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Kirchliche Grundordnung - Arbeitsrecht

Stellungnahme des Regensburger Generalvikars

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Das Privatleben jedes Menschen steht immer auch in einem Bezug zu seiner Arbeit, aber nicht jeder Lebensaspekt muss sich gegenseitig auswirken. Das gilt erst recht, wenn es um disziplinarische Konsequenzen geht. Kirchliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vereinbaren mit ihrer Dienststelle eine Loyalität, die allerdings auch nicht einfach am Privatleben vorbeisehen kann. Dabei geht es nur in zweiter Linie um Rechte und Pflichten. In erster Linie braucht der Dienst für die Kirche eine geistig-geistliche innere Haltung, die zum Glauben an Christus und seiner Mission passen muss.

Die Loyalitätspflichten kirchlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter regelt die sogenannte Grundordnung. Sie soll in den kommenden Monaten überarbeitet werden. Ich sehe den Veränderungen positiv entgegen, weil sie auf der einen Seite die Rechtssicherheit verbessern werden und weil auf der anderen Seite die Loyalitätspflichten in ein angemessenes Maß zur Lebenswirklichkeit vieler Menschen zu rücken sind. Das einzige, vor dem ich warnen will, sind übereilte Entscheidungen, die dann das rechte Maß genau verfehlen und ein notwendiges und mitunter fragiles Gleichgewicht zwischen Loyalität und persönlichen Lebenssituationen eben nicht gewährleisten.

In der Praxis lösen wir bereits jetzt fast alle Loyalitäts-Herausforderungen, denen Mitarbeiterinnen und der Mitarbeiter in der Kirche begegnen, im persönlichen und vertraulichen Gespräch. Dabei geht es darum, einvernehmliche Wege zu finden, die die berufliche Position stärken und sichern – und zwar aus der Sicht des Mitarbeiters und der Kirche.  

Msgr. Dr. Roland Batz,
Generalvikar



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