Cornelia Kaminski

Leihmütter: Lebensrechtlerin Cornelia Kaminski im Gespräch

Wer verdient da eigentlich?


Augsburg / Regensburg, 30. Juli 2026

Aufgrund der Leihmuttergeschäfte des CDU-Politikers Jens Spahn und seines homosexuellen Partners wurde die Debatte um das ethisch komplexe Thema neu entfacht. CNA Deutsch sprach deshalb mit Cornelia Kaminski, der Vorsitzenden der „Aktion Lebensrecht für Alle“ (ALfA), die sich schon seit Jahren gegen Leihmutterschaft einsetzt und umfassend über die Probleme informiert.

In der Debatte um Leihmuttergeschäfte scheinen die Leihmütter selbst aus der Debatte ausgeschlossen. Welche Art von Frauen lässt sich darauf ein, ihren Körper für eine Leihmutterschaft zu Verfügung zu stellen?

Die Antwort ist einfach, wenn man sich die Länder anschaut, in denen Leihmutterschaft boomt: Ukraine, Georgien, Mexiko, Kolumbien, zusehends auch afrikanische Länder. Es sind arme Frauen, die damit Geld für den Lebensunterhalt der Familie verdienen. Leihmütter haben grundsätzlich schon mindestens ein eigenes Kind.

Es geht also wirklich um Geld?

Von statistischen Erhebungen aus den USA wissen wir, dass Leihmütter das Geld oft brauchen, um Kredite abzubezahlen. Es gibt keine reichen Frauen, die für arme Frauen ein Kind austragen, wir können also häufig von einem finanziellen Machtgefälle ausgehen. Selten sind Frauen bereit, für Freunde oder Verwandte ein Kind auszutragen, und dabei vollständig auf eine finanzielle Entschädigung zu verzichten. Man kann in solchen Fällen davon ausgehen, dass ein nicht unerheblicher psychischer Druck auf diese Frauen ausgeübt wurde.

Jens Spahn hatte mit seinem homosexuellen Partner ein Leihmuttergeschäft in den USA abgeschlossen. Es ist von sechsstelligen Beträgen die Rede, die für solche Geschäfte fließen. Was wird davon alles bezahlt?

Man kann in den USA davon ausgehen, dass zwischen 160.000 und 180.000 Euro bezahlt werden müssen, in manchen Bundesstaaten ist je nach Paketlösung auch eine Summe von über 200.000 Euro möglich. Das Geld wird genutzt für Vermittlungsgebühren (Agenturkosten), Rechtsberatung (Anwälte), Medikamente, IVF-Verfahren und Embryonentransfer (Kliniken), Versicherungen und für die Leihmutter, die je nach Staat und Vertrag zwischen 15.000 und 50.000 Euro bekommen kann.

Wie viel landet am Ende überhaupt bei der Leihmutter?

Als Faustregel gilt: Je ärmer das Land, in dem das Verfahren durchgeführt wird, desto günstiger ist es, und desto weniger erhält die Frau für ihren Dienst. In der Ukraine sind Kinder per Leihmutterschaft schon für 50.000 Euro zu haben, die Frauen bekommen dort ca. 15.000 Euro. Das alles sind ungefähre Angaben, entscheidend ist immer, was die Vertragspartner aushandeln. Grundsätzlich wird beim schwächsten Glied in der Kette gespart: Der Preis für die Leihmutter wird gedrückt, wenn die Bestelleltern sparen wollen.

Welche Unterschiede bestehen zwischen der kommerziellen und der sogenannten altruistischen Leihmutterschaft? 

Bei kommerzieller Leihmutterschaft wird die Frau bezahlt. Bei der altruistischen Leihmutterschaft verzichtet sie auf eine Bezahlung, sie trägt aus reiner Nächstenliebe für andere das Kind aus. Alle anderen Beteiligten verdienen natürlich trotzdem: Die IVF-Klinik, die Pharmaindustrie, die Anwälte. Insofern ist es Augenwischerei davon zu sprechen, dass das keine kommerzielle Leihmutterschaft sei, denn auch dieses Verfahren befeuert den Reproduktionsmarkt, und macht ein Teil der Beteiligten Gewinne.

