News Bild Ministerrat beschließt final EU-Lieferkettengesetz

Ministerrat beschließt final EU-Lieferkettengesetz

Misereor fordert ambitionierte Umsetzung in Deutschland

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Aachen, 24. Mai 2024

Nach einem über zweijährigen Verhandlungsprozess hat der Ministerrat der EU heute endgültig das europäische Lieferkettengesetz beschlossen. Misereor begrüßt den Beschluss als einen Paradigmenwechsel zur Nachhaltigkeit in der europäischen Außenwirtschaftspolitik. Zugleich fordert Misereor eine zügige und ambitionierte Umsetzung der EU-Richtlinie in deutsches Recht. 

Über drei Jahre hatte sich Misereor gemeinsam mit der Initiative Lieferkettengesetz für die EU-Richtlinie eingesetzt. „Die heutige Entscheidung ist ein großer Erfolg für die europäische Zivilgesellschaft, vor allem aber für Menschen, die von Vertreibung, Ausbeutung, Repression oder Umweltzerstörung betroffen sind“, erklärt Pirmin Spiegel, Hauptgeschäftsführer von Misereor. „Diese erhalten vor Zivilgerichten in Europa jetzt eine reale Chance auf Wiedergutmachung, wenn europäische Unternehmen gegen ihre Sorgfaltspflichten verstoßen und dadurch Schäden verursachen.“ Darüber hinaus würden die Beteiligungsrechte von Betroffenen und zivilgesellschaftlichen Organisationen bei der Umsetzung von Sorgfaltspflichten sowie die Umweltaspekte gegenüber dem deutschen Lieferkettengesetz deutlich gestärkt.

„Zügige und ambitionierte Übertragung der EU-Richtlinie ist notwendig“

Pirmin Spiegel kritisiert zugleich die heutige Enthaltung der Bundesregierung im Rat sowie die jüngste Forderung der FDP, das deutsche Lieferkettengesetz auszusetzen. Ebenso lehnt Spiegel die von Wirtschaftsminister Robert Habeck angeregte „Verschlankung“ des deutschen Gesetzes ab. „Dringend notwendig ist eine zügige und ambitionierte Übertragung der europäischen Richtlinie in das deutsche Lieferkettengesetz.“ Die EU-Richtlinie gebe dazu einen Mindeststandard vor, der vollumfänglich umgesetzt werden müsse.

Der Misereor-Geschäftsführer fordert zugleich, den aktuellen Anwendungsbereich des deutschen Gesetzes auf Unternehmen ab 1.000 Mitarbeitenden zu erhalten. Die in der EU-Richtlinie vorgesehene zusätzliche Umsatzschwelle von einem Jahresumsatz über 450 Millionen Euro hätte zur Folge, dass die Anzahl der in Deutschland erfassten Unternehmen von derzeit etwa 4.500 je nach Schätzung auf 800 bis 1.500 reduziert würde. „Über 3.000 Unternehmen nachträglich aus der Verantwortung für Menschenrechte und die Umwelt zu entlassen, wäre politisch wie auch rechtlich problematisch“, so Spiegel. Art. 1.2. der EU-Richtinie verbietet explizit, einen bereits bestehenden Schutz für Umwelt und Menschenrechten abzuschwächen.

Text: Misereor

(kw)

Weitere Infos

Eine gemeinsame Kurzbewertung der Initiative Lieferkettengesetz zu den Stärken und Schwächen des verabschiedeten EU-Lieferkettengesetzes



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