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Anerkennungsleistungen: Bistum Regensburg setzt Entscheidung der Deutschen Bischofskonferenz um

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Das Bistum Regensburg setzt die Entscheidung der Deutschen Bischofskonferenz vom März 2020 um, die bereits zur Anwendung gebrachten Anerkennungsleistungen zu erhöhen. Sie sollen Menschen erreichen, die als Minderjährige Opfer von Gewalt durch kirchliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wurden, ihre Ansprüche auf Schmerzensgeld oder Schadensersatz aber nicht mehr erfolgreich vor einem staatlichen Gericht einklagen können. Das ist dann der Fall, wenn die Beschuldigten verstorben oder Verjährungsfristen überschritten sind. Im Bistum Regensburg gibt es seit fast 10 Jahren dieses Anerkennungsverfahren für sexuelle Gewalt und seit einigen Jahren auch für massive körperliche Gewalt.

Werden Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter des Bistums Regensburg in einem staatlichen Verfahren verurteilt und erkennt ein richterliches Urteil dem Geschädigten ein Schmerzensgeld zu, muss die Täterin oder der Täter dafür aufkommen. Sollte sie oder er dazu aus bestimmten Gründen nicht in der Lage sein, kümmert sich das Bistum Regensburg um den Ausgleich der Zahlung. Das Bistum trägt jedoch keine Strafen, die vom Gericht verhängt werden.

 

Höhe der Anerkennungsleistungen

Wie bisher bemisst sich die Höhe der Anerkennungsleistungen an einem rechtsstaatlich üblichen und von der Kirche unabhängigen Rahmen. Maßstab sind die Schmerzensgeldzahlungen, die Gerichte in vergleichbaren Fällen festlegen. Weil die in Deutschland zuerkannten Schmerzensgelder zuweilen als zu gering kritisiert werden, richtet sich das Bistum Regensburg mit seiner erweiterten Regelung mindestens am oberen Bereich der Schmerzensgeldbeträge aus und geht auch darüber hinaus.

Die Entscheidung des Bistums Regensburgs wurde in enger Abstimmung und einmütig mit den Beratungsgremien getroffen, in denen auch Betroffene vertreten sind. Die Anerkennungsleistungen werden im Rahmen des Gesamthaushaltes aus den Erträgen der Kapitalanlagen der angelegten diözesanen Rücklagen gebildet. In den Jahren 2010 bis 2019 wurden über 4 Millionen Euro für Anerkennungsleistungen bereitgestellt. Ab Juli 2020 können Betroffene sexueller Gewalt bis zu 50.000 Euro und Betroffene massiver körperlicher Gewalt bis zu 12.500 Euro, wobei insgesamt eine Höchstsumme von 50.000 Euro gilt, erhalten. Die Auszahlung wird nicht mit einer neuerlichen Prüfung der bereits anerkannten Beschuldigungen verbunden.

 

Bischof Voderholzer: Wir wollen zu einer Heilung und Befriedung beitragen

Bischof Rudolf Voderholzer erklärt dazu: "Mir ist bewusst, dass auch die höhere Anerkennungsleistung das erlittene Unrecht nicht wiedergutmacht und dass das Leid nicht einfach verschwindet. Ich verbinde diesen Schritt mit der Hoffnung, dass Betroffene dies als Anerkennung Ihres Leids sehen können und als ein Zeichen unserer Bereitschaft annehmen, nach unseren Möglichkeiten zu einer Heilung und Befriedung beizutragen."

 

Wie geht das Bistum Regensburg mit Beschuldigungen gegen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter um?

Das Bistum Regensburg hat sich 2002 dazu verpflichtet, die Staatsanwaltschaft unverzüglich zu informieren, wenn ihm eine Körperverletzungs- oder Missbrauchsbeschuldigung gegen eine Mitarbeiterin oder einen Mitarbeiter bekannt wird. Damit entsprach das Bistum Regensburg den Leitlinien der Deutschen Bischofskonferenz, die seit 2002 bestehen und seither fortwährend weiterentwickelt und verbessert wurden.



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