Und spielen diese Unterschiede für die ethische Bewertung eine Rolle?

Für die ethische Bewertung des Verfahrens selbst spielt es in meinen Augen keine entscheidende Rolle, ob das Verfahren altruistisch oder kommerziell genannt wir. Man könnte allenfalls argumentieren, dass die altruistische Leihmutterschaft noch verwerflicher ist als die kommerzielle, weil hierbei die Gutmütigkeit und Barmherzigkeit einer Frau ausgenutzt wird, die ihre körperliche und seelische Gesundheit und die des Kindes, das sie austrägt, riskiert, um anderen Menschen einen Gefallen zu tun. Wer eine Cousine, Schwester, Freundin darum bittet, dies zu tun, handelt unfassbar egozentrisch und rücksichtslos, er nutzt jemanden, der ihm nahesteht, wie einen Brutkasten. Ich kenne Berichte von Frauen, die das getan haben und an den Folgen psychisch zerbrochen sind.

Was halten Sie vom italienischen Modell, das italienische Staatsbürger auch dann bestraft, wenn sie Leihmuttergeschäfte im Ausland vornehmen?

Das ist ein Modell, das wir in Deutschland auch einführen sollten. Italienische Paare, die im Ausland eine Leihmutter nutzen, können nun nach italienischem Recht mit bis zu zwei Jahren Haft und hohen Geldstrafen belegt werden. Das Gesetz schließt damit eine frühere Grauzone, in der Auslandsfälle praktisch möglich waren, obwohl Leihmutterschaft im Inland bereits verboten war – und diese Situation haben wir ja in Deutschland, wie Jens Spahn und Hendrik Streeck gezeigt haben.

Und es wird ja sogar Werbung gemacht…

Wir müssen diese Gesetzeslücke schließen. Aus einschlägigen Internetforen ist bekannt, wer alles per Auslandsvermittlung Leihmutterschaftsdienste in armen Ländern in Anspruch nimmt und sich anschließend die Elternschaft in Deutschland anerkennen lässt: Diese Menschen werden von den Agenturen nur daraufhin überprüft, ob sie auch zahlungsfähig sind. Ob sie sich als Eltern eignen, wird nicht gefragt. Trotz des Verbots hier können Messen wie „Wish for a baby“ oder „Men having babies“ in Köln und Berlin mehrmals jährlich für Leihmutterschaftsvermittlung werben. Auch das zeigt, dass unsere Gesetze nicht vor dieser menschenverachtenden Praxis wirksam schützen. Das muss aufhören.

Welche Konsequenzen hat es für Kinder, aus Leihmuttergeschäften hervorzugehen und sozusagen bei fremden Personen auszuwachsen? Wie unterscheidet sich das von der Lage adoptierter Kinder?

Leihmutterschaftsverfahren sind immer IVF-Verfahren, in den meisten Fällen auch solche, bei denen die Eizellspenderin nicht dieselbe Frau ist, die das Kind austrägt. Das ist mit erheblichen gesundheitlichen Risiken für die Frauen verbunden, die sich auch auf das Kind auswirken: Wir sprechen von erhöhten Entzündungsrisiken, Fehlgeburtsraten, Frühgeburten. Schon der Entstehungsprozess bringt also medizinische Risiken mit sich.

 Gibt es hierzu schon wissenschaftliche Studien?

Es gibt sehr gute Erkenntnisse aus der Adoptionsforschung dazu, wie sich Kinder, die ohne ihre Mutter aufwachsen, entwickeln. Die sehr frühe Trennung von der leiblichen Mutter ist mit Bindungs-, Verlust- und Identitätsfragen verbunden. Psychische Risiken betreffen also vor allem spätere Bindungsunsicherheit oder Verhaltensauffälligkeiten. Das Risiko steigt besonders, wenn vor der Adoption Stress, Vernachlässigung oder medizinische Belastungen vorlagen. Dies ist bei Leihmutterschaft der Fall: Das Verfahren ist psychisch und physisch sehr belastend für die Leihmutter. Sie darf zudem keine Bindung zum Kind aufbauen, das sie austrägt – sie muss es emotional vernachlässigen. Die doppelt fremde DNA des Kindes führt zu Abstoßungsreaktionen, die mit Immunsuppressiva therapiert werden.

