden.

  10. Am Tag der Amtseinführung des Papstes sind alle kirchlichen Gebäude festlich zu beflaggen.

  11. Die hl. Messe am Tag der Amtseinführung des Papstes oder der Hauptgottesdienst am darauffolgenden Sonntag ist als Dankgottesdienst zu feiern. Dabei ist in den Fürbitten des neuen Papstes und der Anliegen der Kirche zu gedenken. 

Fürbitten für eine gute Papstwahl

Gott und Vater aller Menschen, dein Sohn Jesus Christus hat uns nicht als Waisen in dieser Welt zurückgelassen. In dieser bedeutsamen Stunde der Kirche bitten wir dich:

  • Leite die Kardinäle unserer Kirche, dass sie in Verantwortung vor ihrem Gewissen und geführt vom Wirken des Heiligen Geistes den zum Papst wählen, dem Du das oberste Hirtenamt in deiner Kirche anvertrauen willst.
  • Schenke dem neu Gewählten in deiner Gnade Kraft und Mut, Ja zu sagen zum Dienst des Nachfolgers des hl. Petrus als Bischof von Rom und Obersten Hirten der ganzen Kirche.
  • Mache den Stellvertreter deines Sohnes auf Erden zu einem Hirten nach dem Herzen Jesu Christi, dass er allein nach deinem Willen und nach deiner Barmherzigkeit handle.
  • Bewahre alle Gläubigen der Kirche in der Treue zum Hl. Vater, damit durch sein Amt auch künftig die Einheit der Kirche gefestigt und die Brüder und Schwestern im Glauben gestärkt werden.

Guter Gott, schau auf die Kirche, für die dein Sohn sein Leben hingegeben hat, und steh ihr bei. Höre auf unser Gebet und erhöre unsere Bitten, die wir an dich richten durch Jesus Christus, deinen Sohn, unseren Herrn und Gott, der in der Einheit des Heiligen Geistes mit dir lebt und wirkt in alle Ewigkeit. Amen.



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