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Katholische Jugendfürsorge hilft in St. Josef in Wunsiedel

Ein Jahr danach: Trauerbegleitung nötiger denn je

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Regensburg/Wunsiedel, 21. März 2024

Am 4. April 2024 jährt sich der tragische Tod eines zehnjährigen Mädchens in der Kinder- und Jugendhilfeeinrichtung St. Josef der Katholischen Jugendfürsorge der Diözese Regensburg e. V. (KJF) zum ersten Mal. Gegen den 26-jährigen Angeklagten wurde jüngst eine hohe Haftstrafe verhängt. Für die KJF geht die Trauerarbeit unvermindert weiter.

Gestern, 20. März 2024, erging das Urteil: sieben Jahre und sechs Monate Haft für den Angeklagten – ein juristischer Schlusspunkt. Allen, die in der Kinder- und Jugendhilfeeinrichtung St. Josef unter den Folgen dieser Tat leiden, soll diese Zäsur den Blick in die Zukunft ermöglichen. Ein Kriseninterventionsteam des Bistums hatte hat die Kinder und Jugendlichen, die in St. Josef leben, von Anfang an intensiv begleitet. Das soll nun weitergehen. Die Kinder, Jugendliche und auch die Mitarbeiter dort sind nach wie vor sehr betroffen..

In den ersten Wochen nach dem Tod des zehnjährigen Mädchens waren insbesondere die Erzieherinnen und Erzieher im Gruppendienst gefordert. Nah bei den Kindern waren auch der Einrichtungsleiter, zwei Psychologinnen und der Psychologe der Einrichtung. Die Trauerarbeit ist seither fester Bestandteil des Alltags in der Einrichtung St. Josef. In der Kirche, in der Wohngruppe und später auf dem Gelände wurde jeweils ein Trauerort geschaffen. Der Träger unterstützte mit pastoralen Angeboten wie Gedenkfeiern und Andachten.

Gerichtsprozess bedeutete Belastung

Ein Jahr nach dem Verbrechen ist die Einrichtung immer noch belastet. Die im Zeitraum vom 1. Februar bis zum 20. März 2024 im Strafverfahren öffentlich gemachten Aussagen wirkten ängstigend und verstörend auf die Kinder und Jugendlichen, aber auch auf die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in St. Josef. Insbesondere das Schicksaal eines elfjährigen Jungen, der ebenfalls Opfer sexuellen Missbrauchs durch den 26-Jährigen Verurteilen wurde und dessen Rolle in der Tatnacht vor Gericht zur Sprache kam, bewegt und belastet die gesamte Einrichtung.

Die zuständige Heimaufsicht inzwischen geprüft, ob in der Einrichtung die vorgeschriebene Anzahl an Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern mit den erforderlichen Qualifikationen beschäftigt ist und ob in den vergangenen Jahren alle Meldepflichten erfüllt wurden. Das Ergebnis der Prüfung war eindeutig. Es gab keinerlei Beanstandungen, alle Beschäftigten haben ihre Pflichten erfüllt, Versäumnisse waren nicht zu beanstanden. Das gilt ausdrücklich auch für die Tatnacht.

Dank des Trägers an die Mitarbeiter

Seit dem 4. April 2023 haben die Pädagoginnen und Pädagogen in St. Josef mit großem Einfühlungsvermögen den Kindern erklärt, was wann notwendiger Weise passiert. Sie leisten von Anfang an Großartiges trotz aller Belastungen. Gleichzeitig haben sie den Kindern jeden Tag ein Stück Alltag und Normalität ermöglicht. Dafür dankt der Träger, die KJF, allen Beschäftigten in Wunsiedel von Herzen.

Jugendhilfeeinrichtungen wie St. Josef bieten Kindern und Jugendlichen lebensweltlich und familiär orientierte Strukturen. Sie leben in kleinen Wohngruppen in eigenen Häusern auf einem größeren Gelände dezentral zusammen. Die Wohneinheiten sind eigenständig und ermöglichen es den Kindern, wie in einer Familie zu wohnen und zu leben. Eine Kinder- und Jugendhilfeeinrichtung wie St. Josef ist keine geschlossene Einrichtung mit Sicherungsmaßnahmen.

Text: Christine Allgeyer, KJF

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