Katholische Einrichtungen in der Diözese setzen sich für Kinderrechte ein
Bei ihrer diesjährigen Mitgliederversammlung diskutierten die Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft katholischer Einrichtungen und Dienste der Erziehungshilfe und der Jugendsozialarbeit in der Diözese Regensburg (AGkE) insbesondere die Situation und Perspektiven von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen, die in Deutschland Schutz und Hilfe suchen. Im Fokus standen deren Rechte, Perspektiven und erforderliche Hilfen. „Die jungen Menschen brauchen auch über das 18. Lebensjahr hinaus Unterstützung“, machte der AGkE-Vorsitzende Michael Eibl deutlich, „„ihre Integration gelingt nur dann, wenn wir sie schulisch wie beruflich fördern und begleiten sowie im Alltag an unsere Gesellschaft heranführen können.“
Welche Risiken aus einer vorschnellen Herausnahme aus der Jugendhilfe entstehen können, liegen auf der Hand. Viele junge Menschen werden in ihrer oftmals gut angelaufenen schulischen oder beruflichen Integration beeinträchtigt, sie scheitern in Praktika und am Ausbildungsplatz. „So verpuffen finanzielle Ressourcen und Folgeprobleme wie Jugendkriminalität und Radikalisierung können entstehen“, erklärte der AGkE-Vorsitzende Michael Eibl.
Menschenrechte in Krisensituationen gewährleisten
Die aktuelle Situation der jungen Flüchtlinge generell und im Besonderen in den Einrichtungen der Jugendhilfe differenziert zu betrachten, war Anliegen für den Fachteil der AGkE-Mitgliederversammlung. So freute sich Michael Eibl über den Besuch von Professorin Dr. Mechthild Wolff von der Hochschule Landshut, Fakultät Soziale Arbeit, die zum Thema „Menschenrechte in Krisensituationen gewährleisten“ referierte. Prof. Mechthild Wolff berichtete, dass gerade Kinder und Jugendliche in Erstaufnahmeeinrichtungen oder Gemeinschaftsunterkünften der besonders großen Gefahr ausgesetzt sind, Opfer von Gewalt und Missbrauch zu werden. Im Vergleich mit anderen Bundesländern würden in Bayern zahlenmäßig eher große Unterkünfte bereitgestellt, was das Risiko erhöhe. Das eingesetzte Personal – ob Ehrenamtliche oder Professionelle – sei mit der großen Anzahl der zu Betreuenden überfordert. Ein kultur- und fluchtsensibler Rahmen oder muttersprachliche Beschwerdestellen seien i.d.R. nicht vorhanden. Viele Menschen hätten daher bei Übergriffen, bei Stress in der Ankunftssituation oder bei Schlafproblemen aufgrund von Traumatisierungen keine Ansprechpersonen, die ihnen Entlastung geben könnten. In diesem Zusammenhang warf Professorin Wolf die Frage auf: „Haben wir ein Flüchtlingsproblem oder gibt es eher ein Problem des Systems, das nicht zur Bearbeitung solcher Ausnahmesituationen in der Lage ist?“
Schutz, Beteiligung und Beschwerdemöglichkeiten in Krisensituationen
Im Focus steht derzeit besonders die Gewährleistung von Rechten im Rahmen der Unterbringung von minderjährigen unbegleiteten Flüchtlingen sowie bei der Gewährung von Hilfen über das 18. Lebensjahr hinaus. Vermehrt würden sich, so der 1. Vorsitzende Eibl, landesweit die Berichte häufen, dass junge Flüchtlinge unmittelbar bei Erreichen der Volljährigkeit aus Wohngruppen und Wohngemeinschaften ausziehen müssen und wieder in Gemeinschaftsunterkünfte zurück verlegt werden. Keinesfalls dürfe ein Automatismus zur Verlegung dieser jungen Menschen in Gemeinschaftsunterkünfte entstehen. Das Jugendhilfegesetz sehe vor, dass in jedem Einzelfall bei Eintritt der Volljährigkeit der Bedarf zur Weiterführung einer Hilfe geprüft werden muss. Dies sei auch im Sinne der Kinderrechte zu beachten.
Gerade in Krisensituationen zeigt sich, wie ernst es die Verantwortlichen mit der Einhaltung der Kinderrechte meinen. Beschwerdemöglichkeiten aber auch Partizipation bei Entscheidungen zu gewährleisten, seien wichtige Beiträge zum Demokratie-Lernen, so die Referentin Wolff. Die vorgehaltenen Angebote müssten daher gerade in Krisensituationen in besonderer Weise auf Beteiligungsmöglichkeiten, Schutz und das Beschwerdemanagement geprüft werden.
In den diözesanen Einrichtungen, so berichtete der Vorsitzende, werden derzeit 450 Jugendliche in differenzierten Wohnformen betreut, auf Bayern bezogen seien es rd. 2.500 unbegleitete minderjährige Flüchtlinge, die aktuell in katholischen Einrichtungen betreut würden. Die Träger seien durch Personaleinstellungen und Anmietung von Immobilien hohe Risiken bei der Vorhaltung diese Betreuungsformen eingegangen, da die politischen Entscheidungen zur Verteilung der Flüchtlinge erhebliche Belegungsschwankungen nach sich ziehen und Einrichtungen auch gefährden könnten.
Neben der Wohnplatzentwicklung wird es im Rahmen der Hilfen für die jungen Flüchtlinge besonders wichtig sein, die Möglichkeiten der schulischen und beruflichen Bildung zu verbessern, damit die jungen, meist sehr motivierten jungen Menschen, Perspektiven haben. Ausbildungsbegleitende Hilfen, assistierte Ausbildung, eine Ausbildung im Rahmen der beruflichen Rehabilitation in Berufsbildungswerken oder auch die Öffnung der Förderberufsschulen für die unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge sind noch nicht möglich bzw. nicht die Regel – hier braucht es noch erhebliche Anstrengungen.
Text: Robert Gruber
Bild: Christine Allgeyer