Die Situation der Leihmutterschaftskinder ist schlecht erforscht, es gibt nur wenige Studien dazu, und die, die es gibt, haben gravierende methodische Mängel, wie z. B. eine ausgesprochen niedrige Fallzahl. Es scheint kein großes Interesse daran zu geben, das Schicksal von Kindern aus Leihmutterschaft valide und umfassend zu erforschen.

Wie kann man im Sinne des Kindeswohls am besten mit den völlig unverschuldet aus chaotischen ethischen Situationen entstandenen Babys umgehen?

Wir sollten grundsätzlich von dem Gedanken geleitet sein: Erst das Kind. Was braucht es, um gesund und glücklich heranwachsen zu können? Bei Leihmutterschaftsverfahren, die im Ausland durchgeführt werden, kann der deutsche Staat die Feststellung der Elternschaft anerkennen, die der Staat beurkundet hat, in dem das Kind geboren wurde. Er muss es aber nicht.

Bei Adoptionsverfahren prüfen die Behörden sehr gründlich, ob sich die Bewerber als Eltern eignen – diese Prüfung sollte auch in Deutschland stattfinden, bevor automatisch Elternschaftsverhältnisse anerkannt werden, die in Deutschland nicht möglich wären. Bei begründeten Zweifeln sollte das Kind nicht den Bestelleltern zugesprochen werden, sondern an eine Pflegefamilie oder ein adoptionswilliges Paar, das den Anforderungen entspricht. Auch wenn die Bestelleltern viel Geld dafür bezahlt haben, ein Kind zu produzieren: Es gehört ihnen nicht. Es gehört sich selbst, und es ist die Aufgabe des Staates, es zu schützen. 

Die „Aktion Lebensrecht für Alle“ ist eine Lebensschutz-Organisation. Normalerweise verbindet man mit Lebensschutz das Thema Abtreibung, in den letzten Jahren vermehrt auch die Frage nach assistiertem Suizid oder Beihilfe zum Selbstmord.

Dafür gibt es viele gute Gründe. Das Recht auf Leben ist das erste und wichtigste Menschenrecht – ohne dieses Recht sind alle anderen sinnlos. Insofern ist die ALfA schon immer eine Menschenrechtsorganisation gewesen, die Achtung der Menschenwürde ist die Grundlage für unser Handeln.

Wie passt Leihmutterschaft da mit hinein?

Bei Leihmutterschaftsverfahren wird die Würde der betroffenen Menschen mit Füßen getreten. Sie machen Frauenkörper zu Produktionsstätten und Kinder zur Ware. Beiden wird die Würde genommen – genau wie bei Abtreibungen auch. Hinzu kommt: IVF-Verfahren – und das ist stets die Grundlage für Leihmutterschaft – sind mit der Vernichtung zahlloser Embryonen verknüpft. Eltern, die ein Kind im Wert eines Eigenheims im Ausland bestellen, möchten zudem ein fehlerfreies Kind. Babys mit Behinderungen werden abgetrieben.

Und ganz pragmatisch ist es oft so, dass wir sehen, wie durch Vorstöße aus Politik und Gesellschaft die Menschenwürde in Gefahr gerät, relativiert zu werden. Ich halte nicht so viel davon zu sagen: „Man müsste jetzt mal aktiv werden.“ Das Motto der ALfA ist eher: „Wir müssen aktiv werden – auf geht’s.“ Ich bin sehr dankbar für die vielen großartigen Unterstützer, die uns das immer wieder ermöglichen.

Die Fragen stellte Martin Bürger.

Text: CNA Deutsch

(sig)



Nachrichten