Sonnenuntergang, Olivenzweige

Keine Förderung von assistiertem Suizid

Deutsche Bischöfe sind sich einig


Bonn / Regensburg, 7. Mai 2026

Die Glaubenskommission der Deutschen Bischofskonferenz (DBK) hat jede Form der Förderung oder Begleitung von assistiertem Suizid in kirchlichen Beratungen zur Versorgungsplanung am Lebensende ausgeschlossen. In einer neuen Orientierungshilfe wirde dies mit der Achtung vor der Würde des menschlichen Lebens begründet.

Konkret geht es um „Advance Care Planning“, abgekürzt ACP. Der Begriff beschreibt einen strukturierten Gesprächsprozess. Fachlich geschulte Personen begleiten dabei Menschen angesichts hohen Alters oder schwerwiegender Erkrankungen. Im Verlauf dieser Beratung sollen die Betroffenen klären, wie ihre medizinische, pflegerische, psychosoziale und spirituelle Versorgung gestaltet werden soll, falls sie selbst nicht mehr einwilligungsfähig sind.

„Dass ACP-Beratungen in kirchlichen Einrichtungen jede Form der Förderung oder Begleitung von assistiertem Suizid ausdrücklich ausschließen, gründet in der Achtung vor der Würde des menschlichen Lebens von seinem Anfang bis zu seinem natürlichen Ende“, heißt es in dem 40-seitigen Dokument der Glaubenskommission. Rechtlich basiert ACP auf § 132g SGB V des Hospiz- und Palliativ-Gesetzes von 2015. Stationäre Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe können solche Beratungen über die gesetzlichen Krankenkassen abrechnen. Auch kirchliche Träger nutzen das Angebot zunehmend, wie die Glaubenskommission feststellte.

Die Bischöfe unterschieden im Dokument scharf zwischen zwei Begriffen. „Hilfe beim Sterben“ umfasst nach ihrer Darstellung die palliative und seelsorgliche Begleitung sowie die Therapiebegrenzung. „Hilfe zum Sterben“ meint dagegen die Suizidassistenz und die strafrechtlich unzulässige Tötung auf Verlangen. Berater müssten „verschiedene Formen der Sterbehilfe ethisch kompetent einzuordnen“ wissen, forderte die Orientierungshilfe.

Im Vorwort des Dokuments betonte Overbeck die Bedeutung der praktischen Umsetzung: „Nicht nur in kirchlich getragenen Einrichtungen, aber gerade da ist es unverzichtbar, dass in einem solchen Prozess der ganze Mensch mit seinen Bedürfnissen, Nöten, Sorgen, aber auch Wünschen und Hoffnungen und nicht zuletzt mit seinem Glauben in den Blick genommen wird.“

Zur Pflichtausstattung der Berater zählte die Glaubenskommission auch Grundkenntnisse der Suizidprävention. Biografische Erschütterungen wie eine abrupte Krankheitsbelastung oder der Verlust eines Lebenspartners könnten das Risiko suizidaler Krisen erhöhen. Sterbewünsche würden „oftmals lange vor einem manifesten Entschluss zum Suizid diskret artikuliert“, heißt es im Text. Einrichtungen der Alten- und Behindertenhilfe sollten daher sicherstellen, dass ihre Mitarbeiter frühe Warnsignale erkennen und präventive Schutzmaßnahmen einleiten können.

Zugleich wandte sich das Dokument klar gegen jede Bevormundung. ACP-Berater sollten „alles vermeiden, was ihre Gesprächspartnerinnen und -partner in offener oder sublimer Form zu einem bestimmten Tun oder Unterlassen drängt“. Träger kirchlicher Einrichtungen nahm die Orientierungshilfe ebenfalls in die Pflicht. Sie sollten dafür einstehen, dass ACP nicht auf medizinisch-pflegerische Aspekte verengt werde, sondern „für die ganze Breite psychischer, sozialer, religiöser bzw. spiritueller Bedürfnisse und Anliegen offengehalten wird“. In Einrichtungen mit karitativem Profil sei zudem standardmäßig auf die Möglichkeit hinzuweisen, Seelsorger zum ACP-Prozess hinzuzuziehen.

Die katholische Kirche lehnt aktive Sterbehilfe und assistierten Suizid als schwere Verletzung des göttlichen Gesetzes ab. Papst Johannes Paul II. stellte in seiner Enzyklika Evangelium vitae 1995 verbindlich fest: „Nach diesen Unterscheidungen bestätige ich in Übereinstimmung mit dem Lehramt meiner Vorgänger und in Gemeinschaft mit den Bischöfen der katholischen Kirche, daß die Euthanasie eine schwere Verletzung des göttlichen Gesetzes ist, insofern es sich um eine vorsätzliche Tötung einer menschlichen Person handelt, was sittlich nicht zu akzeptieren ist. Diese Lehre ist auf dem Naturrecht und auf dem geschriebenen Wort Gottes begründet, von der Tradition der Kirche überliefert und vom ordentlichen und allgemeinen Lehramt der Kirche gelehrt.“

Text: CNA Deutsch

(sig)



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