Oberroning: Fakten zum Bildbericht
Die Bildzeitung veröffentlichte am 4. März einen Bericht über einen Missbrauchsfall aus den 70er Jahren. Im Nachgang fragte die Zeitung beim Bistum Regensburg nach den Fakten. Da der Beschuldigte dem Orden der Missionare von Mariannhill angehört, hat es die Ordensleitung übernommen, den Hergang zu schildern.
Hier ist der <link www.bild.de news inland news-inland missbrauchs-opfer-kirche-zahlte-mir-5000-eurodamit- _blank external-link-new-window der>Bericht der Bildzeitung und im Folgenden der Bericht des Ordens:
Stellungnahme der Leitung der Deutschen Provinz der Missionare von Mariannhill
Im Jahr 2014 beschuldigte ein Mann ein Mitglied unserer Gemeinschaft, eine Straftat gegen sein sexuelles Selbstbestimmungsrecht begangen zu haben. Die Straftat habe Ende der 70er Jahre stattgefunden. Die Information erreichte die Leitung der Deutschen Provinz unseres Ordens.
Nach Maßgabe der Leitlinien der Deutschen Ordensoberenkonferenz (DOK) für den
Umgang mit sexuellem Missbrauch informierte der beschuldigte Mitbruder die Staatsanwaltschaft Würzburg über die Beschuldigung. Die Staatsanwaltschaft eröffnete ein Ermittlungsverfahren gegen ihn, das im Dezember 2014 gemäß § 170 Abs. 2 StPO eingestellt wurde.
Daraufhin beauftragte der Orden den externen Missbrauchsbeauftragten, einen Psychologen, die Beschuldigung aufzuklären und aufzuarbeiten. Ein externer Rechtsanwalt sollte darüber hinaus in dem Fall ermitteln. Gleichzeitig wurde die zuständige Kommission der Deutschen Bischofskonferenz informiert und gebeten, eine Empfehlung auszusprechen über die gebotene Höhe einer materiellen Anerkennungsleistung. In der Regel soll sie deutlich über den Entschädigungszahlungen liegen, die deutsche Gerichte in vergleichbaren Fällen nach einem Urteilsspruch angeordnet haben.
Die Beauftragten beendeten ihre Arbeit, als der beschuldigende Mann ebenfalls im Dezember 2014 anbot, „einen formellen Schlussstrich unter die Angelegenheit zu ziehen“ und gegen eine zeitnahe Zahlung von € 5.000 zu vereinbaren, „keine zivilrechtlichen oder publizistischen Schritte einzuleiten“.
Der Orden nahm den Vorschlag an. Dabei war uns wichtig, der Beschuldigung zu glauben. Es ging uns um Genugtuung für den Geschädigten, um Anerkennung seines Leids und darum, dass der beschuldigte Bruder Verantwortung übernimmt für seine Tat. Der „Verzicht auf weitere Schritte“ war für uns unwichtig.
Deshalb hält die Vereinbarung auch ausdrücklich fest, dass zwischen Anerkennungsleistung und Verzichtserklärung kein Zusammenhang bestehe. Der Verzichts-Passus wurde ausschließlich belassen, weil er der Vorgabe des Geschädigten entsprach. Aus unserer Sicht war der Fall öffentlich, als die Staatsanwaltschaft eingeschaltet worden war. Die Verzichtserklärung war faktisch überflüssig. Vergleichbare Erklärungen gibt es sonst nicht.
Dem beschuldigten Mitbruder wurde untersagt, in Zukunft Aufgaben zu übernehmen, die ihn in Kontakt mit Kindern oder Jugendlichen bringen würden. Die Anerkennungsleistung beglich der Orden aus eigenen Mitteln. Dabei wurde weder auf Kirchensteuer- noch auf Spendenmittel zurückgegriffen. Der Beschuldigte wurde in Rom von der zuständigen vatikanischen Kommission verhört. Ein kirchenrechtliches Verfahren wurde nicht eröffnet, weil der Mitbruder nicht dem Klerusstand angehört, also weder Priester noch Diakon ist.
Der beschuldigte Bruder hielt sich zum Tatzeitpunkt am mutmaßlichen Tatort auf, weil er von dort stammt, dort aufgewachsen und dort bekannt ist. Er hielt sich dort nicht aus „dienstlichen“ Gründen, also nicht im Auftrag des Ordens auf. Er war auch zu keinem Zeitpunkt für das Bistum Regensburg tätig. Deshalb sah der Orden nicht die Dringlichkeit, das Bistum Regensburg über die Beschuldigung und ihre Aufarbeitung zu informieren.
Maria Veen, 6. März 2019
Pater Dr. Hubert Wendl
CMM Geschäftsführender Provinzial