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Pfarrgemeinderatswahl im Bistum Regensburg

130.000 Gläubige geben ihre Stimme ab

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Am vergangenen Sonntag, 20.03.2022, fanden in der Diözese Regensburg die Pfarrgemeinderatswahlen statt, die unter dem Motto „Christ sein – Weit denken – Mutig handeln“ standen. Es wurde zur Kandidatur aufgerufen, um mutig und bestimmt die Botschaft des Evangeliums in die Welt zu tragen und sich für eine lebendige Pfarrgemeinde einzusetzen. Dabei solle man neue Ideen entwickeln und weit denken.

Die Pfarrangehörigen waren aufgerufen, die Pfarrgemeinderäte mit ihrer Stimme den Auftrag für dieses Amt zu geben. Laut dem vorläufigen Endergebnis vom 22.03.2022 haben 130.561 Wählerinnen und Wähler ihre Stimme abgegeben. Zur Wahl waren knapp 975.000 Gläubige ab 14 Jahren aufgerufen. Das bedeutet eine Wahlbeteiligung von 13,4% für das gesamte Bistum. Gegenüber dem Jahr 2018 ist hier ein Rückgang um 1,4 Prozentpunkte zu verzeichnen.

Die Wahlbeteiligung reicht von 2,3% in relativ großen Stadtpfarreien bis zu 68% in kleinen Landpfarreien. In 159 Pfarreien wurde die Wahl als Allgemeine Briefwahl durchgeführt, so dass alle Wahlberechtigten die Stimmzettel zugestellt wurden (2018: 86 Pfarreien). Dies war vor allem auch der Corona-Pandemie bedingt, da etliche Pfarreien die Ansteckungsrisiken minimieren wollten. Die hohe Wahlbeteiligung bei Allgemeiner Briefwahl zeigt, dass auch vielen unregelmäßigen Kirchgängern die Arbeit der Pfarrgemeinderäte und eine lebendige Pfarrei ein Anliegen ist.

Insgesamt wurden 5.495 Personen in die Pfarrgemeinderäte gewählt, was einen Rückgang um 575 Personen bedeutet. Wie bei Vereinen und Verbänden ist es schwieriger geworden, Kandidatinnen und Kandidaten zu finden, die sich über einen längeren Zeitraum zum Engagement verpflichten. Die Ehrenamtlichen haben sich mit der Wahlannahme verpflichtet, sich für vier Jahre aktiv in der Pfarrei zu beteiligen. Der Frauenanteil liegt bei 64,3%, was gegenüber 2018 eine Steigerung um 3,4 Prozentpunkte bedeutet. Der Trend, dass sich prozentual immer mehr Frauen im Pfarrgemeinderat engagieren, hat sich eindeutig verstetigt.

Bei der Wahlbeteiligung setzt sich der leichte Rückgang fort. Dieser konnte nicht durch den Einsatz von Allgemeiner Briefwahl, die durchweg zu einer höheren Wahlbeteiligung führt, ausgeglichen werden. Bei Pfarreien, die die Wahl nur in Präsenz durchführten, ist der Rückgang erheblich. Die Wählerinnen und Wähler kommen hier fast nur aus den Reihen der Gottesdienstbesucher. Da diese Zahl wg. Corona sehr stark zurückgegangen ist, ist hier eine niedrigere Wahlbeteiligung die logische Konsequenz.

Die gewählten Pfarrgemeinderäte haben nun für die kommenden vier Jahre den Auftrag sowohl als Beratungsgremium des Pfarrers zu wirken als auch die gesamte Seelsorgstätigkeit in der Pfarrei zu fördern. Bei den konstituierenden Sitzungen, die in den nächsten Wochen stattfinden, können pro Pfarrgemeinderat noch bis zu drei weitere Personen berufen werden, um nichtrepräsentierte Gruppen einzubinden. In den meisten Pfarreien werden auch Sachausschüsse zu bestimmten Themen gegründet, in dem auch Interessierte mitarbeiten können. Bei Pfarreiengemeinschaften, die einen gemeinsamen Seelsorger haben, werden oftmals für die einzelnen Seelsorgsorte Ortsausschüsse gegründet.

Regensburg, 22.03.2022

Manfred Fürnrohr, Geschäftsführer Diözesane Räte



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