News Bild Langjähriger Offizial des Bischöflichen Konsistoriums, Domdekan Dr. Josef Ammer geht in den Ruhestand, Dr. Peter Stier tritt Nachfolge an
Langjähriger Offizial des Bischöflichen Konsistoriums, Domdekan Dr. Josef Ammer geht in den Ruhestand, Dr. Peter Stier tritt Nachfolge an

Wechsel an der Spitze des Kirchengerichts

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Regensburg, 5. Juli 2024

Nach 18 Jahren als Offizial des Bistums Regensburg verabschiedet sich Domdekan Dr. Josef Ammer in den Ruhestand. Sein Nachfolger wird ab dem 1. September 2024 Dr. Peter Stier.

Der 1986 in Mainburg geborene Peter Stier studierte Theologie in Regensburg und Rom. Darauf folgte das Studium des Kirchenrechts am Klaus-Mörsdorf-Studium für Kanonistik in München, das er mit dem Doktorgrad abschloss. Nach seiner Priesterweihe 2017 wirkte Dr. Peter Stier als Kaplan drei Jahre in der Pfarrei St. Peter in Straubing und zwei Jahre in der Pfarreiengemeinschaft Kösching-Kasing-Bettbrunn. Bereits seit 2018 war er nebenamtlich auch am Bischöflichen Konsistorium Regensburg tätig, zuerst als Ehebandverteidiger, ab 1. November 2021 als Richter. Seit dem Jahr 2022 besuchte er Vertiefungskurse in Rom und arbeitete dort in der Disziplinarsektion des Dikasteriums für die Glaubenslehre mit. Am 1. September 2024 übernimmt er die Nachfolge von Dr. Josef Ammer.

Nach 18 Jahren als Offizial verabschiedet sich Domdekan Prälat Dr. iur. can. Josef Ammer in den Ruhestand. Ammer, der 1954 in Regensburg geboren wurde, besuchte 1965-1974 das Bischöfliche Studienseminar Ober- bzw. (ab 1969) Westmünster in Regensburg und studierte 1974-1979 Katholische Theologie an der Universität Regensburg (mit Freisemestern 1976/77 an der Päpstlichen Universität Gregoriana Rom). Nach seinem Pastoraljahr in Weiden-St. Josef wurde er 1980 zum Priester des Bistums Regensburg geweiht. Nach Dienstjahren als Kaplan in Weiden-St. Konrad (1980-1984) und Präfekt des Bischöflichen Studienseminars in Weiden i.d.OPf. (1984-1989) folgte 1989-1993 ein Lizen­tiats- und Pro­mo­tionsstudium im Kirchenrecht an der Päpstlichen Universität Gregoriana in Rom mit einer Promotionsschrift „Zum Recht der Katholischen Universität“ (Doktorvater: Kardinal Peter Erdö, Erzbischof von Budapest). In den Jahren 1991-1998 war Ammer fester Mitarbeiter der Kongregation für das Katholische Bildungswesen im Vatikan (heute: Dikasterium für Kultur und Bildung), von 1993-1998 Vizerektor des Collegio Teutonico im Vatikan und Sekretär der dort ansässigen Erzbruderschaft zur Schmerzhaften Muttergottes.

Nach seiner Rückkehr nach Regensburg wurde Dr. Ammer 1998 Domvikar und Vizeoffizial unter Offizial Dr. Max Hopfner († 2019) und nach dessen Eintritt in den Ruhestand 2006 Offizial des Bistums Regensburg. 2008 wurde er zum Domkapitular ernannt und seit Herbst 2021 ist er Domdekan. In den Jahren 2010-2020 bestellte ihn die Freisinger Bischofskonferenz zum Stiftungsvorstand der Stiftung Katholische Universität Eichstätt-Ingolstadt. Im Bistum war Josef Ammer viele Jahre Mitglied der Kommission für den Ständigen Diakonat, Beisitzer in der Schlichtungsstelle der Diözese Regensburg, Mitglied im Stiftungsrat der Hochschule für Katholische Kirchenmusik und Musikpädagogik, der Regensburger Domspatzen und zuletzt als Domdekan auch im Katharinenspitalrat. In verschiedenen diözesanen Selig- und Heiligsprechungscausen war er der Promotor iustitiae. Seit Februar 2017 ist Ammer 1. Vorsitzender des Vereins für Regensburger Bistumsgeschichte.

Hintergrund

Das Diözesangericht des Bistums Regensburg ist, wie auch in anderen bayerischen Diözesen Bischöfliches Konsistorium genannt, Gericht erster Instanz. Die zweite Instanz ist das Metropolitangericht München und Freising und die dritte Instanz die Römische Rota. Jeder Diözesanbischof übt neben der gesetzgebenden und ausführenden Gewalt auch die richterliche Gewalt aus. Zwar ist der Bischof der oberste Gerichtsherr der Diözese, jedoch übt er diese Gewalt zumeist nicht persönlich aus, sondern bestellt einen Priester als Gerichtsvikar (Offizial) mit ordentlicher richterlicher Gewalt. Dieser ist unmittelbarer Stellvertreter des Bischofs in Gerichtssachen und bildet mit dem Bischof zusammen ein Gericht. Der Offizial (lat. vicarius iudicialis) muss über Kenntnisse des kanonischen Rechts verfügen. Diese sind in der Bundesrepublik durch die Promotion zum Lizentiat (Lic. iur. can.) oder durch den Doktor des kanonischen Rechts (Dr. iur. can.) bzw. durch einen im Fach Kanonisches Recht erworbenen theologischen Doktorgrad (Dr. theol.) nachzuweisen.

Dem Offizial sind Notare und Notarinnen, auch Konsistoriumsnotare/innen genannt, sowie ein oder mehrere Richter und Untersuchungsrichter beigeordnet; ferner muss es einen (Ehe)Bandverteidiger und einen Kirchenanwalt geben. Beim Tod oder Rücktritt des Diözesanbischofs erlischt gem. can. 1420 §5 das Amt des Offizials nicht. Der neue Bischof muss den Offizial ggf. im Amt bestätigen oder einen neuen Offizial ernennen.

Zu den Hauptaufgaben des Gerichtsvikars und seiner Behörde gehört die Durchführung von kirchlichen Gerichtsverfahren und die Vorbereitung von Selig- und Heiligsprechungsprozessen; für letztere besteht im Bistum Regensburg seit vielen Jahren eine eigene Abteilung des Konsistoriums. Ferner hat der Regensburger Bischof seinem Gerichtsvikar auch Aufgaben des Ordinarius (Bischof, Generalvikar) delegiert wie die Erteilung etwa von Dispensen bei Eheschließungen, die Zustimmung zur Aufnahme von Jugendlichen und Erwachsenen in die katholische Kirche durch Taufe und Konversion, die Wiederaufnahme nach einem Kirchenaustritt u. Ä.

Text: Stefan Groß

(SSC)



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