Pressemitteilung zu den Flüchtlingen im Pfarrheim St. Emmeram

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Gestern haben sich von der Pfarrheim-Gruppe 14 Personen, die aus dem Kosovo stammen, zurück in ihre Wohnungen in zwei Gemeinschaftsunterkünfte (GU) in Regensburg begeben. Die Nachfragen und Nachforschungen haben ergeben, dass keine dieser Personen unmittelbar von einer Rückführung in das Herkunftsland bedroht ist, da sie entweder noch im Asylverfahren sind oder deren Aufenthalt wegen eines Rückführungshindernisses derzeit geduldet ist. Diese 14 Personen erhalten die üblichen staatlichen Leistungen (Taschengeld, Essen, Krankenversicherung), die schulpflichtigen Kinder gehen in die Schule (und taten dies auch während des „Aufenthalts“ im Dom oder im Pfarrheim).

Diese Teilgruppe hat von Beginn der Protestaktion im Dom an in der Gemeinschaftsunterkunft - nicht im Domvorraum - übernachtet und hätte mit einem weiteren Aufenthalt im Pfarrheim die Fortsetzung der staatlichen Hilfen verwirkt. Daher hat sie sich entschlossen, ganz in den GU´s zu verbleiben. Sie kann dies ohne Nachteile im Hinblick auf die vergangene Woche tun, die Versorgung im Pfarrheim ist für diese Personen jedoch nicht nötig.

Die übrigen 31 Personen im Pfarrheim, die aus dem Kosovo und aus Albanien stammen, kommen aus der Aufnahme- und Rückführungseinrichtung (ARE) in Manching bei Ingolstadt (20 Personen) und aus einer Einrichtung in Ehingen (Alb-Donau-Kreis, Baden-Württemberg, 10 Personen), sowie aus Karlsruhe (eine Person).

Von diesen 31 Personen sind lediglich drei Erwachsene unmittelbar von einer Abschiebung bedroht („vollziehbar ausreisepflichtig“). Die Aussage des Initiators der Protestaktion, Isen Asanowski, gegenüber der Öffentlichkeit, alle 45 Personen seien akut von Abschiebung bedroht und warteten täglich auf das Ankommen der Polizei, ist daher falsch. Herr Isen Asanowski ist übrigens am vergangenen Samstag nach der Demonstration abgereist.

Die übrigen 28 der 31 Personen sind entweder noch im Asylverfahren oder es besteht ein Hinderungsgrund für die Abschiebung. Der kurzfristige Schulbesuch der schulpflichtigen Kinder dieser Restgruppe ist aufgrund der vollen Übergangsklassen in der Stadt Regensburg laut Verantwortlichen des Schulamts leider nicht möglich und aufgrund der bevorstehenden Ferien auch nicht sinnvoll.

Eine medizinische Untersuchung der Kinder fand bereits vor einer Woche im Domvorraum statt und brachte keine neuen Erkenntnisse. Ein Kind musste zwischenzeitig in einem Regensburger Krankenhaus behandelt werden, ein weiteres wird vielleicht noch einen kurzen Aufenthalt im Krankenhaus benötigen. Den Erwachsenen im Pfarrheim wurde am Dienstagnachmittag durch einen Arzt und eine Ärztin des Caritas-Krankenhauses eine Untersuchung angeboten, die nur sehr sporadisch in Anspruch genommen wurde. Für akuten Bedarf sind Kontaktdaten hinterlegt worden.

Die Erkenntnisse der juristischen und medizinischen Klärungen sind aufschlussreich. Die politischen Forderungen der Gruppe („Bleiberecht für alle“) betreffen jedoch nicht den Kompetenzbereich der Kirche. Auch für ein Kirchenasyl sind die Voraussetzungen weiterhin nicht gegeben. Wir bleiben daher im Gespräch mit der Gruppe.



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