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Regensburger Kirchengericht: Dr. Peter Stier offiziell Nachfolger von Domdekan Dr. Josef Ammer

Dank und Gottes Segen

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Regensburg, 18. September 2024

Im Rahmen einer Andacht in der Sailer-Kapelle des Regensburger Doms und einer Feier im Gasthaus Bischofshof hat Bischof Rudolf gestern, 17. September, die Amtsübergabe des Bischöflichen Offizials vollzogen: Prälat Dr. Josef Ammer wurde feierlich in den Ruhestand verabschiedet und sein Nachfolger in sein Amt eingeführt.

Bereits Anfang September hatte der neue Vorsteher des Kirchengerichts, Dr. Peter Stier, seinen Dienst angetreten. Gestern folgte seine offizielle Einführung und die Verabschiedung des scheidenden Amtsinhabers. Viele Mitarbeiter des Bischöflichen Konsistoriums, Mitglieder der Ordinariatskonferenz sowie Kollegen und Weggefährten beider waren gekommen, um diesen Anlass zu würdigen.

In der Sailer-Kapelle begrüßte Bischof Rudolf alle Anwesenden zur Andacht, in deren Mittelpunkt der Dank für die Charismen und Dienste der Kirche und das Gebet um geistliche Berufe stand. Bei der anschließenden Feier im Gasthaus Bischofshof hob er die besondere Rolle der Diözesanen Kirchengerichte hervor und würdigte die Dienste Prälat Ammers: „In Ihren vielfältigen und verantwortungsvollen Zuständigkeiten und Aufgaben haben Sie sich durch große Zuverlässigkeit, Fachkenntnisse, Akribie und Einsatzbereitschaft ausgezeichnet. Auf ihren fundierten Rat und die von ihnen erstellten Vorlagen konnte ich mich immer voll und ganz verlassen. (…) Von Herzen wünsche ich Ihnen stabile Gesundheit, Gottes Segen und kann für alle Ihre Dienste nur ein großes Vergelt’s Gott sagen!“, so der Diözesanbischof.

Anschließend stellte Bischof Rudolf den neuen Leiter des Kirchengerichts Dr. Stier vor, hieß ihn herzlichst willkommen und nutzte die Gelegenheit, allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Konsistorium für ihre wertvolle Arbeit zu danken.

Text: Silke Schötz

(SSC)

Im Mittelpunkt der Andacht stand der Dank für die Charismen und Dienste der Kirche und das Gebet um geistliche Berufe.

Domdekan Prälat Dr. iur. can. Josef Ammer, der 1954 in Regensburg geboren wurde, besuchte 1965-1974 das Bischöfliche Studienseminar Ober- bzw. (ab 1969) Westmünster in Regensburg und studierte 1974-1979 Katholische Theologie an der Universität Regensburg (mit Freisemestern 1976/77 an der Päpstlichen Universität Gregoriana Rom). Nach seinem Pastoraljahr in Weiden-St. Josef wurde er 1980 zum Priester des Bistums Regensburg geweiht. Nach Dienstjahren als Kaplan in Weiden-St. Konrad (1980-1984) und Präfekt des Bischöflichen Studienseminars in Weiden i.d.OPf. (1984-1989) folgte 1989-1993 ein Lizen­tiats- und Pro­mo­tionsstudium im Kirchenrecht an der Päpstlichen Universität Gregoriana in Rom mit einer Promotionsschrift „Zum Recht der Katholischen Universität“ (Doktorvater: Kardinal Peter Erdö, Erzbischof von Budapest). In den Jahren 1991-1998 war Ammer fester Mitarbeiter der Kongregation für das Katholische Bildungswesen im Vatikan (heute: Dikasterium für Kultur und Bildung), von 1993-1998 Vizerektor des Collegio Teutonico im Vatikan und Sekretär der dort ansässigen Erzbruderschaft zur Schmerzhaften Muttergottes. Nach seiner Rückkehr nach Regensburg wurde Dr. Ammer 1998 Domvikar und Vizeoffizial unter Offizial Dr. Max Hopfner († 2019) und nach dessen Eintritt in den Ruhestand 2006 Offizial des Bistums Regensburg. 2008 wurde er zum Domkapitular ernannt und seit Herbst 2021 ist er Domdekan. In den Jahren 2010-2020 bestellte ihn die Freisinger Bischofskonferenz zum Stiftungsvorstand der Stiftung Katholische Universität Eichstätt-Ingolstadt. Im Bistum war Josef Ammer viele Jahre Mitglied der Kommission für den Ständigen Diakonat, Beisitzer in der Schlichtungsstelle der Diözese Regensburg, Mitglied im Stiftungsrat der Hochschule für Katholische Kirchenmusik und Musikpädagogik, der Regensburger Domspatzen und zuletzt als Domdekan auch im Katharinenspitalrat. In verschiedenen diözesanen Selig- und Heiligsprechungscausen war er der Promotor iustitiae. Seit Februar 2017 ist Ammer 1. Vorsitzender des Vereins für Regensburger Bistumsgeschichte.

Der 1986 in Mainburg geborene Peter Stier studierte Theologie in Regensburg und Rom. Darauf folgte das Studium des Kirchenrechts am Klaus-Mörsdorf-Studium für Kanonistik in München, das er mit dem Doktorat abschloss. Nach seiner Priesterweihe 2017 wirkte Dr. Peter Stier als Kaplan drei Jahre in der Pfarrei St. Peter in Straubing und zwei Jahre in der Pfarreiengemeinschaft Kösching-Kasing-Bettbrunn. Bereits seit 2018 war er nebenamtlich auch am Bischöflichen Konsistorium Regensburg tätig, zuerst als Ehebandverteidiger, ab 1. November 2021 als Richter. Seit dem Jahr 2022 besuchte er Vertiefungskurse in Rom und arbeitete dort in der Disziplinarsektion des Dikasteriums für die Glaubenslehre mit.

Das Kirchengericht eines Bistums oder Bischöfliches Konsistorium ist Gericht erster Instanz. Die zweite Instanz ist das Metropolitangericht München und Freising und die dritte Instanz die Römische Rota. Jeder Bischof übt neben der gesetzgebenden und ausführenden Gewalt auch die richterliche Gewalt aus. Zwar ist der Bischof der oberste Gerichtsherr der Diözese, jedoch übt er diese Gewalt meist nicht persönlich aus, sondern bestellt einen Priester als Gerichtsvikar (Offizial) mit ordentlicher richterlicher Gewalt. Dieser ist unmittelbarer Stellvertreter des Bischofs in Gerichtssachen und bildet mit dem Bischof zusammen ein Gericht. Zu den Hauptaufgaben des Gerichtsvikars und seiner Behörde gehört die Durchführung von kirchlichen Gerichtsverfahren und die Vorbereitung von Selig- und Heiligsprechungsprozessen; für letztere besteht im Bistum Regensburg seit vielen Jahren eine eigene Abteilung des Konsistoriums. Ferner hat der Regensburger Bischof seinem Gerichtsvikar auch Aufgaben des Ordinarius (Bischof, Generalvikar) delegiert wie die Erteilung etwa von Dispensen bei Eheschließungen, die Zustimmung zur Aufnahme von Jugendlichen und Erwachsenen in die katholische Kirche durch Taufe und Konversion, die Wiederaufnahme nach einem Kirchenaustritt u. Ä.



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