Redebeitrag des Regensburger Bischofs Rudolf Voderholzer wurde bewusst verkürzt und verfälscht dargestellt
Verkürztes Bischofs-Zitat darf nicht mehr verwendet werden
Regensburg, 21. September 2023
Ein verkürztes und damit in das Gegenteil verkehrte Zitat von Bischof Dr. Voderholzer bei der 3. Synodalversammlung im Februar 2022 in Frankfurt/Main darf weder erneut ausgestrahlt noch in den Printmedien veröffentlicht werden. Der Regensburger Bischof hatte zuerst keine rechtlichen Schritte gegen die öffentliche Berichterstattung der „Tagesschau“ vom 3. Februar erwogen. „SWR“ und „WDR“ hatten 2023 den inhaltlich unrichtigen Beitrag jedoch wieder aufgegriffen. Gegen diese erneute Falschzitierung wurden rechtliche Schritte eingeleitet. Sowohl die öffentlich-rechtlichen Medien als auch die Süddeutsche Zeitung haben mittlerweile umfassende Unterlassungserklärungen abgegeben. Die unzutreffenden Beiträge wurden vollständig gelöscht und die Falschbehauptung über den Bischof aus den Beiträgen entfernt.
Der Regensburger Bischof Dr. Rudolf Voderholzer hatte auf der 3. Synodalversammlung im Februar 2022 eine Stellungnahme zum fehlerhaften Umgang mit Missbrauchsopfern in der Vergangenheit durch die Kirche abgegeben. Dabei hatte er auf die in den siebziger Jahren bestehenden Fehleinschätzungen durch die Strafrechtsreform von 1973 und durch die Sexualwissenschaften über die Schwere der Belastungen der Missbrauchsopfer durch die Missbrauchstaten einerseits und deren Aufklärung andererseits hingewiesen. Er schilderte in diesem Zusammenhang auch, dass sich die damaligen Verantwortlichen in der Kirche diesen Fehlbeurteilungen angeschlossen hätten, diese Fehler aber heute nicht mehr wiederholt werden dürften. Wörtlich hatte er zu den damaligen Fehlvorstellungen und der Haltung der damaligen Verantwortlichen in der Kirche erklärt:
„Und ich bin nicht bereit, heute diesen selben Fehler wieder zu begehen.“
Die Aussage des Bischofs war – möglicherweise auch verursacht durch eine kurze Unterbrechung durch die damalige Versammlungsleiterin – von verschiedenen Teilnehmern der Versammlung in dem Sinne missverstanden worden, dass der Bischof die damaligen Fehlvorstellungen in Wissenschaft und Kirche heute selbst noch teile und verteidige. Bischof Dr. Voderholzer hat auf die sofort geäußerte Kritik den Inhalt seines Beitrages und seine Distanzierung von den damaligen Auffassungen noch einmal ausdrücklich klargestellt und sich dafür entschuldigt, dass er von manchen Teilnehmern falsch verstanden worden sei.
Die „Tagesschau“ der „ARD“ hat noch am gleichen Tage in ihrer Hauptausgabe um 20:00 Uhr über diesen Vorfall auf der 3. Synodalversammlung mit einem Filmbeitrag berichtet und dabei den Redebeitrag des Bischofs unzulässig verkürzt. Durch diese unzulässige Verkürzung war ebenfalls der unzutreffende Eindruck erweckt worden, dass Bischof Dr. Voderholzer tatsächlich heute noch die Fehlvorstellungen aus den siebziger Jahren teilen und selbst vertreten würde. Im Anschluss an dieses falsche Zitat hatte der Tageschau Beitrag eine kritische Stimme einerseits und die anschließende Klarstellung des Beitrags von Bischof Dr. Voderholzer durch den Vorsitzenden der Deutschen Bischofskonferenz, Herrn Bätzing, gezeigt.
Bischof Dr. Voderholzer ist diesem Beitrag der „Tagesschau“ mit dem Falschzitat anschließend durch weitere Klarstellungen öffentlich entgegengetreten, hat jedoch gegen den verantwortlichen Norddeutschen Rundfunk bewusst keine rechtlichen Maßnahmen ergriffen, nicht zuletzt, um das Leid der Missbrauchsopfer nicht auch noch durch eine unnötige Diskussion über ein Missverständnis in einem Wortbeitrag des Bischofs zu vertiefen. Diese zurückhaltende und vorsichtige Vorgehensweise war zunächst erfolgreich und verhinderte weitere Verletzungen aller Beteiligten.
Ein gutes Jahr später haben jedoch der „SWR“ und der „WDR“ in einer Sendung über das Verhältnis zwischen den Frauen einerseits und der katholischen Kirche andererseits den damaligen und inhaltlich unrichtigen Tagesschau Beitrag aufgegriffen und das dort wiedergegebene verkürzte und damit verfälschte Zitat erneut gesendet. Dadurch haben die beiden Sender in aller Öffentlichkeit die unzutreffende Behauptung aufgestellt, Bischof Dr. Voderholzer hätte auf der damaligen Synodalversammlung die längst überholte These aus den siebziger Jahren selbst vertreten. Fast zeitgleich gab eine damalige Teilnehmerin der Synodalversammlung vom Februar 2022 ein Interview in der „Süddeutschen Zeitung“. Der Redakteur der Süddeutschen Zeitung behauptete dabei in einer Frage an diese Teilnehmerin ebenfalls, dass Bischof Dr. Voderholzer die längst überkommenen Vorstellungen aus den siebziger Jahren in seinem Beitrag selbst vertreten habe. Die Antwort der Teilnehmerin auf diesen unzutreffenden Frageinhalt bestätigte und bestärkte diese unzutreffende Behauptung des SZ-Redakteurs. Zudem musste Bischof Dr. Voderholzer feststellen, dass der unzutreffende Beitrag aus der „ARD-Tagesschau“ von Anfang Februar 2022 nach wie vor mit dem Falschzitat in der „ARD-Mediathek“ abrufbar war.
In dieser Situation war Bischof Dr. Voderholzer gezwungen, das über ihn in den Medien verbreitete, verkürzte und damit in das Gegenteil verkehrte Zitat zu korrigieren und die dazu erforderlichen rechtlichen Schritte einzuleiten. Zwischenzeitlich haben
- der „Norddeutsche Rundfunk“, auch in Vertretung für alle anderen Sendeanstalten der „ARD“ wegen der damaligen Tagesschau-Sendung,
- der „Südwestrundfunk“ und der „Westdeutsche Rundfunk“ wegen ihres Falschzitats des Dr. Voderholzer in ihrer Sendung über das Verhältnis zwischen katholischer Kirche und den Frauen,
- die „Süddeutsche Zeitung“ wegen ihrer Falschbehauptung in der Interviewfrage und
- die damalige Teilnehmerin an der damaligen Synodalversammlung wegen ihrer inhaltlichen Bestätigung der Falschaussage in der Frage der „Süddeutschen Zeitung“
jeweils umfassende Unterlassungserklärungen abgegeben und sich bei Meidung von Vertragsstrafen verpflichtet, das über Bischof Dr. Voderholzer kursierende Falschzitats nicht erneut aufzustellen. Alle von Bischof Dr. Voderholzer dazu aufgeforderten Medien haben ihre unzutreffenden Beiträge entweder vollständig gelöscht oder die Falschbehauptung über den Bischof aus den Beiträgen entfernt.
(SG)